11-11-2010, 10:34
(11-11-2010, 10:24)alwin schrieb: Na, ob ein gezielter Mordauftrag vergleichbar ist mit den "Verlegenheitsschutzmaßnahmen" in Stgt wage ich zu bezweifeln. Seitens der Betreiber wird ja indirekt zugegeben, daß bei der Planung erhebliche Fehler in Sachen Öffentlichkeitsarbeit betrieben wurde.
Gruß
Ja aber auch der MAuerschütze kann zu Recht sagen, das er nur auf Befehl gehandelt hat. Der aber wird vor Gericht gestellt. Und hier heisst es, wir sind ein demokratischer Rechtsstaat. Dann frage ich mich, wie sich ein demokratischer Rechtsstaat und ein Knüppeleinsatz der Polizei auf Kinder und jugendliche vereinbaren lassen. Und vor allem Frage ich mich, was denken die Menschen in der Uniform.
