(27-12-2010, 20:07)Vitoria schrieb: Das Zitat ist unvollständig, wie Du durch die Punkte auch markiert hast. Aber die ausgelassene Stelle entwertet das, was Du zitiert hast:
17;33: "Und tötet niemand, den (zu töten) Gott verboten hat, außer wenn ihr dazu berechtigt seid!" Da erhebt sich dann die Frage, wer die Berechtigung gibt. Das tut bereits der Koran, z.B. hier (2;191): "Und tötet sie (d.h. die heidnischen Gegner), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben!" Von dieser Sorte gibt es eine ganze Menge Passagen im Koran.
Wenn du es anderen schon vorwirfst, dann zitiere doch bitte auch du vollständig.
"Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten.
Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen.
Wenn sie aber aufhören, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig.
Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun. [2:190 - 193] "
Es geht auch bei diesen Versen um die Verteidigung gegen die "Ungläubigen".
Sobald deren Aggression vorbei ist, darf man sie nicht mehr bekämpfen.

