04-11-2010, 23:43
(04-11-2010, 10:31)t.logemann schrieb: Dann formulier ich es mal anders:
Die gegenwärtigen Systeme politischer Willensbildung verlangen nach Meinungsstreit. Aus diesem Meinungsstreit entwickelt sich - nötigenfalls mit Kompromiss - eine auf Zeit tragfähige Mehrheitsmeinung
korrekt
Zitat:Die Mehrheitsmeinung achtet zwar das Recht der Minderheit (auf dem Papier), bestimmt aber letztlich die Richtung
nicht nur auf dem papier. bestimmte für übergeordnet angesehene und daher im grundgesetz formulierte rechte können auch nicht einfach per mehrheitsmeinung außer kraft gesetzt werden
das verfassungsgericht fungiert hier z.b. als instrument der checks and balances
Zitat:Im Baha'i-System soll der Streit durch die Beratung abgelöst. In der Beratung sollen die unterschiedlichen Meinungen während des Beratungsprozesses so zusammengefasst werden, sodas am Ende eine Einstimmigkeit in der Beschlussfassung möglich ist. Absolute oder einfache Mehrheiten sind zwar möglich
was genau soll jetzt also der unterschied sein?
daß du die eine diskusion als "Streit" denunzierst und das andere als "Beratung" verklärst?
Zitat:aber wenig gewünscht, da bei einfacher oder absoluter Mehrheit die Rechte der Minderheit(en) auch gefahr laufen, blosse "Papiertiger" zu sein
gut gebrüllt, löwe
aber was machen bahai, wenn sich halt keine einstimmigkeit herstellen läßt? z.b. minderheiten auf ihrem recht beharren?
Zitat:Die Praxis - siehe Thread "Baha'i Kritik" - zeigt, dass das nicht immer klappt.
eben. siehe "checks and balances", oder auch einfach "gewaltentrennung"
die sind klarerweise nicht gegeben, wenn etwa der als entscheidungsinstanz über eine beschwerde fungiert, der selber gegenstand der beschwerde ist
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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