08-11-2010, 10:17
(08-11-2010, 10:02)t.logemann schrieb: - der Polizist - egal ob in Deutschland oder Österreich - darf sich nicht mit dem protestierenden Bürger solidarisieren. Das Dienstrecht und die Dienstverpflichtung gibt das schlicht und einfach nicht her!
Was die Rechtssicherheit im Besonderen angeht: Welche Legitimation hat das Zustandekommen eines Bauvorhabens, wenn die Grundlagen die zur Genehmigung führten, "erstunken und erlogen" waren?
"derPolizist" dar seine private Meinung haben, nur hat er sie dann auch "privat", d.h. nicht in Uniform zu vertreten; er kann sich beurlauben lassen, "krankschreiben" und an einer Demo teilnehmen; er kann nicht in Uniform im Dienst "die Seiten wechseln" und als Vertreter der Exekutive Konfusion und Chaos schüren, indem sich dann eurer "Theorie" nach Polizisten die für und Polizisten die gegen Stutgart 21 sind gegenüberstehen würden.
Ich frage nur nach der aktuellen Genehmigung, dem Jetzt; solange eine Genehmigun gültig ist, sorge ich für ihre durchsetzung, siehe Rechtssicherheit,..sollte diese Genehmigun juristisch nicht halten, so wird sie aufgehoben, und ich richte mich DANN danach,..wie ich hier schon 100te Male erklärt habe: Wenn eine Genehmigung vorliegt, so hat der Inhaber das Recht, das diese Genehmigung auch zur Anwendung kommt, egal an welchen Polizisten er sich wendet; das wäre so, wie wenn jemand deine Einfahr veparkt und ein polizist läßt den Wagen abschleppen, während dir der andere sagt, seiner meinung nach gehören Autos verboten und es interessiert ihn nicht,..
Aut viam inveniam aut faciam