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Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten
#7
(05-01-2011, 21:41)d.n. schrieb:
Zitat:Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht, eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten...
Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten. Keine Person oder Gruppe soll irgendeine andere Person oder Gruppe ihres Besitzes berauben oder ihn willkürlich wegnehmen.
Nachdem das aber niemals alle tun werden,(drum gibts ja meinen Job) kann ich zB dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wenn ich zB gezwungen bin, einen Geiselnehmer zu liquidieren,..

Folgt daraus dann theoretisch, dass ich gegen die Menschenrechte verstoße, wenn ich Leben nehme, um Leben zu schützen?

nein. das ... steht für Dies schließt das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung von Individuen und Gemeinschaften nicht aus

(05-01-2011, 21:41)d.n. schrieb: Und wie siehts mit der Exekutierbarkeit dieser Pflichen aus und eventuellen Strafbestimmungen beim Verstoß gegen Selbige, sowie juristische Ausnahmen?

das genau ist eben auch für mich der knackpunkt

wie werden die "durchführungsbestimmungen" für die umsetzung der durchaus honorigen "allgemeinen pflichten" exekutiert, und wer erläßt sie überhaupt mit welcher legitimation?

in der besagten radiodiskussion wurde etwa eine dem "recht auf arbeit" nun gegenüberstehende "pflicht zur arbeit" in den raum gestellt (vermutlich aufgrund von: Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und Anstrengung zu entwickeln). ja, warum auch nicht? es gibt kein recht auf faulheit, nicht wahr?

wie das dann konkret geht (so könnten ja auch ein-euro-jobs legitimiert werden), ist dann eben sache der juristischen austarierung. "arbeitsscheu" war ja auch schon mal straftatbestand, und wenn der staat die pflicht seiner bürger ernst nimmt, sich nützlich zu machen, dann muß er diesem anspruch auch regularien verleihen

(05-01-2011, 21:41)d.n. schrieb: Sorry, aber für mich persönlich klingt das eher wie eine Utopie von sogenannten "Gutmenschen",..der Mensch ist und bleibt ein brutales Raubtier unter einer dünnen Tünche von "Zivilisation",..

z.b. zum thema "arbeitspflicht" wurde ja auch gesagt "nein, so ist das nicht gemeint. das heißt, daß eine zumindest moralische verpflichtung besteht, eine gleichwertige arbeit anzunehmen"

wogegen ja keiner was haben kann. aber wer definiert konkret aus, wie weit das in sachen arbeitspflicht geht?

und zuletzt: was, welche pflichten konkret darf mir der staat überhaupt vorschreiben?

die pflicht, die menschenrechte zu wahren. was meine persönliche entscheidung und verpflichtung ist

menschenpflichten werden von irgendjemand vorgegeben. mit welcher dahinter liegenden absicht auch immer
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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RE: Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten - von Visionaire - 05-01-2011, 20:15
RE: Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten - von petronius - 05-01-2011, 23:30
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