21-11-2010, 18:23
(21-11-2010, 12:24)Schmettermotte schrieb: Ekkard, was genau verstehst du unter verbrecherisch und was hat das mit meinen Ausführungen zutun?Das ist dann offensichtlich, wenn man an Gegenbeispiele zum von dir Gesagten denkt. Ich hatte eines davon angegeben.
Ich meine aber, die Dinge, um die es hier geht, gehen einzig und allein die betreffenden Paare und ihre Ärzte etwas an. Ähnlich wie bei homosexuellen Beziehungen gibt es hier eine Einmischung aus der Öffentlichkeit, die dort einfach nichts verloren hat.
Und verbrecherische Ziele sind das, was im Strafgesetzbuch steht, Beispiel: persönlicher Vorteile, Bereicherung, Fremdbestimmung. In allen anderen Fällen ist von offizieller Seite jede Einflussnahme einfach nur ein unzulässiges Mittel des Herrschens.
Deinen Forderungen stimme ich durchaus zu. Man muss nur aufpassen, dass die Argumente nicht einfach ausgehebelt werden können. Diese Gefahr meine ich bei der Fristenregelung zu erkennen. So stolpert man immer wieder über die Frage nach dem Beginn des Menschseins und seiner Würde.
Ich möchte nur die unterschiedliche Ebene klar machen, auch wenn es mir nur mit Mühe gelingt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard