07-11-2010, 21:44
Lieber d.n.
wo sind denn hier die Grenzen? Ein Schulfreund von mir ist beim LKA in Heswsen - und der hat mal gesagt, dass der Unterschied zwischen einem Kriminellen der sein Ziel durch Gewalt verfolgt und einem Polizeibeamten der ebenfalls ein Ziel verfolgt manchmal nur darin besteht, dass der Eine keinen rechtsstaatlichen "Titel" hat.
Das Gewaltmonopol des Rechtsstaates bedeutet nicht, das sich der Rechtsstaat der Mittel bedienen darf, die er aus guitem Grund dem normalen Bürger versagt. Und das heisst eben: "Der Demonstrant klammert sich fest - also kann ich ihn nur durch Wegziehen wegbringen, keinesfalls aber dadurch das ich sein Recht auf körperliche Unversertheit breche."
wo sind denn hier die Grenzen? Ein Schulfreund von mir ist beim LKA in Heswsen - und der hat mal gesagt, dass der Unterschied zwischen einem Kriminellen der sein Ziel durch Gewalt verfolgt und einem Polizeibeamten der ebenfalls ein Ziel verfolgt manchmal nur darin besteht, dass der Eine keinen rechtsstaatlichen "Titel" hat.
Das Gewaltmonopol des Rechtsstaates bedeutet nicht, das sich der Rechtsstaat der Mittel bedienen darf, die er aus guitem Grund dem normalen Bürger versagt. Und das heisst eben: "Der Demonstrant klammert sich fest - also kann ich ihn nur durch Wegziehen wegbringen, keinesfalls aber dadurch das ich sein Recht auf körperliche Unversertheit breche."
