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Über die Legitimation von Strafe
#1
Ich möchte Euch hier dazu einladen, über die Legitimation von Strafe zu diskutieren.

Legitim sei eine Strafe stets dann, wenn

- mit der Strafe ein gutes Ziel beabsichtig wird

- mit der Strafe dieses Ziel auch erreicht wird

- der Strafende einen gesetzlichen Auftrag dazu hat

- die Strafe eine gesetzliche Grundlage hat

Ich persönlich trete dafür ein,

- daß nach der Todesstrafe auch Haftstrafen abgeschafft werden

- daß aus allen zielführenden Strafen die humanste und

geringste gewählt wird

- daß die Strafe an persönlicher Schuld gemessen wird und nicht am

Schaden oder gar an Interessen Dritter.



Der Rückblick auf die Vergangenheit ist dabei ebenso wichtig, wie der Blick auf die Gegenwart. Ich bin überzeugt, daß auch alle Philosophen - seien es Atheisten, Theisten oder Humanisten hier wichtige und richtige Ideen beitragen können.

Gruß Dornbusch
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#2
Wie misst du "Schuld"?
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#3
(18-12-2009, 10:54)Dornbusch schrieb: Ich möchte Euch hier dazu einladen, über die Legitimation von Strafe zu diskutieren.

Legitim sei eine Strafe stets dann, wenn

- mit der Strafe ein gutes Ziel beabsichtig wird

- mit der Strafe dieses Ziel auch erreicht wird

- der Strafende einen gesetzlichen Auftrag dazu hat

- die Strafe eine gesetzliche Grundlage hat

da wird wohl niemand widersprechen. der ärger fängt aber schon an, wenn man definieren will, was ein "gutes ziel" ist

was mir in deiner auflistung fehlt, ist, daß die strafe gerecht und angemessen sein muß (nicht, daß ich das eindeutig und allgemein gültig konkret definieren könnte)

(18-12-2009, 10:54)Dornbusch schrieb: Ich persönlich trete dafür ein,

- daß nach der Todesstrafe auch Haftstrafen abgeschafft werden

- daß aus allen zielführenden Strafen die humanste und

geringste gewählt wird

- daß die Strafe an persönlicher Schuld gemessen wird und nicht am

Schaden oder gar an Interessen Dritter

auch kein widerspruch - nur:

wann ist eine strafe zielführend? ohne daß sie "weh tut", wird sie nur in seltensten fällen dem täter die einsicht vermitteln, daß er schon im eigenen interesse keine tat mehr begehen sollte. "zielführend" steht da also in einem gewissen konflikt mit "geringstmöglich"

ein weiteres problem, beim ersatz von haft- durch andere strafen:

man kann davon ausgehen, daß haft jedem "weh tut". die verhängung von haftstrafen ist insofern "gerecht", als drei jahre für den bankräuber grundsätzlich das gleiche bedeuten wie für den betrügerischen bankdirektor. bei anderen strafen ist das nicht mehr so: 3000 euro sind für den bankräuber viel, für den betrügerischen bankdirektor "peanuts". für den einen wäre internetentzug eine schwere strafe, den anderen interessiert das net gar nicht. wir kämen also zu einer zerfaserung von bestrafungsmöglichkeiten, die einen unheimlichen aufwand erfordert, jedem täter und jeder tat auch gerecht zu werden - in der praxis kann das imho nicht geleistet werden
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#4
Mir ist immer noch nicht klar, wie du Haftstrafen ersetzen willst.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#5
(18-12-2009, 11:42)Romero schrieb: Wie misst du "Schuld"?

Hallo Romero

Unter Schuld verstehe ich jenen persönlichen Anteil an einem Ereignis, der dem Handelnden/dem Individuum nach allgmein gerechtem Ermessen zugeordnet werden kann.

Eine "Messlatte" für Schuld kann und will ich nicht im Alleingang festlegen.

Gruß Dornbusch
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#6
Hallo Petronius

das ist das, das ist mein Thema:

Zitat:wann ist eine strafe zielführend? ohne daß sie "weh tut",

Dein "weh tun" würde ich gerne ersetzen durch "spürbar/wirksam sein".

Eine Strafe soll nach meinem Dafürhalten etwas bewirken: In diesem Sinne meine ich "zielführend".

Ich bitte die Beteiligten deshalb, auch wenn sie das andernorts schon getan haben, auch hier Ziele von Strafen zu nennen.

Gruß Dornbusch
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#7
Mich würde auch interessieren was du an die Stelle von Haftstrafen setzen würdest.

Und was sind denn gute Ziele?

Und was wenn der Gesetzgeber keine guten Ziele hat?

Und wo ist der Unterschied zwischen der persönlichen Schuld und dem Schaden für Andere? Ich meine Unzurechnungsfähigkeit wird ja bereits gesondert behandelt und nicht wie alles Andere bestraft. Also reden wir hier doch nur von Leuten die verantwortlich sind.
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#8
(18-12-2009, 12:28)humanist schrieb: Mir ist immer noch nicht klar, wie du Haftstrafen ersetzen willst.

Mein Anliegen ist, Haftstrafe abzuschaffen!

Strafe an sich hat keinen Selbstzweck! Legitimiert werden kann sie durch das festgesetzte Ziel.
Genau dann, wenn dieses Ziel benannt ist, öffnet sich dich Möglichkeit dafür, nach Wegen zu suchen, die diesem Ziel förderlich sind.

Ich möchte Haftsstrafen durch andere, weniger inhumane Strafen ersetzen bei gleicher Zielsetzung!

Gruß Dornbusch
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#9
Ziel von Haftstrafen -

- Dem Täter Grenzen aufzeigen
- Die Gesellschaft schützen vor ihm
- Den Täter Gelegenheit geben umzudenken

Denk ich einfach mal
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#10
(18-12-2009, 13:17)Dornbusch schrieb: Hallo Petronius

das ist das, das ist mein Thema:

Zitat:wann ist eine strafe zielführend? ohne daß sie "weh tut",

Dein "weh tun" würde ich gerne ersetzen durch "spürbar/wirksam sein".

Eine Strafe soll nach meinem Dafürhalten etwas bewirken: In diesem Sinne meine ich "zielführend"

aber was soll sie bewirken?

doch wohl, daß der bestrafte künftig keine straftat mehr begeht. "spürbar" wäre es für diesen täter natürlich auch, wenn man ihn zu fünf wochen wellnessurlaub auf einem kreuzfahrtschiff in der karibik verknackt. aber wohl nicht "wirksam" in der gewünschten richtung. dazu muß strafe schon "weh tun", als etwas ausgesprochen unangenehmes empfunden werden

(18-12-2009, 13:17)Dornbusch schrieb: Ich bitte die Beteiligten deshalb, auch wenn sie das andernorts schon getan haben, auch hier Ziele von Strafen zu nennen

das meine ich hier nun schon zum wiederholten male getan zu haben

verrätst du uns auch deine zielvorstellung?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#11
(18-12-2009, 13:20)Maik schrieb: Mich würde auch interessieren was du an die Stelle von Haftstrafen setzen würdest.

Und was sind denn gute Ziele?

Und was wenn der Gesetzgeber keine guten Ziele hat?

Und wo ist der Unterschied zwischen der persönlichen Schuld und dem Schaden für Andere? Ich meine Unzurechnungsfähigkeit wird ja bereits gesondert behandelt und nicht wie alles Andere bestraft. Also reden wir hier doch nur von Leuten die verantwortlich sind.

Hallo Maik

Über den Wert von Zielen können wir reden, nachdem diese ganannt wurden.
Du fragst nach dem Unterschied zwischen Schuld und Schaden? Ich ging davon aus, daß dieser Unterschied bekannt wäre!

Um Verantwortung geht es dabei auch, da hast du Recht!

Gruß Dornbusch
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#12
(18-12-2009, 13:26)Maik schrieb: Ziel von Haftstrafen -

- Dem Täter Grenzen aufzeigen
- Die Gesellschaft schützen vor ihm
- Den Täter Gelegenheit geben umzudenken

Denk ich einfach mal

Hallo Maik

In dem ersten und in dem dritten Punkt kann ich dir zustimmen.
Nicht aber bei deinem zweiten!

Strafe ist erst denkbar nach der Tat. Schutz dagegen wirkt vor der Tat.

Gruß Dornbusch
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#13
(18-12-2009, 13:42)Dornbusch schrieb:
(18-12-2009, 13:26)Maik schrieb: Ziel von Haftstrafen -

- Dem Täter Grenzen aufzeigen
- Die Gesellschaft schützen vor ihm
- Den Täter Gelegenheit geben umzudenken

Denk ich einfach mal

Hallo Maik

In dem ersten und in dem dritten Punkt kann ich dir zustimmen.
Nicht aber bei deinem zweiten!

Strafe ist erst denkbar nach der Tat. Schutz dagegen wirkt vor der Tat

nach der tat ist leider in gar manchem fall auch vor der tat

ich bleibe dabei, daß ziel der strafe sein muß, eine wiederholung zu verhindern. das ist durchaus gleichbedeutend mit schutz der gesellschaft vor straftaten
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#14
(18-12-2009, 13:42)Dornbusch schrieb: Strafe ist erst denkbar nach der Tat. Schutz dagegen wirkt vor der Tat.

Gruß Dornbusch

Vor einer 2. Tat?
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#15
(18-12-2009, 13:09)Dornbusch schrieb:
(18-12-2009, 11:42)Romero schrieb: Wie misst du "Schuld"?

Hallo Romero

Unter Schuld verstehe ich jenen persönlichen Anteil an einem Ereignis, der dem Handelnden/dem Individuum nach allgmein gerechtem Ermessen zugeordnet werden kann.

Eine "Messlatte" für Schuld kann und will ich nicht im Alleingang festlegen.

Gruß Dornbusch

Wird das nicht bereits durch die Möglichkeit von "mildernden Umständen" abgedeckt?
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