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Steinigung - Herkunft und Begründung
#46
Die Goethe Universität in Frankfurt am Main schrieb weiters:
"Tendenzen zur praktischen Aufhebung der T. finden in der Mischna (Makk. 1, 10) deutlichen Ausdruck, welche einen Gerichtshof als mörderisch bezeichnet, der einmal im Verlaufe von sieben Jahren ein Todesurteil fällte. R. Eleasar b. Asarja erstreckt dieses Werturteil sogar auf einen Gerichtshof, der einmal im Verlauf von siebzig Jahren die T. zur Anwendung bringt. R. Tarfon und R. Akiba gehen noch weiter, indem sie erklären: "Wenn wir im Synhedrion gesessen hätten, wäre niemals ein Mensch hingerichtet worden.""

Mögliche Mentalreservation:
"Wir hätten im Synhedrion nicht gesessen sondern gestanden . . . "
#47
(21-02-2014, 23:27)Sinai schrieb: Die Steinigung kann schnell gehen "wenn ein Engel sich erbarmt und den ersten Stein zur Schlaefe des Delinquenten führt" – sie kann aber auch verdammt lange dauern, wenn es blöd hergeht.

Auf den Kopf soll nicht geworfen werden, hat was mit Gottes Antlitz zersören zu tun.
Frauen werden auch anders gesteingt als Männer.
Soll sogar Überlebende gegeben haben, die dann frei sind.
#48
(22-02-2014, 00:03)Harpya schrieb: Auf den Kopf soll nicht geworfen werden, hat was mit Gottes Antlitz zersören zu tun.

Hab ich noch nie gelesen oder gehört

Bitte keine Späße machen
#49
(22-02-2014, 00:15)Sinai schrieb:
(22-02-2014, 00:03)Harpya schrieb: Auf den Kopf soll nicht geworfen werden, hat was mit Gottes Antlitz zersören zu tun.

Hab ich noch nie gelesen oder gehört

Bitte keine Späße machen
Warum wird mir eigentlich immer Spass unterstellt.

Sicherheitshalber aus neuerer Steingungskunde nach Recht und Gesetz

Anhand von Szenen einer Steinigung in der Islamischen Republik Iran vom 29. Dezember 1991 und von Artikeln des iranischen Strafrechtes soll der "gesetzmäßige" Ablauf einer Steinigung erläutert werden. Bei der Steinigungspraxis gibt es regional einzelne Unterschiede, z.B. werden in Pakistan und Afghanistan die Opfer in der Regel nicht eingegraben und nicht in Tücher gewickelt. In den grundsätzlichen Fragen herrscht aber Übereinstimmung zwischen den verschiedenen muslimischen Rechtsschulen.

Weltweit existieren nur sehr wenige Bilddokumente von Steinigungen. Die meisten Steinigungen werden außerhalb jedweder Öffentlichkeit vollstreckt. Vor allem in entlegenen Gegenden, wo Traditionen, Urteile von Familienclans und lokale geistliche Führer mehr Gewicht haben als das geschriebenen Recht und die ordentliche Justiz, ist eine unabhängige Beobachtung nahezu ausgeschlossen. Für die geringe Auflösung der gezeigten Bilder möchten wir daher um Verständnis bitten. Die verwendeten Bilder sind Ausschnitte aus einem Film, der eine Steinigung in der Islamischen Republik Iran vom 29. Dezember 1991 zeigt.
Das Strafgesetz der Islamischen Republik Iran regelt die Vollstreckung der Steinigung im Detail. Die nachfolgenden Artikel sind zitiert aus:

Die hadd-Strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr
Gesetz über die islamischen Strafen vom 8. Mordad 1370 / 30. Juli 1991
Zweites Buch: Die hadd-Strafen
Erstes Kapitel: Die hadd-Strafen für unerlaubten Geschlechtsverkehr
Vierter Abschnitt: Art der Vollstreckung der hadd-Strafen.
Quelle: Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung 106:
Strafgesetze der Islamischen Republik Iran; übersetzt von Dr. Silvia Tellenbach; Walter de Gruyter & Co.; ISBN 3-11-014884-6; Berlin, New York, 1996

Art. 98 - Wird eine Person zu mehreren hadd-Strafen verurteilt, so sind diese derart zu vollstrecken, dass keine von ihnen die Anwendung der anderen ausschließt; wird z.B. jemand zu Auspeitschung und Steinigung verurteilt, so muß zuerst die Auspeitschung vollstreckt werden und dann die Steinigung.


Art. 100 - Die hadd-Strafe der Auspeitschung muss ein Mann, der sich eines unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hat, im Stehen und bis auf die Schamteile unbekleidet erleiden; die Peitschenhiebe werden auf seinen ganzen Körper außer auf Kopf, Gesicht und Schamteile geschlagen. Eine Frau, die sich eines unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hat, wird im Sitzen und bekleidet ausgepeitscht.

(also Auspeitschen auch schon mal nicht Kopf)
In der Islamischen Republik Iran werden die Opfer vor der Hinrichtung vollständig in weiße Tücher gewickelt. Sie sind dadurch weitgehend unbeweglich und müssen von mehreren Männern auf einer Plane zum Hinrichtungsort getragen, bzw. geschleift werden. Dadurch und vor allem durch das zusätzliche Eingraben der Opfer ist eine Flucht in der Praxis ausgeschlossen.

Art. 103 - Flieht der zur Steinigung Verurteilte aus der Grube, in die er gesteckt worden ist, so wird er, falls der unerlaubte Geschlechtsverkehr durch Zeugen bewiesen wurde, zur Vollstreckung zurückgebracht. Wurde dieser jedoch durch ein Geständnis bewiesen, so wird er nicht zurückgeholt.
Erläuterung: Flieht dagegen der zur Auspeitschung Verurteilte, so wird er in jedem Fall zur Vollstreckung der hadd-Strafe der Auspeitschung zurückgeholt.


Art. 107 - Bei der Vollstreckung der hadd-Strafe der Steinigung müssen die Zeugen anwesend sein. Sind sie abwesend, so entfällt zwar die hadd-Strafe nicht, wohl aber, wenn sie fliehen.

"Der Azhar-Theologe al-Dschaziri (1882–1942) beschrieb die schariakonforme Ausführung der Steinigung folgendermaßen:

„Die Steinigung erfolgt mit mittelgroßen Steinen, weder mit leichten Kieseln – die Qual würde zu lange dauern – noch mit Felsbrocken – die durch die ‚Grenz‘-Strafe beabsichtigte Peinigung würde verfehlt –, sondern mit Steinen, die die hohle Hand ausfüllen; man nehme sich davor in acht, das Gesicht (des Schuldigen) zu treffen, weil der Prophet dies (einem Hadith zufolge) verboten hat… Der Ehebrecher ist während des Vollzugs der ‚Grenz‘-Strafe nicht anzubinden oder zu fesseln; auch ist für ihn keine Grube auszuheben. Für die Ehebrecherin kann eine ihr bis zur Brust reichende Grube ausgehoben werden. Während des Vollzugs darf ihre Schamgegend nicht entblößt werden. Deshalb sind die Kleider an ihr festzuschnüren, so daß ihr Leib nicht sichtbar wird."
(wiki)
Das nicht immer Schmerzen vergrößßert werden sollen :
" Paulus von Tarsus wurde in Lystra von einer Menge gesteinigt, überlebte jedoch (Apg 14,19).

In späterer Zeit wurde die ursprüngliche Methode gemildert. Der Talmud erzählt, dass im Falle solcher todeswürdiger Verbrechen den Delinquenten vor der Hinrichtung ein Mittel eingegeben wurde, das sie betäubte." (wiki)

Allerding sterben die meisten Moslems ohne Verurteilung indirekt durch
Steingung.
Während der Mekkafahrt gehört auch eine symbolische Steinigung des Teufels
zu den Titualen, wo eine Säule mit Kieseln beworfen wird.

Allein aus den letzten 10 Jahren sind 2 Massenpaniken bekannt bei denen
jeweils 250- 330 Pilger zertrampelt wurden.
#50
(10-11-2013, 03:18)Harpya schrieb: Werden da auch Tiere gesteinigt oder ist das eine reines
Moseszeitenphänomen ?
Neuerdings werden ja auch Polizisten gesteinigt... wobei der moderne Mensch statt zu Steinen manchmal auch zu Flaschen greift...

An diesen regelmäßigen Steinigungsritualen zum 1. Mai & Co. sind sicherlich die Religionen schuld, die ja schon immer zur Steinigung "böser" Menschen aufgerufen haben...
#51
(22-02-2014, 00:15)Sinai schrieb:
(22-02-2014, 00:03)Harpya schrieb: Auf den Kopf soll nicht geworfen werden, hat was mit Gottes Antlitz zersören zu tun.

Hab ich noch nie gelesen oder gehört

Bitte keine Späße machen

In der Mischna steht ausdrücklich, dass auf das Herz gezielt werden soll!

Einer der Zeugen stößt ihn auf seine Hüften. Er fällt auf sein Herz. Der [Zeuge] dreht ihn auf seine Hüften um. Wenn er tot ist, ist er frei, aber wenn nicht, nimmt der zweite [Zeuge] einen Stein und wirft ihn auf sein Herz. Wenn er tot ist, ist er frei, aber wenn nicht, wird er gesteinigt von ganz Israel,…
MfG B.
#52
(22-02-2014, 00:35)Harpya schrieb: Weltweit existieren nur sehr wenige Bilddokumente von Steinigungen. Die meisten Steinigungen werden außerhalb jedweder Öffentlichkeit vollstreckt. Vor allem in entlegenen Gegenden, wo Traditionen, Urteile von Familienclans und lokale geistliche Führer mehr Gewicht haben als das geschriebenen Recht und die ordentliche Justiz, ist eine unabhängige Beobachtung nahezu ausgeschlossen. Für die geringe Auflösung der gezeigten Bilder möchten wir daher um Verständnis bitten.

Wer weiß, ob die echt sind. Da wollen irgendwelche Leute irgendeinen arabischen Staat schlecht machen, Motive gibt es immer, da gehen dann zehn arabische Studenten und eine arabische Studentin der Uni Nizza irgendwohin in die Steppe Südfrankreichs, die Frau kniet sich nieder und tut als würde sie schreien, neun Kerle nehmen Steine in die Hand und tun als würden sie zum Wurf ausholen, der zehnte knipst die gestellte Szene mit dem Handy und dann wird das mit viel Wehgeschrei veröffentlicht.
#53
Ich versuche nochmals, eine Antwort zu bekommen:

Sinai schrieb:Ich habe in einer alten Schrift der Juden nachgelesen und dort wird geschrieben, daß die Steinigung schmerzhafter ist als das verbrennen. Dies ist der Grund, warum das schwerste Verbrechen (Götzendienst) mit Steinigung bestraft wird, waehrend unehelicher Sex einer Priestertochter (ein leichteres Verbrechen) "nur" mit verbrennen bestraft wird.

Nach wie vor wäre für mich interessant, in welcher "alten Schrift der Juden" Du das gelesen hast?

Im Talmud wird nämlich das Gegenteil behauptet:

Qidduschin 32a

R. Jeljezqel lehrte seinen Sohn Rami: Wenn zu Verbrennende unter zu Steinigende [sind], so werden alle, wie R. Simon sagt, durch Steinigung hingerichtet, weil die Verbrennung eine schwerere [Todesart] ist.

Dass es nur sehr wenige Belege dazu gibt, wonach Hinrichtungen tatsächlich ausgeführt wurden, ist eine andere Sache.
MfG B.
#54
(22-02-2014, 00:55)Bion schrieb: In der Mischna steht ausdrücklich, dass auf das Herz gezielt werden soll!

Einer der Zeugen stößt ihn auf seine Hüften. Er fällt auf sein Herz. Der [Zeuge] dreht ihn auf seine Hüften um. Wenn er tot ist, ist er frei, aber wenn nicht, nimmt der zweite [Zeuge] einen Stein und wirft ihn auf sein Herz. Wenn er tot ist, ist er frei, aber wenn nicht, wird er gesteinigt von ganz Israel,…


Na, da schauen wir wieder in die Veröffentlichung der Goethe Universität:
"Über die Art des Vollzuges dieser Strafarten wird in der Mischna (Sanh. 7, 2ff.) eingehend berichtet. Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21)."

Geschrieben hat dies der berühmte Marcus Cohn, der sich wohl auskannte.
#55
(22-02-2014, 00:55)Bion schrieb: In der Mischna steht ausdrücklich, dass auf das Herz gezielt werden soll!

Einer der Zeugen stößt ihn auf seine Hüften. Er fällt auf sein Herz.

Wer ist "Er" ?
Der Delinquent oder der Stein ?

Fällt der Delinquent auf sein Herz oder fällt der Stein auf das Herz des Delinquenten ? Nach der Wortinterpretation ist ersteres anzunehmen
#56
(22-02-2014, 01:00)Bion schrieb: Im Talmud wird nämlich das Gegenteil behauptet:

Qidduschin 32a

R. Jeljezqel lehrte seinen Sohn Rami: Wenn zu Verbrennende unter zu Steinigende [sind], so werden alle, wie R. Simon sagt, durch Steinigung hingerichtet, weil die Verbrennung eine schwerere [Todesart] ist.

Bei den Talmudgelehrten gibt es oft unterschiedliche Meinungen.
Ja, es gibt bekanntlich unterschiedliche Rechtsschulen.
Man denke an die oft gegensätzlichen Positionen von Rabbi Hillel und Rabbi Schammai
#57
Sinai schrieb:Fällt der Delinquent auf sein Herz oder fällt der Stein auf das Herz des Delinquenten ?

So steht es in der Mischna.

Interpretationen, was das heißen kann, gibt es einige. Eine davon hast Du ja angemerkt.

Bekomme ich eine Antwort auf meine Frage?
MfG B.
#58
(22-02-2014, 01:14)Sinai schrieb: Bei den Talmudgelehrten gibt es oft unterschiedliche Meinungen.

Die Frage war, in welcher "alten Schrift der Juden" Du die von Dir vorgestellte Meinung gelesen hast.

Auf diese Frage hast Du offensichtlich keine Antwort?
MfG B.
#59
(22-02-2014, 01:00)Bion schrieb: "Qidduschin 32a
. . . so werden alle, wie R. Simon sagt, durch Steinigung hingerichtet, weil die Verbrennung eine schwerere [Todesart] ist."

. . . wie Rabbi Simon sagt

Das ist ein Hinweis darauf, daß dies die Meinung des Rabbi Simon ist, und daß es offenbar Gegenmeinungen gibt. Solche Hinweise (Rabbi Hillel sagt, Rabbi Schammai sagt) findet man zuhauf im Talmud.
#60
(22-02-2014, 00:56)Sinai schrieb:
(22-02-2014, 00:35)Harpya schrieb: Weltweit existieren nur sehr wenige Bilddokumente von Steinigungen. Die meisten Steinigungen werden außerhalb jedweder Öffentlichkeit vollstreckt. Vor allem in entlegenen Gegenden, wo Traditionen, Urteile von Familienclans und lokale geistliche Führer mehr Gewicht haben als das geschriebenen Recht und die ordentliche Justiz, ist eine unabhängige Beobachtung nahezu ausgeschlossen. Für die geringe Auflösung der gezeigten Bilder möchten wir daher um Verständnis bitten.

Wer weiß, ob die echt sind. Da wollen irgendwelche Leute irgendeinen arabischen Staat schlecht machen, Motive gibt es immer, da gehen dann zehn arabische Studenten und eine arabische Studentin der Uni Nizza irgendwohin in die Steppe Südfrankreichs, die Frau kniet sich nieder und tut als würde sie schreien, neun Kerle nehmen Steine in die Hand und tun als würden sie zum Wurf ausholen, der zehnte knipst die gestellte Szene mit dem Handy und dann wird das mit viel Wehgeschrei veröffentlicht.

War nur als Hinweis gemeint.
Du sagst also die iranischen Strafrechtsvorschriften sind alle von
bösen Leuten gefälscht und in Umlaufgebracht worden.
Steinigung ist nur eine Illusion ?

Also ähnlich der Bibel ?

Von Steinigungen gibts auch jede Menge Bildmaterial.

Die angeblichen Filme aus dem II. Weltkrieg sind auch meist so von schlechter Qualität
und ohne Farbe, gabs den jetzt nicht und die Welt war schwarz/weiss.
Der Führer hat garnicht vor Mengen gesprochen, sonder ist später isn Stadion reinkopiert worden.

Interessant, hast du da Hinweise ?


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