18-10-2010, 22:56
(18-10-2010, 13:40)t.logemann schrieb: Der Unterschied, lieber Alwin, liegt in der Handlung: Die Baha'i-Freundin ist erneut umgezogen, hat aber gegenüber Freunden auch die Begründung für ihren Umzug angegeben - der Stein "kam in's Rollen" ohne deswegen Gerichte anzurufen oder ein "Parteien/Fraktionsgezänk" auszulösen. Der besagte Vorsitzende des Geistigen Rates lebt mittlerweile auch woanders - und die Einigkeit unter den Baha'i blieb gewart, ohne das sich bei der einen oder anderen Seite Bitterkeit einstellte.Ebensolches Verhalten (sexuelles Fehlverhalten unter den Teppich zu kehren) hält man den Kirchen vor. So etwas gehört vor ein weltliches Gericht. Hier kehrt sich die "Einigkeit" gegen die Einzelperson.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

