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Der Staat und die Prostituierten...
#1
Gerade sehe ich in der Medical Tribune, einer Zeitschrift für niedergelassene Ärzte,
daß ausländische Prostituierte, die diesen Job aufgeben wollen, das Land verlassen
müssen... :shock:

Ich konnte das nicht recht glauben und las den ganzen Artikel - es ist scheint's
(in Österreich) so, daß Ausländerinnen jederzeit zu diesem Zweck ein auf drei
Monate befristetes Visum bekommen, das auch immer wieder verlängert wird -
wenn sie jedoch einer anderen Arbeit nachgehen wollten, fielen sie unter das
'Immigrantenkontingent' und benötigten eine Arbeitsgenehmigung - und die
bekommen sie nicht - wenigstens nicht im Inland... :doh: :evil:

() qilin
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#2
Hallo Qilin!

Lese ich richtig, daß Prostituierte genau zu diesem Zweck jederzeit nach Österreich einreisen dürfen, geben sie diese Tätigkeit jedoch auf, sofort ausreisen müssen? Wie kommt das zu Stande und welche Begründung wird angeführt. Gibt es ein Link? Ich finde das zumindest erstaunlich, kann es eingentlich nicht Glauben.

LG Gerhard
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#3
Hallo Gerhard!

Ja - genauso habe ich es verstanden. Die mir vorliegende Quelle ist eben die aktuelle
Österreich-Ausgabe der Medical Tribune, und der Grund offensichtlich (habe ich dem
Text entnommen) der, daß Prostituierte als de iure 'selbständig Erwerbstätige' nicht
der 'Ausländerquote' unterliegen, sobald sie aber einen Job annehmen, fallen sie
unter diese Begrenzung... :?

Ich konnte es wie gesagt auch nicht recht glauben :evil:

() qilin
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#4
Staatlich verordnete Prostitution?
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#5
Hallo!

Von staatliche verordnet kann dann doch wahrscheinlich nicht die Rede sein, schließlich sagt der Staat nicht, jemand sollte dieser Tatigkeit nachgehen.

Ich habe versucht den Artikel in www.medical-tribune.at zu finden, leider bisher vergeblich.

Könntest Du da weiterhelfen?

LG Gerhard
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#6
Naja, auf gewisse Weise schon.
Wenn eine Frau als Prostituierte ins Land kommt und dann weg will aus dem Milieu und einer anderen Arbeit nachgehen will, muß sie das Land verlassen. Bleibt sie aber Prostituierte, darf sie bleiben.
Hat schon was von Zwang.
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#7
Ich sehe das Problem nicht. Wer einen Job nachweisen kann, darf einreisen, wer ihn verliert, verliert seine Aufenthaltsgenehmigung, vorausgesetzt diese diente nur der Ausübung des berufs.
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#8
Wenn es so ist, wie qilin schreibt, dann verlieren die Frauen auch dann ihre Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie einen Job haben.
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#9
So wie ich's verstanden habe brauchen sie keine Aufenthaltsgenehmigung,
weil sie 'selbständig' sind. Wollen sie einen Job annehmen, sind sie das nicht mehr
und müssen ausreisen... :?

@ Gerhard: es sind nicht alle Artikel online - wenn ich morgen wieder im Dienst bin,
kann ich nachsehen.

() qilin
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#10
Ja, Danke Dir(wenn es nicht zu viel Arbeit macht.)
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#11
Hallo Gerhard!

Hier ist der Artikel.

() qilin
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#12
Hallo Qilin!

Danke für den Link. Ja, das ist wirklich eine seltsame/unverständliche Gesetztes bzw verwaltungssituation.

Gerhard
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#13
Was kann einer jede/r von uns tun, wenn er das nicht nur zur Kenntnis nehmen will,
sondern auch etwas tun möchte um diesen Zustand zu verändern?
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#14
Hm - da sich Regierungen kaum um Protestbriefe Einzelner zu kümmern pflegen -
am ehesten öffentlich ansprechen - bzw. mal eruieren ob das in D ebenso ist...

() qilin
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#15
Hallo Qilin!

Dementsprechendes ist mir zumindest im Moment in Bezug auf Deutschland nicht bekannt. Inwieweit Prostiution heute nicht mehr als nicht ordnungsgemäßes Gewerbe sondern als geduldet gilt kann ich im Moment nicht sagen und auch nicht, was eine eventuelle noch vorhandene Duldung heute zu bedeuten hat. Soweit mit bekannt gibt es Probleme bei der Sozialversicherung von Prostituierten, die sich unter anderem wohl auch auf ihren Status gründen.

Gerhard
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