12-11-2010, 21:17
Nochmal zur Differenzierung:
Die Schülerdemo war genehmigt, allerdings auf einer anderen Route,..die Schüler haben eben diese gegen die Anweisungen der Polizei verlassen, und sich zu einer NICHTGENEHMIGTEN, NICHTANGEMELDETEN, daher nach dem Demonstrationsgesetz illegalen Demo, begeben, die schlußßendlich in eine widerrechtliche Besetzung eines per Bescheid nicht mehr öffentlichen, sondern nach dem Baurecht nicht öffentlich zugängigenBaugrund endete. Rein nach dem Gesetz das gleiche, als wenn irgendwer sich auf deinem privaten Baugrund breitmacht,..
Die Schülerdemo war genehmigt, allerdings auf einer anderen Route,..die Schüler haben eben diese gegen die Anweisungen der Polizei verlassen, und sich zu einer NICHTGENEHMIGTEN, NICHTANGEMELDETEN, daher nach dem Demonstrationsgesetz illegalen Demo, begeben, die schlußßendlich in eine widerrechtliche Besetzung eines per Bescheid nicht mehr öffentlichen, sondern nach dem Baurecht nicht öffentlich zugängigenBaugrund endete. Rein nach dem Gesetz das gleiche, als wenn irgendwer sich auf deinem privaten Baugrund breitmacht,..
Aut viam inveniam aut faciam