(06-01-2015, 10:21)sirin schrieb: von WITAIMRE dazu:
...eine Sondersteuer =Jizya (dies "Schutzgeld" war meistens doppelt so hoch wie die Steuern der Muslime...
Ursprünglich war die Kopfsteuer für Christen und Juden unabhängig vom Einkommen als Fixbetrag festgesetzt. Erst später wurde sie nach dem Jahreseinkommen der Betroffenen bemessen.
Man sollte nicht ausblenden, dass die wenigen Beispiele, die das Leben von Muslimen unter christlicher Herrschaft beschreiben (in Sizilien und Unteritalien, sowie kurzzeitig in Spanien nach der christlichen Rückeroberung), ebenfalls von der Einhebung von Sondersteuern von dieser religiösen Minderheit berichten.
Was die Sonderabgaben der Juden unter christlicher Herrschaft betrifft, waren diese in der Regel drückender als unter islamischer Herrschaft.
MfG B.