11-11-2010, 13:39
Also - stellenweise sind die Reaktionen hier schon nicht mehr "lustig":
Polski hat völlig berechtigt gefragt, wo denn die Grenze des Befehls liegt? Denn es ist Fakt, dass man sich gerne auf "Befehlsnotstand" beruft - sei es im Justizdienst, bei der Polizei oder bei der Armee. Der Vergleich zwischen den Mauerschützen und einem heutigen SEK oder einer heutigen speziellen Bundeswehrtruppe wie der GSG9 stösst hier nur deswegen auf Ablehnung, weil man der - vielleicht - u.U. irrigen Meinung ist, dass sowas in einem demokratischen Rechtsstaat nicht passieren kann. Solange der Rechtsstaat demokratisch bleibt - passiert sowas auch nicht; die Ereignisse nach demm 11.09.2001 haben aber gezeigt, das selbst überzeugte vormalige Demokraten sich zu "Sicherheitsfanatikern" wandeln können, und dabei durchaus auch bereit sind, wesentliche Grundsätze der Freiheit in der Demokratie zugunsten einer eher vorgeschobenen Sicherheit zu opfern (Schilly, Schäuble). Hier hat die Demokratie insoweit funktioniert, als dassdas BVerfG einen eindeutigen "Riegel" für übertriebene Sicherheitsbestrebungen gesetzt hat - was aber, und so verstehe ich auch Polski's Frage, was aber ist wenn das mal nicht mehr funktioniert?
"Befehlsnotstände" (angebliche) gab's ja schon im Afghanistaneinsatz, bei unseren militärischen Verbündeten auch im Irakeinsatz - man solle sich mal nicht darauf berufen, dass Afghanistan weit weg ist.... wenn sowas in einem Auslandseinsatz von einem Teil der Exekutive passiert, ist das letztlich auch bei einem Inlandseinsatz des anderen Teils der Exekutive mindestens denkbar.
Undenkbar - jedenfalls im Moment - lieber Polski ist jedoch, das einer der heutigen Politiker - egal welcher Partei - einen "Schiessbefehl" der Polizei erteilt. Anders verhält es sich vielleicht mit dem Befehl des Einsatzes von Kampfgas (CS/Reizgas) - aus Stuttgart und UMgebung heraus hab' ich letztes gehört, dass der Ministerpräsident von BW direkt die Aufforderung an die Polizei gemacht haben soll, mit "aller Härte gegen die Störer" vorzugehen (ich warte noch auf ein pdf-Dokument aus dem das hervorgehen soll).
Zur "Nachbereitung": Die gibt's in Deutschland natürlich auch, lieber d.n. Ausser zu Ausbildungszwecken wird da aber in der Regel nicht gefragt: "Haben wir uns in jeder Situation richtig (rechtsstaatlich) verhalten, sondern man fragt: "Hätten wir effektiver sein können"? Nach der Rechtsstaatlichkeit wird nicht gefragt, die wird vorausgesetzt und dementsprechend angenommen - und das ist das Problem. Wenn ich von vorneherein voraussetzen muss, dass das was ich als Beamter mache schon alleine deswegen rechtsstaatlich ist, weil ja von meinen Vorgesetzen bis hoch in die Politik keiner Terrorist, Nazi oder Stalinist ist - dann fällt mir vielleicht garnicht auf wenn da tatsächlich zumindestens faschistoide "Züge" sich in einem Einsatz verstecken. Da steckt auch ein gewisser Selbstsschutz 'drinn, der ist auch menschlich verständlich: Die weit überwiegende Mehrheit der Beamten/Beamtinnen in Deutschland (und sicher auch in Österreich) sind Demokraten. Wenn die in der Nachbearbeitung mehrerer ähnlicher Einsätze feststellen müssten, das sie einer eher faschistoiden Linie innerhalb der demokratischen Strukturen folgen - die müssten ihren Job an den Nagel hängen und von Sozialhilfe leben... Das will sich keiner vorstellen, völlig verständlich.
Ich nehme in Deutschland gerne das Beispiel unserer "Ausländerbehörden": Das Konstrukt einer "Ausländerbehörde" stammt noch auch der Nazizeit. Die Gesetzgebung - das sogenannte "Ausländerrecht" - hat mit dem Menschenrecht und dem Grundrecht als Bürger mit anderem Pass in einer freiheitlich-demokrattischen Grund- und Werteordnung nur wenig zutun. Und ich selbst habe in der Berliner Ausländerbehörde schon einen Spruch mitbekommen: "...die da (gemeint waren Roma's aus Bosnien) sind ja doch bloss alles Verbrecher..". Sowas passt absolut nicht in einen demokratischen Rechtsstaat - ist aber seit 60 Jahren Realität in Deutschland (ich glaube, in Österreich gibt's auch sowas).
Polski hat völlig berechtigt gefragt, wo denn die Grenze des Befehls liegt? Denn es ist Fakt, dass man sich gerne auf "Befehlsnotstand" beruft - sei es im Justizdienst, bei der Polizei oder bei der Armee. Der Vergleich zwischen den Mauerschützen und einem heutigen SEK oder einer heutigen speziellen Bundeswehrtruppe wie der GSG9 stösst hier nur deswegen auf Ablehnung, weil man der - vielleicht - u.U. irrigen Meinung ist, dass sowas in einem demokratischen Rechtsstaat nicht passieren kann. Solange der Rechtsstaat demokratisch bleibt - passiert sowas auch nicht; die Ereignisse nach demm 11.09.2001 haben aber gezeigt, das selbst überzeugte vormalige Demokraten sich zu "Sicherheitsfanatikern" wandeln können, und dabei durchaus auch bereit sind, wesentliche Grundsätze der Freiheit in der Demokratie zugunsten einer eher vorgeschobenen Sicherheit zu opfern (Schilly, Schäuble). Hier hat die Demokratie insoweit funktioniert, als dassdas BVerfG einen eindeutigen "Riegel" für übertriebene Sicherheitsbestrebungen gesetzt hat - was aber, und so verstehe ich auch Polski's Frage, was aber ist wenn das mal nicht mehr funktioniert?
"Befehlsnotstände" (angebliche) gab's ja schon im Afghanistaneinsatz, bei unseren militärischen Verbündeten auch im Irakeinsatz - man solle sich mal nicht darauf berufen, dass Afghanistan weit weg ist.... wenn sowas in einem Auslandseinsatz von einem Teil der Exekutive passiert, ist das letztlich auch bei einem Inlandseinsatz des anderen Teils der Exekutive mindestens denkbar.
Undenkbar - jedenfalls im Moment - lieber Polski ist jedoch, das einer der heutigen Politiker - egal welcher Partei - einen "Schiessbefehl" der Polizei erteilt. Anders verhält es sich vielleicht mit dem Befehl des Einsatzes von Kampfgas (CS/Reizgas) - aus Stuttgart und UMgebung heraus hab' ich letztes gehört, dass der Ministerpräsident von BW direkt die Aufforderung an die Polizei gemacht haben soll, mit "aller Härte gegen die Störer" vorzugehen (ich warte noch auf ein pdf-Dokument aus dem das hervorgehen soll).
Zur "Nachbereitung": Die gibt's in Deutschland natürlich auch, lieber d.n. Ausser zu Ausbildungszwecken wird da aber in der Regel nicht gefragt: "Haben wir uns in jeder Situation richtig (rechtsstaatlich) verhalten, sondern man fragt: "Hätten wir effektiver sein können"? Nach der Rechtsstaatlichkeit wird nicht gefragt, die wird vorausgesetzt und dementsprechend angenommen - und das ist das Problem. Wenn ich von vorneherein voraussetzen muss, dass das was ich als Beamter mache schon alleine deswegen rechtsstaatlich ist, weil ja von meinen Vorgesetzen bis hoch in die Politik keiner Terrorist, Nazi oder Stalinist ist - dann fällt mir vielleicht garnicht auf wenn da tatsächlich zumindestens faschistoide "Züge" sich in einem Einsatz verstecken. Da steckt auch ein gewisser Selbstsschutz 'drinn, der ist auch menschlich verständlich: Die weit überwiegende Mehrheit der Beamten/Beamtinnen in Deutschland (und sicher auch in Österreich) sind Demokraten. Wenn die in der Nachbearbeitung mehrerer ähnlicher Einsätze feststellen müssten, das sie einer eher faschistoiden Linie innerhalb der demokratischen Strukturen folgen - die müssten ihren Job an den Nagel hängen und von Sozialhilfe leben... Das will sich keiner vorstellen, völlig verständlich.
Ich nehme in Deutschland gerne das Beispiel unserer "Ausländerbehörden": Das Konstrukt einer "Ausländerbehörde" stammt noch auch der Nazizeit. Die Gesetzgebung - das sogenannte "Ausländerrecht" - hat mit dem Menschenrecht und dem Grundrecht als Bürger mit anderem Pass in einer freiheitlich-demokrattischen Grund- und Werteordnung nur wenig zutun. Und ich selbst habe in der Berliner Ausländerbehörde schon einen Spruch mitbekommen: "...die da (gemeint waren Roma's aus Bosnien) sind ja doch bloss alles Verbrecher..". Sowas passt absolut nicht in einen demokratischen Rechtsstaat - ist aber seit 60 Jahren Realität in Deutschland (ich glaube, in Österreich gibt's auch sowas).