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28-12-2023, 23:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-12-2023, 23:43 von Sinai.)
Nach all dem ewig scheinenden Eiertanz um den Versuch der Definition einer Sekte scheint der Bundesrat der Schweiz eine nachvollziehbare Antwort gegeben zu haben:
"1998 hatte der Bundesrat bei einer Anfrage im Nationalrat festgehalten, dass es keinen juristischen Begriff der „Sekte“ gibt"
Sekte - Wikipedia
3.3 Schweiz
Pharisäer und Sadduzäer waren jüdische Sekten, das Urchristentum trat wie eine Sekte auf, später kam Mohammed, Sunniten und Schiiten; Katholiken und Byzantinische Kirche stigmatisierten einander wegen des Azymenstreits als Sekte, Katharer, Wiedertäufer, Hussiten, Hugenotten, Anglikan Church, Pilgrim Fathers, Zwingli, Luther, Calvin, Mormonen, Zeugen Jehovas . . .
Jeder bezichtigt den anderen, eine Sekte zu sein
Nur im Falle einer Staatsreligion kann es einen juristischen Begriff der Sekte geben
In multireligiösen Staaten wie der Schweiz, den USA, Indien wäre das schwer möglich.
Allein in der Schweiz gibt es dutzende Religionen (Katholiken, Calvinisten, Russisch Orthodoxe, Evangelikale, Lutherische, Jüdische, Koran, Buddhisten, Hindus)
In Indien und Nepal ist es noch komplizierter
________________________________________________________________
Was sagt Ihr dazu? Gibt es Sektenmerkmale?
Ich denke Ja. Aber blöderweise treffen die manchmal auch teilweise auf die im jeweiligen Staatsgebiet anerkannte Religion zu!
Ich will niemand verunsichern. Jeder soll nach seiner Façon selig werden
Aber das Statement des Schweizer Bundesrats ist juristisch schwer zu widerlegen
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29-12-2023, 00:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 01:23 von Ulan.)
Die juristische Definition interessiert vor allem - Juristen. Wer haette das gedacht...
Der Rest der Diskussion steht doch schon in den anderen beiden Threads mit demselben Thema (die im Moment, wo ich das schreibe, direkt unter diesem zu finden sind), also, warum manche Religionswissenschaftler den Begriff fuer wenig brauchbar halten, oder warum andere immer noch meinen, der Begriff trage eine nuetzliche Information (sogar die Liste der relevanten Merkmale wurde hier genannt).
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(28-12-2023, 23:26)Sinai schrieb: Pharisäer und Sadduzäer waren jüdische Sekten, das Urchristentum trat wie eine Sekte auf, später kam Mohammed, Sunniten und Schiiten; Katholiken und Byzantinische Kirche stigmatisierten einander wegen des Azymenstreits als Sekte, Katharer, Wiedertäufer, Hussiten, Hugenotten, Anglikan Church, Pilgrim Fathers, Zwingli, Luther, Calvin, Mormonen, Zeugen Jehovas . . .
Was sagt Ihr dazu?
...wieder mal der übliche "Schmähwalzer"....
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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(28-12-2023, 23:26)Sinai schrieb: Ich will niemand verunsichern. Sie sind eine Einpersonensekte. Ich will Sie nicht verunsichern, aber was Sie glauben, glaubt außer Ihnen in der Regel sonst kein Schwein.
Wer seine Schranken kennt, der ist der Freie; wer sich frei wähnt, ist seines Wahnes Knecht.
Franz Grillparzer.
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(28-12-2023, 23:26)Sinai schrieb: 1998 hatte der Bundesrat bei einer Anfrage im Nationalrat festgehalten, dass es keinen juristischen Begriff der „Sekte“ gibt
na sag bloß!
es hat allerdings auch niemand etwas anderes behauptet
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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29-12-2023, 18:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:01 von Sinai.)
Doch! Es hat jemand anderes behauptet:
Google: Sekten in der Schweiz
Blick
Das sind die 14 auffälligsten Sekten in der Schweiz
blick.ch › News
22.10.2016 — "So mächtig sind Sekten in der Schweiz."
Damit hat sich dieses bedeutende Medium auf juristisch sehr dünnes Eis begeben
Wenn sich eine der 14 erwähnten Gruppen einen "Fürsprecher" (deutschschweizer Ausdruck für Anwalt) genommen hätte oder hat, zur Androhung von gerichtlichen Schritten (Forderung der Unterlassung bei sonstiger Klagsdrohung), dann hatte dieses Medium keine guten Karten
Sicher kann man auch in der Schweiz gegen "Sekten auf dieser Erde" schreiben (das ist das Recht der Meinungsfreiheit), solange man keine Namen nennt. Denn sollte eine dieser Gruppen einen Ableger in der Schweiz haben, kann dagegen in der Schweiz geklagt werden
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29-12-2023, 19:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:52 von Ulan.
Bearbeitungsgrund: Tippfehler
)
Ich weiss, Du hast hin und wieder mal behauptet, irgendetwas mit Jura zu tun gehabt zu haben, aber was soll so etwas? Wenn das Gesetz einen Begriff nicht definiert, dann interessiert das doch niemanden. Die meisten Woerter sind gesetzlich nicht definiert.
Was eine Sekte ist, ist von den meisten Sektenberatungsstellen definiert, in einem Sinn, der ihren Zweck erfuellt. Das koennen sie machen, und dagegen kann auch niemand klagen.
Wir hatten diese seltsamen Vorstellungen schon mal in dem Zusammenhang diskutiert, dass Gesetz und Biologie den Begriff "Affe" unterschiedlich definieren, was auch kein Problem ist. Wuerde ich Dich "Affe" nennen, um Dich zu beleidigen, waere das juristisch relevant, da aus juristischer Sicht Menschen keine Affen sind und hier eine Beleidigungsabsicht festgestellt wuerde. Wenn ein Biologe dagegen Dich oder mich als "Affen" bezeichnet, solange das im Rahmen der Diskussion von wissenschaftlichen Erkenntnissen geschieht und ohne offensichtliche Beleidigungsabsicht, so ist das juristisch nicht anfechtbar, da die Biologie "Affe' halt anders definiert.
Wenn also irgendeine gesellschaftliche Institution den Begriff "Sekte" eindeutig definiert und dann diese Definition folgerichtig auf real exisitierende Glaubensgemeinschaften anwendet, so ist das vollkommen legitim. Auch hier geht's ja nicht um die Absicht der Beleidigung, sondern um einen Hinweis auf gewisse Praktiken, denen solche Religionsgemeinschaften anhaengen. Ich habe deshalb hier noch einmal auf eine solche real existierende Definition einer solchen Organisation, wie sie von Petronius zitiert worden war, hingewiesen.
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(29-12-2023, 19:01)Ulan schrieb: Ich weiss, Du hast hin und wieder mal behauptet, irgendetwas mit Jura zu tun gehabt zu haben . . .
Genauso wie Du hin und wieder mal behauptet hast, irgendetwas mit Naturwissenschaft zu tun gehabt zu haben . . .
Du stellst Dein Zeugnis nicht ins Netz und ich tue es auch nicht
In der Schweiz habe ich übrigens nie studiert, ausgenommen von einem Sprachkurs
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Es geht darum, dass Du dauernd juristische Tatbestaende falsch anwendest. Das spricht nicht dafuer, dass Du je irgendetwas mit Jura zu tun gehabt haettest.
Taten sprechen halt lauter als irgendwelche Behauptungen.
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29-12-2023, 19:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:15 von Sinai.)
(29-12-2023, 19:09)Ulan schrieb: Es geht darum, dass Du dauernd juristische Tatbestaende falsch anwendest.
Das kann man leicht behaupten
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:19 von Sinai.)
(29-12-2023, 19:01)Ulan schrieb: Was eine Sekte ist, ist von den meisten Sektenberatungsstellen definiert
Das ist in jedem Land anders!
Schweiz, Frankreich mit seiner laizistischen Verfassung, Spanien, Italien, Polen, Großbritannien, USA, Türkei, Saudi Arabien, Iran, . . .
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:19 von Ulan.)
(29-12-2023, 19:14)Sinai schrieb: Das kann man leicht behaupten
Ja sicher. Wir lesen ja dauernd, was du zu Juristischem zu sagen hast.
Auf die Idee, man duerfe angeblich ein Wort nicht verwenden, weil es juristisch nicht definiert ist, muss erst mal jemand kommen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:33 von Sinai.)
(29-12-2023, 19:16)Ulan schrieb: Auf die Idee, man duerfe angeblich ein Wort nicht verwenden, weil es juristisch nicht definiert ist, muss erst mal jemand kommen.
Was ein Einzelner im Privaten sagt, ist etwas anderes als was ein Massenmedium verbreitet. Da geht es um Medienrecht
Anspruch auf Entschädigung in Geld sowie Anspruch auf Gegendarstellung
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29-12-2023, 19:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:31 von Ulan.)
Was meine Aussage nicht weiter tangiert. Gerade wenn ein Ausdruck juristisch nicht definiert ist, muss man ja nicht mal klarstellen, dass man den Begriff nicht im juristischen Sinne verwendet, sondern kann ihn frei verwenden.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:44 von Sinai.)
Glaubst Du. Was denkst du wieviele negativ besetzte Wörter herumschwirren, die keine juristischen Begriffe sind.
Du meinst, man könne risikolos in einer breiten Öffentlichkeit Leute und religiöse Gemeinschaften damit bezeichnen ?
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