Sorry, ihr Lieben! Von was bitteschön ist die Rede? Von "Sachaussagen" und mittelbar vom "Kommunikationsquadrat" - oder?
Eine "Sachaussage" ist alles, was das Verhalten einer, möglicherweise ausgedachten Sache zur anderen umfasst. Es ist dabei wurscht, ob sie zutrifft oder nicht. Anderswo habe ich gelesen, dass man dazu auch "Tatsachenbehauptung" sagt. Selbstverständlich können Sachen sich "verhalten" z. B. die Menge der Mächtigkeit 3 zu einer solchen der Mächtigkeit 9, ein Fußballspieler zum Fußballfeld oder die Verkehrsampel zum Autofahrer. Wenn man diese Verhaltensbeschreibung beurteilt, verlässt man den sprachlichen Bereich der Sachaussage.
Es ist ebenfalls ohne Belang, dass man die in einer Sachaussage vorkommenden Begriffe anders definieren kann. Dabei kann Unsinn heraus kommen, ändert aber nichts daran, dass es sich um eine Sachaussage handelt. Die Wertung bleibt außen vor!
Und ob eine Sachaussage weitere Informationen enthält, davon hatte ich nicht gesprochen. Ein lang gezogenes "Grüühühn" ergänzt halt den ursprünglichen Sachverhalt in Richtung des Urteils einer Person gegenüber einer zweiten.
Aber es ging um eine gängige Definition rein semantischer Funktion, die mit der Einstellung der miteinander kommunizierdenen Personen zunächst einmal nichts zu tun hat (gegenteilige Ansicht von T.Logemann, kritisiert von Qilin).
@Karla: Ich gehe auch mit Wittgensteins Analyse konform. Letztlich ist die Sachaussage auch prüfbar. Das sagt aber nichts darüber aus, wie die Prüfung ausgeht. Folglich kann eine Sachaussage schlicht falsch sein. Beispiel: "Ein Wagen bog nach links ab", kann (im Prinzip, z. B. anhand von Reifenspuren) geprüft werden. Wenn die Spuren allerdings geradeaus weiter führen, dann war die vorher gehende Sachaussage falsch.
Eine "Sachaussage" ist alles, was das Verhalten einer, möglicherweise ausgedachten Sache zur anderen umfasst. Es ist dabei wurscht, ob sie zutrifft oder nicht. Anderswo habe ich gelesen, dass man dazu auch "Tatsachenbehauptung" sagt. Selbstverständlich können Sachen sich "verhalten" z. B. die Menge der Mächtigkeit 3 zu einer solchen der Mächtigkeit 9, ein Fußballspieler zum Fußballfeld oder die Verkehrsampel zum Autofahrer. Wenn man diese Verhaltensbeschreibung beurteilt, verlässt man den sprachlichen Bereich der Sachaussage.
Es ist ebenfalls ohne Belang, dass man die in einer Sachaussage vorkommenden Begriffe anders definieren kann. Dabei kann Unsinn heraus kommen, ändert aber nichts daran, dass es sich um eine Sachaussage handelt. Die Wertung bleibt außen vor!
Und ob eine Sachaussage weitere Informationen enthält, davon hatte ich nicht gesprochen. Ein lang gezogenes "Grüühühn" ergänzt halt den ursprünglichen Sachverhalt in Richtung des Urteils einer Person gegenüber einer zweiten.
Aber es ging um eine gängige Definition rein semantischer Funktion, die mit der Einstellung der miteinander kommunizierdenen Personen zunächst einmal nichts zu tun hat (gegenteilige Ansicht von T.Logemann, kritisiert von Qilin).
@Karla: Ich gehe auch mit Wittgensteins Analyse konform. Letztlich ist die Sachaussage auch prüfbar. Das sagt aber nichts darüber aus, wie die Prüfung ausgeht. Folglich kann eine Sachaussage schlicht falsch sein. Beispiel: "Ein Wagen bog nach links ab", kann (im Prinzip, z. B. anhand von Reifenspuren) geprüft werden. Wenn die Spuren allerdings geradeaus weiter führen, dann war die vorher gehende Sachaussage falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard