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Widerspruch Beschneidung
#1
Es ist verwunderlich, dass die Beschneidung (oder Verstümmelung?) von Jungen nach wie vor ein völlig legitimer Eingriff in den Unversehrtheitsanspruch von Kindern ist.
Einem kleinen Kind wird an einer sensiblen und empfindlichen Stelle die schützende und wichtige Vorhaut entfernt, ohne dass eine medizinische Begründung vorliegt. Und warum? Mal wieder wegen der Religion.

Das perfide ist allerdings, dass dies auch durch unser Gesetz gedeckt ist (seit 2012):

§ 1631d BGB
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.


Es bedarf für derlei Amputation also noch nicht einmal eines Arztes.

Nun, dass alleine ist schon schlimm genug. Die Dreistigkeit einer solchen Gesetzgebung offenbart sich allerdings vor allem, wenn man sich das Stgb ansieht:

§ 226a
Verstümmelung weiblicher Genitalien
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


Hier wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Und warum? Weil eine falsche Toleranz gegenüber den Religionen höher gehandelt wird, als das Recht kleiner Jungen auf Unversehrtheit.

Warum nicht jedem die Entscheidung selbst überlssen, ob er sich mit 16 beschneiden lässt? Warum wiegen religiöse Gefühle so stark, dass die Beschneidung sogar gesetzlich erlaubt wird?

Sicher, würde man die Beschneidung verbieten, würde es wohl illegale Beschneidungen geben, mit teilweise unschönen Ergebnissen. Aber die Erlaubnis der Beschneidung auch noch gesetzlich festzuhalten ist doch wirklich nicht akzeptabel. Unser Gesetz erlaubt somit, dass ein Nichtmediziner ein empfindsames und für die Sexualität auch enorm wichtiges Körperteil an einem Baby einfach abschnippeln darf. Und warum? Wegen irgendwelcher religiöser Mythen.


Wie steht ihr dazu?
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Widerspruch Beschneidung - von Gundi - 13-06-2017, 18:00
RE: Widerspruch Beschneidung - von Geobacter - 13-06-2017, 19:45
RE: Widerspruch Beschneidung - von Gundi - 13-06-2017, 20:14
RE: Widerspruch Beschneidung - von Mustafa - 14-06-2017, 01:32
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RE: Widerspruch Beschneidung - von Bion - 23-06-2017, 16:33
RE: Widerspruch Beschneidung - von Sinai - 24-06-2017, 00:41
RE: Widerspruch Beschneidung - von Ulan - 24-06-2017, 07:59
RE: Widerspruch Beschneidung - von Bion - 25-06-2017, 09:22
RE: Widerspruch Beschneidung - von scilla - 29-06-2017, 11:36
RE: Widerspruch Beschneidung - von Bion - 29-06-2017, 20:40

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