14-04-2013, 22:35
(14-04-2013, 18:25)Keksdose schrieb: Oder ein anderer Fall als die Bewerbung an sich: Wenn eine Mitarbeiterin eines katholischen Kindergartens gefeuert wird, weil sie nach ihrer Scheidung ein zweites Mal heiraten will, halte ich das für eine Anwendung religiöser Inhalte im Berufsleben, und dann darf man diese Inhalte auch kritisieren.
Imho ist der Inhalt eher nebensächlich, schlimm ist dass hier Gesetze nicht eingehalten werden.
Denn das Gesetz regelt ja eigentlich, dass derartiges nicht geschehen soll. Das quasi die Inhalte insofern egal sind, da sie für den Angestellten ja keine Relevanz haben (sollten).