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Weihbischof Bündgens : Veruntreuungsprüfung
#1
Hallo Guten Tag,

... der Fall Weihbischof Bündgens macht derzeit Schlagzeilen. Aus einer Schenkung wird hier ein
Ermittlungsverfahren mit Veruntreuungsverdacht. Aus den Presseberichten geht hier insbesondere
nicht hervor, dass bei derartigen Sachverhalten eigentlich doch auch eine Schenkungsvereinbarung
dazu gehört. Das diese vom Bischof nicht erbeten wurde ist sicherlich erstaunlich.

Vom Vertragsrecht ist das natürlich durchaus machbar, weil ja auch mündliche Verträge rechtsgültig
sein können. Wegen der Einschaltung des Betreuers der Spenderin ist nun eine unnötige Irritation
entstanden. Es wäre langsam an der Zeit, dass die Bistumsverwaltung für Schenkungen aller Art
entsprechende Verfahrensweisen festlegen an den sich die Geistlichen halten sollen.

Es ist erstaunlich, dass dies bisher noch nicht so gemacht wurde.
So etwas wie eine kirchliche Netiquette wäre sicherlich hilfreich und wird hoffentlich bald kommen.

Der Presseartikel lässt auch eine gewisse Naivität vermuten, was aber eigentlich sowohl bei Pastören
als auch bei anderen Würdenträgern ja nicht grds. unterstellt werden kann.
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Weihbischof Bündgens : Veruntreuungsprüfung - von Kreutzberg - 13-12-2019, 15:55

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