(05-12-2010, 03:37)agnostik schrieb: ...es gibt ...Belege von seriösen Wissenschaftlern - dass die Sache mit dem "Aug um Auge" nicht einheitlich gesehen wird. (uni-heidelberg.de/presse/ruca/ruca03-3/auge.html)
Dass das einheitlich gesehen wird, habe ich nicht behauptet!
Der von Fritz7 eingebrachte und von mir aufgegriffene und kommentierte Aufsatz von Dieter Vetter sagt inhaltlich ähnliches wie Manfred Oeming.
Bion schrieb:Ex 21, 24 ist kein "problematischer" Text, sondern eine – für die damalige Zeit - fortschrittliche Mäßigung des Vergeltungsrechts.
und
Bion schrieb:In der Regel darf man davon ausgehen, dass kodifiziertes Recht auch angewandt wurde. Biblische Belege dafür gibt es, wie schon bemerkt, nicht. Es gibt aber auch keine Belege dafür, wonach das Talionsrecht (und zur Zeit der Niederschrift des Gesetzes war es wohl solches), weiter gemildert worden wäre, wie das für das islamische (Talions-)Recht im Koran belegt ist.
Dass es andere Meinungen auch gibt, habe ich nicht unterschlagen:
Bion schrieb:Der Befund Dieter Vetters, der Ex 21,24 nicht als jus talionis anerkennen will, beschreibt das jüdische Rechtsverständnis der rabbinischen Zeit und danach. Ob dieses Rechtsverständnis so ohne weiteres auf die Zeit des 8. Jhs. vC und davor zu übertragen ist, darf doch zumindest angezweifelt werden.
MfG B.