09-11-2010, 12:54
Doppelzuständigkeiten und Kompetenzüberscheidungen dienten der besseren Kontrolle der in den Institutionen tätigen Menschen (und auch deren Verunsicherung). In einer Atmosphäre des gegenseitigen Misstrauens sind Verselbständigungen einzelner Verwaltungsbereiche (die sich so der unmittelbaren Kontrolle entziehen könnten) eher nicht zu erwarten.
MfG B.

