(03-12-2018, 18:32)Ulan schrieb: Solche Konzilsbeschluesse werden nicht ohne Absicht gefasst.
Dieser Satz ist sicher richtig
Aus Langeweile werden keine Konzilsbeschlüsse gefaßt.
Das dürfte so wie bei staatlichen Gesetzesbeschlüssen sein. Selbst wenn man keinen Sinn an einem Gesetzesbeschluß zu erkennen vermag, so soll man wissen, daß er zumindest zur Rechtsbereinigung, zur Wiederverlautbarung oder zur authentischen Interpretation (einer unsicheren Rechtsmaterie durch den Gesetzgeber) gefaßt wurde.
Das mit den protestantischen oder auch orthodoxen Bischöfen verstehe ich nicht ganz - die haben doch in der katholischen Kirche ohnehin nichts
zu sagen