17-10-2010, 18:25
@T.Logemann: Wir diskutieren das eigene Verhalten nur so weit, wie es ein Beispiel für Lügen hergibt oder nicht. Insofern musst du dich nicht rechtfertigen, wie dieser Fall speziell gelaufen ist.
Es geht generell um den Umgang mit Fakten (Tatsachen). Und ich hatte gefragt, ob eine nicht geprüfte Tatsachenbehauptung den Tatbestand der Lüge erfüllt unabhängig davon, ob sich die Tatsache selbst später bewahrheitet oder nicht. Je mehr Beispiele wir durchgehen, umso mehr gelange ich zu der Überzeugung, dass die Weitergabe einer nicht geprüften Tatsachenbehauptung bereits unwahr ist und damit eine Lüge. Eine nicht geprüfte Tatsachenbehauptung muss also ausdrücklich als solche kenntlich gemacht werden, damit der Empfänger seine Freiheit nicht verliert also nach Belieben ablehnt, zustimmt oder eigene Recherchen anstellt.
Es geht generell um den Umgang mit Fakten (Tatsachen). Und ich hatte gefragt, ob eine nicht geprüfte Tatsachenbehauptung den Tatbestand der Lüge erfüllt unabhängig davon, ob sich die Tatsache selbst später bewahrheitet oder nicht. Je mehr Beispiele wir durchgehen, umso mehr gelange ich zu der Überzeugung, dass die Weitergabe einer nicht geprüften Tatsachenbehauptung bereits unwahr ist und damit eine Lüge. Eine nicht geprüfte Tatsachenbehauptung muss also ausdrücklich als solche kenntlich gemacht werden, damit der Empfänger seine Freiheit nicht verliert also nach Belieben ablehnt, zustimmt oder eigene Recherchen anstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard