14-11-2010, 13:02
(13-11-2010, 13:26)Ekkard schrieb: Blockade ist immer Nötigung
(13-11-2010, 17:08)petronius schrieb: da allerdings irrst duFormal hast du Recht. In dem Link ging es aber um den beginnenden Irak-Krieg, bei dem angemeldete und spontane Demonstrationen schließlich "in einen Topf" geworfen worden waren. Also halten wir fest: Wenn sehr wesentliche, allgemeine Interessen z. B. am Frieden infrage stehen, dann ist dies durch die Rechtsprechung gedeckt, wenn die Demonstration angemeldet ist. Das hat aber nichts mit Stuttgart 21 zu tun.
siehe z.b. ://www.friedenskooperative.de/ff/ff05/3-25.htm
eine blockade ist keineswegs zwangsläufig nötigung
Es macht mir einfach Sorge, wie Rechtsauffassungen konstruiert werden und sich festsetzen, die jedem Terroristen, ja sogar ganz normalen Verbrechen entsprechen: "Ich sehe mein Handeln als gerechtfertigt, weil ...", und dann kommt irgendein partikuläres Interesse, was angeblich eine großzügige Rechtsauslegung legitimiert (nicht legalisiert). Bei Stuttgart 21 ist es der Erhalt einer technisch durchaus fragwürdigen Infrastruktur, die erneuert und "durchgängiger" gestaltet werden sollte.
Nochmal: Ich wende mich nicht gegen das legale Mittel der Demonstration. Und es stört mich genauso, wie alle hier, dass unverhältnismäßig reagiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard