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Organisation des NS Staats
#10
Der Nationalsozialismus an der Macht

Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat", das die Regierung Hitler am 1.12.1933 verkündet wurde, wurde öffentlich, was faktisch bereits eingetreten war: Der Nationalsozialismus befand sich an der Macht. Es musste auf niemand mehr Rücksicht genommen werden.

Der § 1 des Gesetzes lautete:

„Nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Satzung bestimmt der Führer.“

Zwar war die Partei dem Staat nicht übergeordnet - als Körperschaft öffentlichen Rechts unterstand sie grundsätzlich der Aufsicht durch den Staat (was zugleich den Vorteil hatte, dass sie durch den Staat zu finanzieren war) -, doch war sie, zumal Hitler an der Spitze sowohl des Staats als auch der Partei stand, ein Instrument des Diktators, nach Belieben Kontrollfunktionen einzurichten und sie zu benutzen.

Die Partei übte auf staatliche Institution ebenso Kontrolle aus, wie das auch umgekehrt der Fall war, wenn es dem Diktator opportun erschien.

Anfang Februar 1934 sprach Hitler in einer Rede, die er vor Gauleitern gehalten hatte, die Rolle an, die er sich für die Partei ausgedacht hatte: das Volk solle mit Hilfe der Partei für Maßnahmen, die die Regierung für nötig erachte, aufnahmefähig gemacht werden, habe die Maßnahmen der Regierung zu unterstützen und zu sorgen, dass getroffene Beschlüsse durchgesetzt werden.

1935 wurden mittels zweier Durchführungsverordnungen zu dem genannten Gesetz die Unterscheidungen der zur NSPAD gehörigen Organisationen getroffen:

Danach waren Gliederungen der NSDAP (ohne eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen): SA, SS, Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK), Hitlerjugend, NS-Dozentenbund, NS-Studentenbund und NS-Frauenschaft;

dazu angeschlossene Verbände (mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Aufsicht des Reichsschatzmeisters der NSDAP): NS-Volkswohlfahrt, Deutsche Arbeitsfront, NS-Ärztebund, NS-Juristenbund und ein paar weitere berufsständische Vereinigungen.

Dazu existierten noch eine Reihe weiterer, durch die NSDAP kontrollierter Vereinigungen. Eine Einsicht dazu gibt das Kontrollratsgesetz vom 2.10.1945, in dem 62 von der Partei abhängige Organisationen aufführt sind, die aufzulösen waren.

Organisiert war die NSDAP extrem hierarchisch, bürokratisch und damit außerordentlich schwerfällig, wenn es galt, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Das heißt: eigenständiges Handeln durch Funktionsträger der Partei fanden praktisch nicht statt.

Klare Anordnungsstrukturen und geordnete Instanzen gab es nicht.

Das Herrschaftssystem bestand aus einem Gewirr von Ämtern, Sonderbehörden und so unklaren Instanzen, die sich dazu gegenseitig behinderten und bespitzelten, dass - ohne Rückversicherung bei den von Hitler direkt abhängigen Machträgern (oder bei Hitler selbst) - Entscheidungen nicht zustande kamen.

An der Spitze der Partei stand Hitler. Er war mit unbeschränkten Machtbefugnissen ausgestattet. Die Organisation der Partei war vertikal gegliedert. Nach außen sollte der Stellvertreter des Führers (StdF) auftreten, dem zwar weitreichende Vollmachten übertragen waren (in allen Fragen der Partei zu entscheiden), dem aber eine klar definierte Weisungsbefugnis fehlte und seine Macht somit nur auf dem Papier bestand. Dieser Stellvertreter war seit April 1933 Rudolf Heß. Durch den unmittelbaren Zugang M. Bormanns, dem Chef des StdF-Stabes, zu Hitler, wurde Heß, der überdies immer sonderlicher wurde, nach und nach "entmachtet".

Als oberste Politische Leiter fungierten 18 Reichsleiter mit unterschiedlicher Machtfülle (diese Macht war vom Zugang zu Hitler und der parteiinternen Hausmacht abhängig). Zwischen Heß und den Reichsleitern spielte sich ein zermürbender, von Hitler oft belustigt beobachteter Kampf um Macht und Einfluss ab.

Einer der mächtigsten Parteifunktionäre war Franz Xaver Schwarz. In der öffentlich weitgehend unbekannt, war er als Reichsschatzmeister Herr über die Finanzen und alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Partei (und die der Partei angeschlossenen Verbände). Dazu hatte er auch das Mitgliederwesen unter sich.

Weitere einflussreiche Funktionäre waren der Reichsorganisationsleiter Ley (der auch der Chef der Deutschen Arbeiterfront war), Reichspropagandaleiter Goebbels und der Reichsführer-SS, Himmler.

Göring, der zweite Mann im Staat, übte kein Parteiamt aus.

"Hoheitsträger" der Partei waren (im Gegensatz zu den Politischen Leitern) für ein ihnen unterstelltes "Hoheitsgebiet" verantwortlich und dort mit weitreichenden Machtbefugnissen ausgestattet.

Oberste NS-Führer in solchen "Hoheitsgebieten" waren die Gauleiter, die in der Regel von Hitler aus der Gruppe der "alten Kämpfer" ernannt wurden und von ihm direkt abhängig waren.

Nach Beseitigung Röhms und dem Tod Hindenburgs bestand praktisch keine institutionelle (oder formelle) Einschränkung der Machtstellung Hitlers mehr. Die folgenden Jahre waren von einem Zerfall zentraler staatlicher Macht gekennzeichnet.

Die "Regierung" bestand nur auf dem Papier, Gesetzgebung und staatliche Anordnungen waren alleine von Hitler (durch sein Wollen und Dulden) abhängig.

Fanden 1933 noch 72 Regierungssitzungen statt, waren es 1935 nur mehr 12 und 1937 gar nur mehr sechs. Das letzte Mal kam die Regierung 1938 zusammen.

Göring gab bei seinen Vernehmungen zu Protokoll: Im Ministerrat sei niemals eine politische Entscheidung von Tragweite erörtert worden.

Nach einem der führenden Staatsrechtler der NS-Zeit, Ernst Rudolf Huber, war Recht nichts anderes als der vom Führer ausgehende Ausdruck der Gemeinschaftsordnung, in der das Volk lebt. Daher könne man die Gesetze des Führers nicht an einer übergeordneten Rechtsidee messen, man möge auch nicht von Staatsgewalt, sondern von Führergewalt sprechen.
MfG B.
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Organisation des NS Staats - von Schmettermotte - 09-11-2010, 12:28
RE: Organisation des NS Staats - von t.logemann - 09-11-2010, 12:36
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