01-12-2010, 13:47
(01-12-2010, 01:46)MaSofia schrieb: Lies mal den Rest der alten Gesetze im Kodex Hammurabiund oder bei Mose sieh nach, ob sie für eine VERNÜNFTIGE und WEISE Rechtsprechung in dieser Form geeignet sind! Das sind sie nicht - und das ist der entscheidene Punkt!
Recht wurde niedergeschrieben, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit zu entsprechen.
Wenn Gesetzestexte von Vernunft und Weisheit getragen sind, ist das erfreulich. Wichtig vor allem ist, dass Gesetze eindeutig formuliert sind. Erfüllen Gesetzestexte diesen Anspruch nicht, sind sie auch nicht in der Lage, die erwünschte Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das heißt: schwammig gehaltene Rechtstexte erleichtern willkürliche Rechtsprechung. Niemandem ist mit mehrdeutigen oder gar in Rätseln gehaltenen Texten dieser Art gedient.
MaSofia schrieb:Lies mal den Rest der alten Gesetze im Kodex Hammurabi…
Lesen wir gemeinsam:
(Übersetzung von Wilhelm Eilers)
§ 196
Wenn ein Bürger das Auge eines Bürgersohns zerstört, so zerstört man sein Auge;
§ 197
wenn er den Knochen eines Bürgers gebrochen hat, so bricht man seinen Knochen;
§ 198
wenn er das Auge eines Untergebenen zerstört hat oder den Knochen eines Untergebenen bricht, so zahlt er eine Mine Silber;
§ 199
wenn er das Auge des Sklaven eines Bürgers zerstört oder den Knochen des Sklaven eines Bürgers gebrochen hat, so zahlt er die Hälfte von dessen Kaufpreis.
§ 200
Wenn ein Bürger den Zahn eines ihm ebenbürtigen Bürgers ausgeschlagen hat, so schlägt man seinen Zahn aus;
usw.
Dass dieses Recht auch angewandt wurde, geben (d.n. hat das schon angeführt) Prozessprotokolle, die erhalten sind, ausreichend Sicherheit.
Was Ex 21,24 betrifft, verweise ich auf den von Fritz7 angemerkten Link zu einem Aufsatz von Dieter Vetter, der das Thema umfassend behandelt.
MfG B.