31-12-2017, 16:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2018, 12:42 von Ulan.
Bearbeitungsgrund: Grammatik
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(31-12-2017, 14:58)Rudi schrieb:(30-12-2017, 19:14)Urmilsch schrieb: ...bei meinen Übersetzungen steht da...Bei der Bubenheim-Übersetzung** findet man das:
"Es lastet keine Sünde auf denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, hinsichtlich dessen, was sie (bisher) verzehrt haben, wenn sie (fortan) gottesfürchtig sind ..."
Das ist Vergangenheit. Und so ist es auch logisch.
**http://www.way-to-allah.com/dokument/De_edle_Quran.pdf
Wobei man feststellen muss, dass das, was die Bubenheim-Uebersetzung hier zur Vergangenheit macht, neben dem Perfekt vom Uebersetzer selbst eingefuegt wurde (die Begriffe in Klammern). Der Text selbst lautet in der Paret-Uebersetzung, die wohl immer noch als Standardwerk gilt, weil sie sich um Exaktheit bemueht:
"Fuer diejenigen, die glauben und tun, was recht ist, ist es keine Suende, (irgend) etwas (an Speise) zu sich zu nehmen, solange sie gottesfuerchtig und glaeubig sind und tun, was recht ist..."
Ich kenne mich in semitischen Sprachen nicht aus (da koennte eventuell jemand mit mehr Ahnung einspringen), aber mir hatte neulich jemand gesagt, dass semitische Schriften oft "zeitlos" sind, also solche Feinheiten oft gar nicht transportieren. Bubenheim selbst arbeitet aber wohl im Auftrag des saudischen Religionsministeriums und ist entsprechend "traditionalistisch".