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Sklaven, Sklaverei
#1
(Text in Arbeit)

"Die Sklaverei setzen wir mit dem Tode gleich", meinte der römische Jurist ↗Ulipan (servitutem mortalitati fere comparamus, Dig. 50, 15, 209). Einen sozialen Tod erleidet der versklavte Mensch allemal.

Die deutsche (auch die englische, französische, spanische, italienische, etc.) Bezeichnung von unfreien Menschen leitet sich vom ↗mittellateinischen Begriff sclavus ab. Dem wiederum liegt der ↗byzantinische Begriff σκλάβος zugrunde. Einer gängigen, aber nicht unumstritten Erklärung nach waren Südslaven die häufigste Ethnie, die auf byzantinischen Sklavenmärkten anzutreffen war. Das hatte zur Folge, dass die Bezeichnung für Slaven zum Synonym für Unfreiheit wurde.

Eine umfassend gültige Definition von Sklaverei zu finden, ist praktisch nicht möglich. Keine Beschreibung von Zuständen persönlicher Unfreiheit kann umfassend genug sein, um allen Erscheinungsformen eines Sklavenlebens gerecht zu werden. Das augenscheinlichste Merkmal von Sklaverei ist die Entpersönlichung bzw. Versachlichung von Menschen.

Im Altertum war es allgemeiner Konsens, dass Menschen, die nach Kriegshandlungen in Gefangenschaft gerieten, getötet oder versklavt werden durften. In vorstaatlichen Gesellschaften war das wohl auch die Regel gewesen. Kriegsgefangene Männer wurden getötet und Frauen und Kinder in die Sippenverbände als unfreies Dienstpersonal aufgenommen oder verkauft. Die Tötung von Männern ergab sich aus dem Umstand, dass diese in den einfach strukturierten, auf die Erzeugung des Eigenbedarfs ausgerichteten Wirtschaftsverbänden weder benötigt wurden noch ausreichend unter Kontrolle zu halten waren und es folglich keinen Sinn ergab, sie für Arbeitsleistungen unter Zwang und Aufsicht einzusetzen.

Diese Form des Siegerrechts wurde auch noch später in Zeiten höher entwickelter Ökonomien ausgeübt, doch gab es, wie aus alten babylonischen Texten zu entnehmen ist, zur Tötung von männlichen Kriegsgefangenen auch schon Alternativen. In den alten Texten ist fallweise von "Deportation" zu lesen, also von der Verbringung von Kriegsgefangenen an Orte des eigenen Reiches, wo diese benötigt wurden, leicht zu beaufsichtigen waren und Werte schaffend Zwangsarbeit leisten konnten. Dazu siehe auch den Eintrag: ↗Babylonisches Exil.

Die ↗Römer nannten dieses Recht später jus gentium (↗Völkerrecht, Völkergemeinrecht) und erzwungene Dienstleistungen iusta servitus (gerechte Knechtschaft).

Sklaven und Sklavinnen waren in der Regel mit Sklavenmalen (Brandzeichen, Tätowierungen?) kenntlich gemacht (TUAT I, 1, 38).

In sumerischen, akkadischen und hurritisch-hethitischen Texten (in Gesetzes-, aber auch in epischen Texten) ist neben weiblichen auch von männlichen Haus- und Palastsklaven die Rede (TUAT I, 1, 17ff.). Haus- und Palastsklaven waren überwiegend Kaufsklaven oder Sklaven von Geburt. Auch zu Fällen, wonach Familienangehörige durch das Familienoberhaupt verkauft wurden, gibt es Belege (TUAT I, 3, 200). Es war in ↗Babylonien auch Praxis, Frauen und Kinder für Darlehen als Pfand einzusetzen. Für die Zeit der Sicherstellung waren diese unfreies Dienstpersonal des Darlehensgebers. Konnten die Schulden nicht beglichen werden, wurden sie zu Sklaven (vgl. Fischer 87) und durften verkauft werden.

Für das ↗Ägypten des Alten Reichs gibt es in Gräbern der 5. Dynastie einige wenige Darstellungen, die über die Verwendung von "Königssklaven" in der Landwirtschaft berichten. Darüber hinaus gibt es kaum Belege, die die Verwendung von Staatssklaven für die Erledigung öffentlicher Aufgaben beschreiben. Dass Staatsklaven vorhanden gewesen sein mussten, ist evident. Es ist es undenkbar, dass die Monomentalbauten der frühen Zeit ohne gut organisierte Zwangsarbeit hätten errichtet werden können. Belege, die über den Erwerb von Sklaven durch Privatpersonen Auskunft geben, sind zeitlich in die Erste Zwischenzeit zu verorten.

Für die Zeit des Mittleren Reiches gibt es Belege, wonach den Haushalten der Oberschicht reichlich Sklaven für die Verrichtung anfallender Haus- und Feldarbeit zur Verfügung standen. Kriegsgefangene wurden an verdiente Beamte und Offiziere verteilt. Auch vom Handel mit Sklaven ist schon die Rede.

Sehr gut belegt sind die Umstände, unter denen Sklaven ihr Dasein im Neuen Reich fristeten. Staatssklaven waren Arbeitshäusern als Bauarbeiter und für andere handwerkliche Dienstleistungen zugeteilt, Frauen vornehmlich als Weberinnen. Die als Tribut eingeforderten Söhne und Töchter beherrschter Völker ("Königskinder") dienten als Tempelsklaven und als unfreies Dienstpersonal der ägyptischen Oberschicht. Für die Ramseszeit wird auch schon von ↗Militärsklaven berichtet. Kriegsgefangene wurden Verbänden, die in Außenposten stationiert waren, zugeteilt. Über den Status als Sklave gab ein Brandzeichen Auskunft (HAS I 30-37).

Für die Wirtschaften der alten Imperien war die Arbeitsleistung versklavter Menschen von enormer Bedeutung. Ohne den Einsatz von Sklaven im Bergbau, in der Landwirtschaft, im Städte- und Straßenbau, für die Herstellung von Bedarfsgütern, etc., hätten die konkurrierenden Mächte des alten Orients und des Mittelmeerraums sich weder entwickeln noch hätten sie bestehen können. Im Grunde hat diese Aussage bis in die heutige Zeit Geltung. Die Methoden der Ausbeutung von Menschen haben sich über die Zeiten zwar gewandelt, aber der Sklaverei vergleichbare Abhängigkeiten von Menschen (zB Vertrags- und Schuldabhängigkeiten, mit "Kinderverkauf" verbundene Kinderarbeit, Zwangsprostitution, etc.)  sind auch heute zu beobachten. Es wird kaum zu bestreiten sein, dass der Wohlstand der hoch entwickelten Staatsgemeinschaften zu einem guten Teil durch Arbeitsleistungen, die in der Dritten Welt erbracht werden, erwirtschaftet ist.

Zur ↗ Sklaverei – Griechische Antike, ↗Sklaverei in Rom, ↗Sklaverei im Mittelalter, ↗Sklaverei in der Neuzeit und ↗Sklaverei heute siehe jeweils dort.

Weitere Einträge zum Thema Sklaverei:

↗Sklaverei im Alten Testament
↗Sklaverei im Neuen Testament
↗Sklaverei im Koran
↗Sklaverei in christlichen Gesellschaften
↗Sklaverei in muslimischen Gesellschaften
↗Sklavenkinder, Kindersklaven
↗Liberti (Freigelassene)


Literatur:
Otto Kaiser u.a. Texte aus dem Umfeld des Alten Testaments (TUAT). 19 Bde. 1982-2001 Gütersloh. Gütersloher Verlagshaus.
Heinz Heinen. Handwörterbuch der antiken Sklaverei (HAS). 3 Bde. 2017 Stuttgart. Franz Steiner Verlag.
Michael Zeuske. Handbuch der Geschichte der Sklaverei. 2 Bde. 22020 Berlin. Verlag De Gruyter.
Josef Fischer. Sklaverei in der Antike. 2021 Darmstadt. Verlag Wissenschaftliche Buchgemeinschaft.


● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
MfG B.
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