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The Chosen *schon gesehen?*
#46
(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Es ist aber nicht opioid … in Sinne von ruhig stellend

Eher kokoinid ... im Sinne von aufputschend
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#47
(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Es ist aber nicht opioid … in Sinne von ruhig stellend
Es ist eher eine innere Zufriendenheit richtig unterwegs zu sein

*https://www.studysmarter.de/schule/biologie/neurobiologie/endorphine/

*https://www.dasgehirn.info/krankheiten/sucht/dopamin-und-endorphin-stoffe-die-suechtig-machen
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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#48
(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Also grundsätzlich hab ich wohl Recht

nein
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#49
(09-02-2022, 20:51)petronius schrieb:
(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Also grundsätzlich hab ich wohl Recht

nein

Das kannst Du hier behaupten … ist deswegen aber noch lange nicht richtig
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#50
(09-02-2022, 20:53)Teudebrand schrieb:
(09-02-2022, 20:51)petronius schrieb:
(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Also grundsätzlich hab ich wohl Recht

nein

Das kannst Du hier behaupten … ist deswegen aber noch lange nicht richtig

Weil du immer grundsätzlich Recht hast, grundsätzlich recht zu haben meinst, Teudebrand. Wieder ein Fall von extremer ICH-Bezogenheit für die der Ichbezogene einen absoluten Gott braucht, um sich in dieser Ich-Bezogenheit, die dann auch meist noch arg dem gesunden Menschenverstand zusetzt, seinen Mitmenschen gegenüber von göttlicher Gnade ermächtigt, zu rechtfertigen. Ohne dafür konkrete überprüfbare Argumente zu haben oder gar sachliche Gegenargumente die überprüfbar sind, akzeptieren zu müssen.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfas...-node.html

Da steht eindeutig, dass Versammlungen unter freiem Himmel angemeldete werden müssen und dass solche Versammlungen gesetzlichen Restriktionen unterliegen, wenn sie die öffentliche Sicherheit/Gesundheit gefährden. Über die Art und Anwendung solcher Restriktionen können die einzelnen Bundesländer entscheiden.

Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit in Zeiten von "Corona" ist mehr als nur gegeben.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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#51
@Teudebrand: Die Anmerkung wies darauf hin, dass Grundrechte nicht im Vakuum existieren. Im Grundgesetz schlagen alle Rechte, die ueber einem Grundrecht stehen, das dahinter, und ansonsten gilt auch, dass sie durch Ausfuehrungsvorschriften weiter eingeschraenkt sind. Das Recht auf freie Meinungsaeusserung ist nach der deutschen Verfassung zumindest relativ weit nachrangig. Fuer Oesterreich kann ich dazu nichts sagen.

Gibt's noch irgendetwas zu unserer erbaulichen Jesus-Serie?
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#52
(09-02-2022, 22:37)Geobacter schrieb:
(09-02-2022, 20:53)Teudebrand schrieb:
(09-02-2022, 20:51)petronius schrieb:
(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Also grundsätzlich hab ich wohl Recht

nein

Das kannst Du hier behaupten … ist deswegen aber noch lange nicht richtig

Weil du immer grundsätzlich Recht hast, grundsätzlich recht zu haben meinst, Teudebrand. Wieder ein Fall von extremer ICH-Bezogenheit für die der Ichbezogene einen absoluten Gott braucht, um sich in dieser Ich-Bezogenheit, die dann auch meist noch arg dem gesunden Menschenverstand zusetzt, seinen Mitmenschen gegenüber von göttlicher Gnade ermächtigt, zu rechtfertigen. Ohne dafür konkrete überprüfbare Argumente zu haben oder gar sachliche Gegenargumente die überprüfbar sind, akzeptieren zu müssen.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfas...-node.html

Da steht eindeutig, dass Versammlungen unter freiem Himmel angemeldete werden müssen und dass solche Versammlungen gesetzlichen Restriktionen unterliegen, wenn sie die öffentliche Sicherheit/Gesundheit gefährden. Über die Art und Anwendung solcher Restriktionen können die einzelnen Bundesländer entscheiden.

Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit in Zeiten von "Corona" ist mehr als nur gegeben.

Kannst Du nicht lesen?
Da steht schon im ersten Absatz das man sich ohne Anmeldung versammeln darf
Im weiteren steht da das die Bundesländer darauf aufbauend Regelungen treffen können.
Einige haben das getan andere nicht z. B. Baden-Württemberg.

Ich bezogen …. Ppfffff     :) wieder so eine geframte Unterstellung


The Chosen:
Ist wirklich sehenswert
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#53
(09-02-2022, 23:16)Teudebrand schrieb: Kannst Du nicht lesen?
Da steht schon im ersten Absatz das man sich ohne Anmeldung versammeln darf
Im weiteren steht da das die Bundesländer darauf aufbauend Regelungen treffen können.
Einige haben das getan andere nicht z. B. Baden-Württemberg.

Ich bezogen …. Ppfffff     :) wieder so eine geframte Unterstellung

Ich lese auch meist noch mindestens den zweiten Absatz...

Das steht da: Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes (VersammlG). Für die Durchführung der Versammlungsgesetze sind die Länder zuständig.


Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch das letzte Mittel. Sofern Beschränkungen zur Abwehr der Gefahr ausreichen, müssen diese vorrangig angeordnet werden. Verstöße gegen versammlungsrechtliche Verbote bzw. Pflichten können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§§ 21 bis 29a VersammlG).


Hast du eine Leseschwäche, Teudebrand?

*https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Versammlung+anmelden-1096-leistung-0
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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#54
(09-02-2022, 23:29)Geobacter schrieb:
(09-02-2022, 23:16)Teudebrand schrieb: Kannst Du nicht lesen?
Da steht schon im ersten Absatz das man sich ohne Anmeldung versammeln darf
Im weiteren steht da das die Bundesländer darauf aufbauend Regelungen treffen können.
Einige haben das getan andere nicht z. B. Baden-Württemberg.

Ich bezogen …. Ppfffff     :) wieder so eine geframte Unterstellung

Ich lese auch meist noch mindestens den zweiten Absatz...

Das steht da: Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes (VersammlG). Für die Durchführung der Versammlungsgesetze sind die Länder zuständig.


Bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann nach § 15 VersammlG eine Versammlung vor ihrem Beginn verboten oder nach Veranstaltungsbeginn aufgelöst werden. Ein Verbot oder eine Auflösung sind jedoch das letzte Mittel. Sofern Beschränkungen zur Abwehr der Gefahr ausreichen, müssen diese vorrangig angeordnet werden. Verstöße gegen versammlungsrechtliche Verbote bzw. Pflichten können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§§ 21 bis 29a VersammlG).


Hast du eine Leseschwäche, Teudebrand?

*https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Versammlung+anmelden-1096-leistung-0

Auch hier: Du liest nur was Dir genehm ist.
Die Länder können … müssen aber nicht … und wenn baut es auf dem Grundgesetz auf.

Ich wiederhole mich: Ba-Wü z.B. hat das nicht


Also das Thema zieht sich ja bei Dir durch wie ein roter Faden :)
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#55
Zitat:*https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Versammlung+anmelden-1096-leistung-0


    Ich wiederhole mich: Ba-Wü z.B. hat das nicht


    Also das Thema zieht sich ja bei Dir durch wie ein roter Faden :)



.....du schaust zu viel "The Chosen",  Teudebrand.  Die Serie scheint nebst einer starken  Flutung des Gehirns mit körpereigenem Heroin, auch  eine nicht sonderlich anmutende Kognitionsschwäche auszulösen. Icon_lol
*https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/fragen-zu-opiaten/wie-wirkt-heroin/
Mir ist es ansonsten wurscht was Baden Würtenberg hat, oder nicht. Aber auf der von mir verlinkten Anmeldeseite für Versammlungen unter freiem Himmel in Ba-Wü, geht eindeutig hervor, dass die Länder sich nicht einfach so über die Verfassung https://www.bundestag.de/grundgesetz hinwegsetzen können, sondern nur für deren Umsetzung zuständig sind, und dabei auch einen kleinen Spielraum bei der Gestaltung haben, die sie ihren eigenen Bürgern gerade noch zumuten können.

Du hast also gar nicht grundsätzlich recht. Und falls du doch der Überzeugung bist, grundsätzlich immer Recht zu haben, solltest du diese Überzeugung mal klinisch testen lassen.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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#56
Können wir bitte das Thema "Versammlungsrecht" zugunsten der eigentlichen Threadthemas verlassen? Wir stecken hier mitten in einer Rechtfertigungsfalle. Das geschieht eigentlich immer, wenn Vorwürfe erhoben werden - hier Gesetzestexte nicht richtig gelesen zu haben. Unser föderales System treibt da auch "seltsame Blüten", und man kann schon mal etwas übersehen. Das gehört aber nicht in diesen Thread!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#57
(10-02-2022, 12:29)Ekkard schrieb: Können wir bitte das Thema "Versammlungsrecht" zugunsten der eigentlichen Threadthemas verlassen? Wir stecken hier mitten in einer Rechtfertigungsfalle. Das geschieht eigentlich immer, wenn Vorwürfe erhoben werden - hier Gesetzestexte nicht richtig gelesen zu haben. Unser föderales System treibt da auch "seltsame Blüten", und man kann schon mal etwas übersehen. Das gehört aber nicht in diesen Thread!

Hast Recht Ekkard  Icon_smile

The Chosen ist deshalb so gut weil es die religiösen Theorien nicht abhandelt, sondern einen Blick auf Jesus Leben darstellt. 
Erfrischend und was ich auch gut finde: es ist crowdfinanziert 
Also keine „Sekte“ im Hintergrund wie vorverurteilt
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#58
(11-02-2022, 06:36)Teudebrand schrieb: Erfrischend und was ich auch gut finde: es ist crowdfinanziert 
Also keine „Sekte“ im Hintergrund wie vorverurteilt

Dass Kirchen ihre Projekte mit Spenden bezahlen, ist ja nun nichts Neues. In der Hinsicht ist "crowdfinanziert" als Konzept uralt. Allerdings springt hier zumindest wohl was fuer die Finanziers raus, wenn's erfolgreich ist.

Der Erfinder, Regisseur und Koautor der Serie war Teil der Leitungsexekutive einer evangelikalen "Mega"-Kirche aus dem Chikagoer Raum, zumindest bis sich deren Leitung vor ein paar Jahren in ein paar Skandalen selbst zerlegt hat. Fuer diese Kirche, die ein Medienprogramm aufgestellt hatte, hatte Jenkins schon Filme gemacht.

Die Vertriebsfirma dagegen ist mormonisch. Aus dem Grund ist "The Chosen" auch die erste Nicht-LDS-Filmproduktion, die deren Jerusalem-Nachbau in Utah benutzen durfte. Aus der evangelikalen Ecke kam der Vorwurf, dass das auf die Produktion in subtiler Weise abfaerbt, da z.B. Joseph als tatsaechlicher Vater Jesu dargestellt wuerde (kann ich nicht verifizieren, da ich mir die Serien nicht anschauen werde, um solch ein Detail herauszufinden).

Wie auch immer, da gibt's wohl ein ueberkonfessionelles Berater-Team (ein messianisch-juedischer Rabbi, ein katholischer Priester und Direktor einer Filmproduktionsgesellschaft, sowie ein Professor von einer privaten Bibel-Uni), so dass zumindest die Aussenwirkung neutral ist.
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