07-11-2010, 19:56
(07-11-2010, 19:43)t.logemann schrieb: Lieber d.n.
"Schmerzgriffe" für Widerstand.... o.k., wenn der Widerständler Dich am Kinnschutz Deines Helmes packt und Dir brutal den Helm samt Kopf 'drinn nach hinten drückt - dann kann ich "Schmerzgriffe" zur Verteidigung ja verstehen. Aber wenn der Widerständler "nur nicht weggeht, sondern sitzen bleibt...."????
Da ist dann die Frage erlaubt: Wie lange wird es wohl noch dazern, bis "begrenzte Folter" wieder in das Polizeirecht eingeführt werden kann...
Die Frage ist berechtigt.
Ich bin ziemlich entsetzt.