05-01-2011, 23:39
(05-01-2011, 21:44)Ekkard schrieb: Dass den zu gewährenden Rechten auch Pflichten gegenüber stehen, ist ein alter Hut, der schon seit Menschengedenken in den Glaubenslehren tradiert wurde
nicht nur dort
es ist eine selbstverständlichkeit, die man nicht extra in einen kodex fassen muß
die pflicht der jeweils verantwortlichen, von (supra)nationaler ebene bis herunter zur persönlichen, den rechten geltung zu verschaffen, scheint mir auftrag genug
es wurde in deer diskussion auch gesagt, daß die deklaration der menschenrechte allein eben nicht zu ihrer durchsetzung verholfen habe. sodaß nun eben auch die dazu verpflichtenden regeln folgen müßten
nur: warum sollten diese mehr bewirken? sie sind auch nur (hilfloser) appell. wollte man diesen ernst nehmen und in gesetze gießen - man könnte es auch gleich mit "durchführungsbestimmungen" für die menschenrechte tun
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


