09-04-2024, 20:24
Die Kirchensteuer kann im vollem Umfang bei der Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Für gemeinnützige Zwecke werden lt. Wikipedia aber nur 17% verwendet.
Q.:+https://de.wikipedia.org/wiki/Caritas-Legende
"Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus."
Q.:+https://hpd.de/artikel/wegen-kirchensteuern-fuer-soziale-ausgaben-17534
Meines Erachtens sollte die Absetzbarkeit auf den gemeinnützigen Anteil begrenzt werden. Der Anteil des gemeinnützigen Teils wäre von den Kirchen nachzuweisen.
Q.:+https://de.wikipedia.org/wiki/Caritas-Legende
"Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus."
Q.:+https://hpd.de/artikel/wegen-kirchensteuern-fuer-soziale-ausgaben-17534
Meines Erachtens sollte die Absetzbarkeit auf den gemeinnützigen Anteil begrenzt werden. Der Anteil des gemeinnützigen Teils wäre von den Kirchen nachzuweisen.
Kein Mensch mit Humor hat jemals eine Religion gegründet.
Robert Green Ingersoll
Robert Green Ingersoll


