07-11-2010, 15:09
Lieber Einsiedler,
im Sinne einer "Sonderbehandlung nach StGB/StPO" hast Du natürlich recht - der Artikel des Grunsgesetzes, wonach jeder vor dem Gesetz gleichgestellt ist, gilt natürlich auch für Polizeibeamte.
Allerdings die Praxis..... Für die Staatsanwaltschaften sind Ermittlungsbeamte immer die untergeordneten "Partner" der Anklagebehörde. Die tun es sich erfahrungsgemäss "schwer" damit, gerde den "Juniorpartner" vor'n Kadi zu ziehen... Und bei Gericht - kam in Göttingen 1981 die "Urteilsbegründung" eines Gerichtes in's Gerde, bei dem das Gericht offen zugegeben hat, dass die ihm die Verurteilung von Polizeibeamten "schwer" fällt, weil Polizeibeamte ja die "Stützen staatlicher Ordnung" darstellen.... Die Aussage war zwar wenigstens ehrlich - aber zeigt, dass es auch hinsichtlich der "Objektivität" schwierig wird, wenn der Angeklagte ein Mitglied der Exekutive ist...
im Sinne einer "Sonderbehandlung nach StGB/StPO" hast Du natürlich recht - der Artikel des Grunsgesetzes, wonach jeder vor dem Gesetz gleichgestellt ist, gilt natürlich auch für Polizeibeamte.
Allerdings die Praxis..... Für die Staatsanwaltschaften sind Ermittlungsbeamte immer die untergeordneten "Partner" der Anklagebehörde. Die tun es sich erfahrungsgemäss "schwer" damit, gerde den "Juniorpartner" vor'n Kadi zu ziehen... Und bei Gericht - kam in Göttingen 1981 die "Urteilsbegründung" eines Gerichtes in's Gerde, bei dem das Gericht offen zugegeben hat, dass die ihm die Verurteilung von Polizeibeamten "schwer" fällt, weil Polizeibeamte ja die "Stützen staatlicher Ordnung" darstellen.... Die Aussage war zwar wenigstens ehrlich - aber zeigt, dass es auch hinsichtlich der "Objektivität" schwierig wird, wenn der Angeklagte ein Mitglied der Exekutive ist...