08-11-2010, 23:59
(08-11-2010, 10:25)t.logemann schrieb: ich unterstelle nicht, ich frage!
und mit dieser frage (so sie denn ernst gemeint ist) unterstellst du die möglichkeit
(08-11-2010, 10:25)t.logemann schrieb: sondern ich frage nach dem Selbstverständnis eines Polizeibeamten - das unterscheidet sich nämlich in Deutschland wie in Österreich
das hätte ich gern sprachlich sauber formuliert
unterscheidet sich, in d wie in a, das selbstverständnis eines jeden polizisten von dem des anderen (nennt man individualität)
oder untersheidet sich das selbstverständnis eines deutschen von dem eines österreichischen polizisten?
indem sich z.b. einer von beiden als brutaler schläger versteht, der auf befehl schon auch "mal schön in der Gegend 'rumschiesst"?
ohne dir etwas unterstellen zu wollen...
Zitat:Und das ist auch genau der Punkt an dem beim Bürger der Eindruck nahezu zwangsläufig entsteht, dass "der Beamte" sozusagen "sich selbst" beim Eintritt in's Dienstgebäude abgibt
das ist eine zwar überspitzte, im grunde aber korrekte beschreibung des beamtentums. privatmann kann der beamte zu hause sein, aber nicht im dienst
Zitat:Im Übrigen muss heutzutage das Gewaltmonopol hinterfragt werden - wenn nämlich sämtliche Ordnungkriterien, die ein Missbrauch dieses Gewaltmonopols verhindern und nötigenfalls auch ahnden, nahezu ausser Kraft gesetzt sind - durch die Art und Weise der Rechtsfindung, der Rechtssprechung, der Gesetzgebung
daß dem so sei, halte ich für eine weitere unterstellung. und was das zugeständnis des rechts auf gewaltanwendung auch an andere da verbessern sollte, weiß ich nicht
Zitat:Wo kommen wir denn bitteschön in einem demokratischen Rechtssaat hin, wenn der "Träger des Gewaltmonopols" ein recht hohen "Spielraum" dafür hat, Recht und Gesetz aus eigenem Gutdünken heraus zu interpretieren?
und wo kommen wir hin, wenn das jeder privatkrawallo für sich in anspruch nimmt?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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