08-11-2021, 00:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2021, 00:46 von Helmuth.
Bearbeitungsgrund: Textkorrektur
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(01-06-2021, 15:29)Reklov schrieb: ... würde man ein "absolutes Tötungsverbot" aufstellen, wäre eine Notwehr nicht mehr möglich!
Stimmt. Die übliche Übersetzung "du sollst nicht töten" ist auch falsch, weil das schon allein der Todesstrafe widersprechen würde. Und es wäre auch jeder Krieg ein Verbrechen, egal ob man sich bloß verteidigt. Korrekter heißt es: "Du sollst nicht morden".
Im Hebräischen wird wie im Deutschen zwischen morden und töten begrifflich klar unterscheiden und juristisch auch entsprechend in den Rechtssystemen anders gehandhabt. Warum die allermeisten Übersetzungen das in den 10 Geboten nicht korrigieren, weiß ich bis heute nicht, man weiß ja darum.
Lediglich z.B. die NGÜ hat dem Rechnung getragen, wovon es aber nur das NT (oder die Pslamen) gibt. Doch dort sind die Stellen, wo z.B. Jesus das AT zitert, dann auch mit "morden" übersetzt worden. Das ist m.E. auch korrekt.
(01-06-2021, 15:29)Reklov schrieb: Solche Fälle werden aber in der heutigen Rechtssprechung gewissenhaft untersucht und entsprechend beim Urteil berücksichtigt.
Im Falle eines Tötungsdeliktes war es schon in der Rechtsprechung durch das Gesetz Moses fest verankert, dem genau nachzugehen, auch wie man diesbezüglich Zeugenaussagen zu bewerten hat.