07-11-2010, 14:58
Zitat:vielleicht mag es noch in Österreich ein bischen anderes sein bei der Polizei. Aber in Deutschland fürchte ich, da hast Du schlechte KArten, wenn Dir von der Polizei Unrecht getan wird. Denn die Polizei ist nicht in der Pflicht Dir nachzuweisen, das Du Dich falsch verhalten hast, sondern genau umgekehrt. Hier findet also eine Umkehr der Beweislast statt.
So kann man das nicht sagen, Polski. Hier in Deutschland muss ein Gericht einem Verdächtigen nachweisen, dass er die Tat, derer er beschuldigt wird, begangen hat. Unabhängig davon, ob er Polizist oder Demonstrant oder Polski oder Einsiedler ist.
Wenn also ein Demonstrant einen Polizisten einer Straftat beschuldigt, und es kommt zu einem Verfahren, dann muss der Richter dem Polizisten nachweisen, dass er sich falsch verhalten kann. Kann das Gericht das nicht, ist er freizusprechen. Gottseidank ist das in diesem unserem Land so.
Dass es da Schlupflöcher gibt, will ich gar nicht abstreiten, und auch, dass im Gericht genauso gelogen wird wie überall. Aber Du tust so, als gäbe es hier ein Sonderrecht für Polizisten, und das kann man nicht so stehen lassen.
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