05-01-2011, 21:44
Dass den zu gewährenden Rechten auch Pflichten gegenüber stehen, ist ein alter Hut, der schon seit Menschengedenken in den Glaubenslehren tradiert wurde. Ich meine, es sei der Theologe Bonhoeffer gewesen, der gerade im Dritten Reich für seine Gemeinde darauf bestanden hat.
Aber es kann nicht schaden, dass die UNO neben die Menschenrechte auch die Pflichten stellt.
Im Übrigen sehe ich die Interpretationsfrage so wie Petronius (bei den Rechten im Übrigen auch!).
Aber es kann nicht schaden, dass die UNO neben die Menschenrechte auch die Pflichten stellt.
Im Übrigen sehe ich die Interpretationsfrage so wie Petronius (bei den Rechten im Übrigen auch!).
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard