12-11-2010, 13:50
Eigentlich existiert da keine Diskrepanz:
Im christlichen wie im Baha'i-Glaube sind die Gläubigen zuallererst dem Staat unterworfen ("gebt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist..." findet auch seine Entsprechung in der Baha'i-Religion). Trotzdem gibt es aber auf der Grundlage der christlichen Religion eine "Staatsvorstellung", diese Staatsvorstellung findet sich - wesentlich detaillierter auch in der Baha'i-Religion.
Im Islam existiert ebenso eine Staatsvorstellung, die in iherer Ausarbeitung so ziemlich genau zwischen dem christlichen Staatsbild und dem Baha'i-Staatsbild angesiedelt ist. Im Qur'an selbst findet sich kein ditrekter Hinweis auf die Trennung zwischen Religion und Staat, so wie in den Evangelien oder im Kitab-i-Iqan. Daraus folgern Muslime nun, dass alles was nicht "geschrieben wurde" auch nicht bindend sei - und beharren in der Regel auf einem "Gottesstaat".
Das kann man aber auch völlig anders sehen: Muhammad anerkannte ausdrücklich die Gültigkeit der Offenbarung Jesu. Er wandte sich "nur" gegen die fehlerhafte Theologie der "Gottessohnschaft" - die Trennung von Staat und Kirche hat Er nie angegriffen. Also könnte man als Muslim auch davon ausgehen, dass die Trennung von Staat und Religion nach christlichem Muster erstmal Bestand hat - bis die Mehrheit der Gläubigen anderes beschliesst und sich dabei der "Staatslehre" Muhammad's bedient.
Da Muhammad zu den Gläubigen ausdrücklich die Leute des Buches zählt, und nach neuerer theologisch-islamischer Denkart hierzu Christen ebenso gehören wie Juden, Buddhisten, Hindu's, Zoroaster (und bei aufgeklärten Muslimen auch wir Baha'i), kann also letztlich nur die Mehrheit aller Gläubigen, unabhängig der Religions- und Konfessionszugehörigkeit das "In-Kraft-treten" einer der "göttlichen Verfassungen" beschliessen. Und solange dieser mehrheitsbeschluss nicht zustande kommt - gilt eben das säkulare Rechtssystem, das wenigstens mehrheitlich im jeweiligen Staat beschlossen wurde.
Im christlichen wie im Baha'i-Glaube sind die Gläubigen zuallererst dem Staat unterworfen ("gebt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist..." findet auch seine Entsprechung in der Baha'i-Religion). Trotzdem gibt es aber auf der Grundlage der christlichen Religion eine "Staatsvorstellung", diese Staatsvorstellung findet sich - wesentlich detaillierter auch in der Baha'i-Religion.
Im Islam existiert ebenso eine Staatsvorstellung, die in iherer Ausarbeitung so ziemlich genau zwischen dem christlichen Staatsbild und dem Baha'i-Staatsbild angesiedelt ist. Im Qur'an selbst findet sich kein ditrekter Hinweis auf die Trennung zwischen Religion und Staat, so wie in den Evangelien oder im Kitab-i-Iqan. Daraus folgern Muslime nun, dass alles was nicht "geschrieben wurde" auch nicht bindend sei - und beharren in der Regel auf einem "Gottesstaat".
Das kann man aber auch völlig anders sehen: Muhammad anerkannte ausdrücklich die Gültigkeit der Offenbarung Jesu. Er wandte sich "nur" gegen die fehlerhafte Theologie der "Gottessohnschaft" - die Trennung von Staat und Kirche hat Er nie angegriffen. Also könnte man als Muslim auch davon ausgehen, dass die Trennung von Staat und Religion nach christlichem Muster erstmal Bestand hat - bis die Mehrheit der Gläubigen anderes beschliesst und sich dabei der "Staatslehre" Muhammad's bedient.
Da Muhammad zu den Gläubigen ausdrücklich die Leute des Buches zählt, und nach neuerer theologisch-islamischer Denkart hierzu Christen ebenso gehören wie Juden, Buddhisten, Hindu's, Zoroaster (und bei aufgeklärten Muslimen auch wir Baha'i), kann also letztlich nur die Mehrheit aller Gläubigen, unabhängig der Religions- und Konfessionszugehörigkeit das "In-Kraft-treten" einer der "göttlichen Verfassungen" beschliessen. Und solange dieser mehrheitsbeschluss nicht zustande kommt - gilt eben das säkulare Rechtssystem, das wenigstens mehrheitlich im jeweiligen Staat beschlossen wurde.