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Verletzte bei Demonstration gegen Stuttgart 21
@ Ekkard : Meinst du ernsthaft, daß jeglicher "Rechtsbruch", der bei einer Demo begangen wird, dazu führt, daß es keine friedliche Demonstration mehr ist ?

Ich denke doch eher, daß sich das "friedlich" auf direkte Gewalt bezieht, und ich finde, daß du hier die Verhältnismäßgkeiten völlig falsch einschätzt.
Wenn selbst eine beschauliche Zeitung, wie die "Heilbronner Stimme" kritische Fragen aufwirft, da zuckt hier jeder zusammen.Und jede hier versuchte theoretische "Entschuldigung" täuscht nicht darüber hinweg, daß sich hier die Verantwortlichen aus Politik und "Ordnungsmacht" nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Die mittlerweile bekannt gewordenen Verletzungen an Rentnern (!) lassen tief blicken. Aber vermutlich waren das unerkannte Nahkämpfer, gegen die sich Polizisten nicht wehren konnten. Ein Krückstock ist ja auch schlagsicherer als der bekannte Gummiknüppel.

Gruß
Nein, "unfriedlich" ist eine Demonstration, die den Versuch macht, ein Vorhaben zu torpedieren (Gewalt gegen Sachen). Ein Sit-in ist physische Gewalt, wenn dadurch z. B. Bauleute an der Arbeit gehindert werden. Was hier grassiert, ist schlichte Unkenntnis.
Mag sein, dass man von Seiten der Polizei eine "friedliche" Blockade z. B. von Bahngleisen durch Wegtragen erledigt. Gleichwohl ist die Blockade Landfriedensbruch.

Ich mache folgenden Vorschlag: Gib' mir oder zitiere den Paragraphen in dem die Blockade oder das Sit-in als friedliches Mittel bezeichnet wird, politischen Willen anzuzeigen.
Oder zitiere ein allgemein geltendes Urteil, in dem eine Person auf den Bahngleisen, oder auf einem Baugelände deshalb freigesprochen wurde, weil das eine legale Protestmaßnahme gemäß BGB ist.
Ich warte ...
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ein "Sit-in" wie Du das nennst ist grundsätzlich friedlich, steht grundsätzlich in der Tradition Mahatma Ghandi's - und ist von daher keine rechtsbrecherische Aktion.

Die unbestreitbare Tatsache, dass in den sogenannten "demokratischen Ländern" das "Sit-in" als strafrechtsbewehrte "Nötigung" angesehen wird, bedeutet nicht dass das faktisch auch "richtig" ist - es bedeutet nur das es mit "der Demokratie" in unseren Ländern nicht so weit her ist !
Sorry, wir befinden uns nicht im Bürgerkrieg gegen unseren Staat. Mein Vorschlag steht, ich warte ...
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Und Betrug ist und bleibt es auch, wenn mit falschen Zahlen Verträge herbei geführt werden, die unter der scheinbar legitimierten Staatsmacht auch noch geschützt werden. Nicht legal ist im gleichen Zusammenhang auch, wenn ein Amtseid bewußt falsch abgelegt wird. Und als kriminell sehe ich auch an, wenn mit Hilfe der Staatsmacht ganze Bevölkerungsschichten mit Unwahrheiten beruhigt werden soll, und damit diese Unwahrheiten nicht in die Öfferntlichkeit gelangen, werden sie - die Fakten dazu - möglichst lange einfach unter Verschluß gehalten, unabhängig davon, wie viele Vöglein dann doch plötzlich anfangen zu singen.

Ich wünsche zu all diesen illegalen, vom Staat aber dann doch legalisierten Vorkommnissen eine gute Nacht!
Ekkart, - Du gehst von falschen Voraussetzungen aus: Du hast hier keinen "Vorschlag" unterbreitet - Du hast gefragt wer denn der willkürlichen Rechtsauslegung in diesem Lande folgt/folgen will, und wer nicht....

Im Rahmen meiner Möglichkeiten und unter Beachtung des Grundrechtes der körperlichen Unversertheit Aller folge ich dieser Willkür jedenfalls nicht!
(09-10-2010, 22:02)Ekkard schrieb: Ich mache folgenden Vorschlag: Gib' mir oder zitiere den Paragraphen in dem die Blockade oder das Sit-in als friedliches Mittel bezeichnet wird, politischen Willen anzuzeigen.
Oder zitiere ein allgemein geltendes Urteil, in dem eine Person auf den Bahngleisen, oder auf einem Baugelände deshalb freigesprochen wurde, weil das eine legale Protestmaßnahme gemäß BGB ist.
Ich warte ...


Das ist doch völlig unerheblich, was soll denn diese Paragraphenreiterei ?

Selbstverständlich begehen besagte Personen Rechtsbruch, und selbstverständlich sollen sie dafür auch rechtlich belangt werden.
Das nehmen Demonstranten durchaus in Kauf.

Aber "rechtlich belangen" kann nicht heißen, daß sie dafür gleich mit Wasserwerfern weggepustet werden !

Das ist Exekutive vor Judikative !

In der akuten Situation wäre Konfliktminimierung richtig gewesen und kein Draufhauen.

Dies ist nicht der Fall gewesen, und nun gibt es Spekulationen über die (womöglich politischen) Ursachen dessen.
Im Übrigen, lieber Ekkart, geht's hier nicht um das BGB... Die "Nötigungsurteile" fussen auf dem StGB und das Widerstandsrecht auf dem GG; die Entscheidung darüber trifft das BVerfG - und das kann Jahre, Jahrzehnte dauern...

Interessanterweise - werden die höchsten Richter der Bundesgerichte nicht alleine aufgrund ihrer juristischen Befähigung dorthin berufen - sondern auch nur wenn sie neben der Befähigung ein Parteibuch haben.... Hebn sich die sogenannten "Unrechtsstaaten" nicht auch ihre "willige Justiz" zusammengebastelt...?

In Deutschland und auf der Ebene des Bundesverfassungsgerichtes - haben wir wenigstens ab und zu "Glück" gehabt: Der eine oder andere berufene Richter/Richterin gehört(e) zwar einer im Verhalten völlig undemokratischen Partei an - war aber aufgrund der Sachkenntnis eine® der besten Richter(innen) die wir in diesem Amt bisher hatten...
Nur zur KLarstellung: Wenn was falsch abgelaufen ist, so muß dies auch bearbeitet werden,..Fehlhandlungen kommen immer auf beiden Seiten vor,..trotzdem war das Einschreiten und die eingesetzten Mittel legal; wenn es zu Überreaktionen und Fehlverthalten gekommen ist, so ist dem selbstverständlich nachzugehen; doch wie das Beispiel des an den Augen verletzten zeigt, so ist auch bei den Anzeigen erstmal abzuwarten, wieviele davon auch zu Recht erstellt wurden,..Wir haben auch nach den firedlichst verlaufenden legalen Demos immer ein paar DutzendAnzeigen, einfach weil es das Recht eines jeden ist, einen vermuteten Tatbestand zur Anzeige zu bringen,. es entscheidet nicht die Exekutive, sondern die Staatsanwaltschaft,..
Aut viam inveniam aut faciam
Im Prinzip richtig, lieber d.n., und ich hoffe dass das in Stuttgard auch so läuft.

Ich bin aber aufgrund meiner Erfahrungen da eher skeptisch: Für die StA ist der angeschuldigte oder beschuldigte oder angeklagte Polizist grudsätzlich ein "untergeordneter Kollege" - und den behandelt man auch in einem prozessualen Verfahren anders als einen "normalen" Angeklagten...

Immerhin haben in jüngster Vergangenheit einige Richter in Deutschland diese -hm- "Verfahrenspraxis" der StA's nicht mitgemacht, ja sogar die offenkundige prozessuale Ungleichbehandlung sowohl in der Urteilsbegründung, als auch "intern" deutlich gerügt.
(09-10-2010, 23:21)melek schrieb: Selbstverständlich begehen besagte Personen Rechtsbruch, und selbstverständlich sollen sie dafür auch rechtlich belangt werden.
Das nehmen Demonstranten durchaus in Kauf.
Von nichts anderem habe ich geschrieben! Das wurde aber heftigst beschritten.

(09-10-2010, 23:21)melek schrieb: Aber "rechtlich belangen" kann nicht heißen, daß sie dafür gleich mit Wasserwerfern weggepustet werden!
Das ist Exekutive vor Judikative!
Es gibt noch ein paar Rechtsgrundsätze, die nicht bekannt zu sein scheinen: Widerstand gegen Vollstreckung(sbeamte), Unterlassung von Nötigung etc. Die hier festzustellende Nötigung ist ein Angriff auf den Vollzug eines genehmigten Gewerkes. Die Exekutive hat daraufhin den Platz zu räumen versucht: Reaktion ??? (Ich denke mal: keine, also Widerstand gegen ein Organ, welches das Recht wahren sollte).
Du meinst also:
(09-10-2010, 23:21)melek schrieb: In der akuten Situation wäre Konfliktminimierung richtig gewesen und kein Draufhauen.
Ja, bitte aber auf beiden Seiten. Die Veranstaltung wurde ja vorbereitet. Wo waren die Ordner, die, als es ernst wurde, die Menge aufgefordert hätten, das Gelände ordentlich zu verlassen? (Habe ich bis heute nix von gesehen.)
So schließe ich mich deinem letzten Satz an: "Dies ist nicht der Fall gewesen, und nun gibt es Spekulationen über die (womöglich politischen) Ursachen dessen", den sich auch die Initiatoren der Demo genauso "hinter die Ohren schreiben" müssen!

Ich wende mich ja nur gegen die völlig einäugige, juristisch auf rosa Wolken schwebende Betrachtungsweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
(09-10-2010, 22:02)Ekkard schrieb: Nein, "unfriedlich" ist eine Demonstration, die den Versuch macht, ein Vorhaben zu torpedieren (Gewalt gegen Sachen). Ein Sit-in ist physische Gewalt, wenn dadurch z. B. Bauleute an der Arbeit gehindert werden. Was hier grassiert, ist schlichte Unkenntnis.
Mag sein, dass man von Seiten der Polizei eine "friedliche" Blockade z. B. von Bahngleisen durch Wegtragen erledigt. Gleichwohl ist die Blockade Landfriedensbruch.

Ich mache folgenden Vorschlag: Gib' mir oder zitiere den Paragraphen in dem die Blockade oder das Sit-in als friedliches Mittel bezeichnet wird, politischen Willen anzuzeigen.
Oder zitiere ein allgemein geltendes Urteil, in dem eine Person auf den Bahngleisen, oder auf einem Baugelände deshalb freigesprochen wurde, weil das eine legale Protestmaßnahme gemäß BGB ist.
Ich warte ...

Zum Vorwurf der "Unfriedlichkeit": Sitzblockaden waren friedlich und gewaltfrei
stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.s21-gegner-sitzblockaden-waren-friedlich-und-gewaltfrei.d44df3af-1dc4-4971-ab6c-90e85b1a4200.html

Eine Sitzblockade ist ersteinmal keine "physische Gewalt".

Mit der Teilnahme an der Sitzblockade begeht man eine Ordnungswidrigkeit (Nichtentfernen von einer verbotenen Versammlung, § 29 Versammlungsgesetz).[1]
Eine Sitzblockade verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen.[2] Es kann nur die Anwendung körperlicher Gewalt zu einer Strafbarkeit wegen Nötigung führen.[3]

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG).
Die Nötigung ist ein Straftatbestand und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 240 StGB).

Quellen:
[1] linke-bueros.de/text.php?textID=5739&naviID=451&openCont=
[2] de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade
[3] 123recht.net/Ist-eine-Sitzblockade-immer-eine-N%C3%B6tigung-__a1643.html
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
Eben!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Wenn die Sitzblockaden tatsächlich friedlich und gewaltfrei waren, stellten sie lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nur, falls sie gegen das Wegtragen Widerstand leisteteten, wäre der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.
Und selbst in dem Fall ist die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Polizeimittel höchst fraglich.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]


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