06-01-2011, 11:19
(06-01-2011, 00:25)d.n. schrieb: @petronius: Schon die korrekte Definierung der Pflichten ist der erste Knackpunkt: Beispiel Arbeitspflicht: Wo wird hier die Grenzegezogen zwischen zumutbarer Arbeit, die leistungsgerecht entlohnt wird, und moderner Sklaverei? Die Pflicht sich nützlich zu machen,..was ist mit nem Aussteiger, der autark auf seinem Biohof lebt, und seine Ruhe haben will,..wie wird dann hier die "Pflicht zur Arbeit" gesehen,..der Grat zwischen nicht-Sozialen, aber auch nicht-schädlichen Verhalten zu asozialem Schmarotzertum ist manchmal sehr schmal,...
eben
mir scheint, daß mit der einführung von pflichtenzusätzlich zu zu gewährenden rechten der staat eine weitere verfügungsmacht über den bürger erhält, die ihm nicht zusteht. dann sollte man ja auch nicht vergessen: die menschenrechte stehen allen zu, ohne ansehen der person. pflichten aber haben nur dann sinn, wenn sie auch erfüllt werden können - d.h., ohne ansehen der person geht das gar nicht
im extremfall und wieder mal am beispiel "arbeit" gezeigt: die pflicht zu fleiß und anstrengung muß spätestens dort scheitern, wo der mensch gar nicht die möglichkeit dazu hat - sei es aus persönlichen gründen oder weil die gesellschaft es ihm verwehrt
die "allgemeinen menschenpflichten" kommen mir vor wie ein weiterer schritt, die verantwortung dem individuum aufzubürden - weg von der solidarischen hin zur "selber schuld"-gesellschaft
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)