Während es beim Thema "ex cathedra" meines Erachtens um Fragen der Formerfordernis geht, geht es beim Thema "Unfehlbarkeit" um die Thematik der Wertung des Inhalts
Beim Thema "Unfehlbarkeit" geht es eigentlich um die Frage, wer die "letzte Instanz" ist.
Beispiel:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist letzte Instanz, es gibt keine Instanz darüber, man vermied halt das Wort "unfehlbar" - meint aber materiell dasselbe.
Ich traue mich wetten: würde die Katholische Kirche die Unfehlbarkeit des Papstes abschaffen, dann müßte sie zwangsläufig eine höhere Instanz definieren.
Entweder das ganze Konklave müßte zusammenkommen (in Zeiten des Flugzeugs kein großes Problem, heute dauert eine Anreise von Japan kürzer als im Jahre 1840 eine Anreise von Salzburg) - oder es müßte ein Gremium definiert werden, beispielsweise 20 Kardinäle
In beiden Fällen (Konklave beziehungsweise ein definiertes Kardinalskollegium) wäre ein schwer enden wollender Streit die Folge, es gäbe manchmal unschöne Mehrheiten, 60 gegen 57 (Konklave) beziehungsweise oder 11 gegen 9 (Gremium), und dies wäre dem Christenvolk schwer zu verkaufen.
Um derartige Streitereien bei Glaubensfragen elegant aus der Welt zu schaffen, ohne daß der Vatikan ein unschönes Bild von Zerwürfnissen gibt, würde das Konklave sehr bald den Papst mit dem Recht auf letztinstanzliche Entscheidung vulgo Unfehlbarkeit ausstatten
Den Anglikanern ist die Letztinstanzlichkeit des Papstes systemfremd, aber es sollte bedacht werden, daß sich Henry VIII als König dieses Recht herausnahm. Materiell war seither der Englische König Papst für sein Weltreich
Ich denke, hier kann eine interessante Diskussion im "Religionsforum" zustandekommen, da ich beiweitem nicht alle Facetten angerissen habe
Beim Thema "Unfehlbarkeit" geht es eigentlich um die Frage, wer die "letzte Instanz" ist.
Beispiel:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist letzte Instanz, es gibt keine Instanz darüber, man vermied halt das Wort "unfehlbar" - meint aber materiell dasselbe.
Ich traue mich wetten: würde die Katholische Kirche die Unfehlbarkeit des Papstes abschaffen, dann müßte sie zwangsläufig eine höhere Instanz definieren.
Entweder das ganze Konklave müßte zusammenkommen (in Zeiten des Flugzeugs kein großes Problem, heute dauert eine Anreise von Japan kürzer als im Jahre 1840 eine Anreise von Salzburg) - oder es müßte ein Gremium definiert werden, beispielsweise 20 Kardinäle
In beiden Fällen (Konklave beziehungsweise ein definiertes Kardinalskollegium) wäre ein schwer enden wollender Streit die Folge, es gäbe manchmal unschöne Mehrheiten, 60 gegen 57 (Konklave) beziehungsweise oder 11 gegen 9 (Gremium), und dies wäre dem Christenvolk schwer zu verkaufen.
Um derartige Streitereien bei Glaubensfragen elegant aus der Welt zu schaffen, ohne daß der Vatikan ein unschönes Bild von Zerwürfnissen gibt, würde das Konklave sehr bald den Papst mit dem Recht auf letztinstanzliche Entscheidung vulgo Unfehlbarkeit ausstatten
Den Anglikanern ist die Letztinstanzlichkeit des Papstes systemfremd, aber es sollte bedacht werden, daß sich Henry VIII als König dieses Recht herausnahm. Materiell war seither der Englische König Papst für sein Weltreich
Ich denke, hier kann eine interessante Diskussion im "Religionsforum" zustandekommen, da ich beiweitem nicht alle Facetten angerissen habe