Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein erster Schritt in die richtige Richtung!
#1
Aktuelles 27. Januar 2003, 14:55
EU-Regelung zwingt Kirchen, Atheisten anzustellen

Spannungen zwischen christlichen Institutionen und der Regierung in England: Ein geplantes Gesetz gefährde die religiöse Freiheit, sagt das "Christian Institute".

London (www.kath.net)
Religiöse Institutionen in England fühlen sich durch ein geplantes, auf einer EU-Richtlinie basierendes Anti-Dikriminierungs-Gesetz bedroht. Demnach soll es ihnen künftig vorgeschrieben werden, auch offen anti-christlich eingestellte Menschen in ihren Einrichtungen zu beschäftigen, berichtet die Zeitung "The Telegraph". Die Gesetzesvorlage, über die die Regierung um Freitag den letzten Tag beraten hat, soll Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund religiöser Einstellungen oder sexueller Orientierung verhindern. Christliche Organisationen reagieren verstimmt. Das Gesetz beschneide nicht nur ihre Freiheit, Menschen zu beschäftigen, die ihren Glauben auch praktizieren, heißt es in einem Bericht des "Christian Institute". Eine massive Ungerechtigkeit bestehe darin, dass politische Parteien von dem Gesetz nicht betroffen sind. Die Labour Party etwa könne weiterhin nur Parteimitglieder beschäftigen.
"Während die vegetarische Gesellschaft ablehnen kann, Fleischesser zu beschäftigen, und die Tierschützer einen Angestellten hinauswerfen können, der einen Pelzmantel kauft, kämen Kirchen, die nur Christen beschäftigen, nun mit dem Gesetz in Konflikt", gab das "Christian Institute" in einer Presseerklärung bekannt. "Die Regierung schreibt den Kirchen vor, wie sie funktionieren sollen und was sie glauben sollen", ist Colin Hart, Leiter des "Christian Institute", empört. Das Gesetz könnte zum Beispiel Schulen oder Pfarren daran hindern, praktizierende Homosexuelle nicht anzustellen. Zusätzlich dürften beispielsweise Angestellte nicht gekündigt werden, die zum Islam konvertieren, und meinen, dass sie die Arbeit in der Pfarre trotzdem erledigen könnten. "Die Regierungsbestimmungen haben die Kraft, die Versammlungsfreiheit für religiöse Menschen ernsthaft zu gefährden", sagt der auf Menschenrechte spezialisierte Jurist Ian Leigh von der Durham University, einer der Autoren des Berichts. "Sie platzieren das moderne Konzept von der Gleichheit über die religiöse Freiheit."
Zitieren
#2
Hallo,


EU-Regelung zwingt Kirchen, Atheisten anzustellen.


Super, mit Zwang kann man ja alles erreichen Icon_sad(
Zitieren
#3
Hallo Shia,

ich kann mir kaum vorstellen das es sich um viele Atheisten handelt die bei der kath. Kirche eingestellt werden wollen. Es geht u. a. darum, dass Menschen die bei der kath. Kirche arbeiten und dann den Glauben in einer anderen Religion finden, nicht auf die Straße gesetzt werden. Oder Menschen die aufgrund ihrer Sexualität diskriminiert werden. Wer bitte legt fest das Homosexuelle keine Christen sein können?

Wenn wir dies in unserer Firma als Kriterium festlegen würden, müssten wir garantiert zwei Homosexuelle und zwei Moslems entlassen. Obwohl diese absolut zu den Leistungsträgern gehören.

Grüße
Steffen
Zitieren
#4
Hallo Steffen,

dagegen habe ich auch nix.Nur gehen das Wort "Zwang" habe ich was !!


Alles Liebe
Shia
Zitieren
#5
Hallo Shia,

du bist doch nicht ernsthaft gegen ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz?


Grüße
Steffen
Zitieren
#6
Salam Steffen,

oh ja das bin ich Icon_lol)Ich bin gegen jede Art von Zwang.


Alles Liebe
Shia
Zitieren
#7
Was ist eigentlich damit gemeint: der erste Schritt in die richtige Richtung...????????????ß :D :) :( :o :shock: :? 8)
Zitieren
#8
Dog schrieb:Was ist eigentlich damit gemeint: der erste Schritt in die richtige Richtung...????????????ß :D :) :( :o :shock: :? 8)
Die Richtung heißt "Freiheit" bzw. "Einhaltung des Grundgesetzes".
Bisher haben sich kirchliche Institutionen immer geweigert, Nichtchristen einzustellen. Das galt nicht nur für die Kirchen selber, sondern auch für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Sozialhilfsbetriebe u. ä. in kirchlicher Trägerschaft.

Diese Institutionen dürfen künftig Andersgläubigen und Ungläubigen eine Einstellung nicht mehr mit Hinweis auf die Religion verweigern.
Zitieren
#9
Shadaik schrieb:Diese Institutionen dürfen künftig Andersgläubigen und Ungläubigen eine Einstellung nicht mehr mit Hinweis auf die Religion verweigern.
Soviel ich verstanden habe, ist die ganze Geschichte noch in Planung, kann also noch gekippt oder beliebig verwässert werden.
Ein praktisches Beispiel: Eine Freundin suchte vor ein paar Jahren dringend Arbeit in einer bestimmten Gegend - fand auch was in einem christlich orientierten Altersheim o.ä., mußte dafür aber wieder in die Kirche eintreten... Nach zwei Jahren mußte sie sich mit massivem Mobbing auseinandersetzen, wurde dann unrechtmäßig gekündigt (Feststellung des Arbeitsgerichtes), ließ sich aber auf eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses ein, da sowieso keine Aussicht auf ein gedeihliches Arbeiten mehr vorhanden war...

Warum das Grundgesetz aber für Kirchen gelten soll, für Parteien und Gewerkschaften jedoch nicht, ist mir auch nicht recht einsichtig.

@ Shia: Jedes Gesetz ist eine Form von Zwang...

() qilin
Zitieren
#10
Shadaik schrieb:Diese Institutionen dürfen künftig Andersgläubigen und Ungläubigen eine Einstellung nicht mehr mit Hinweis auf die Religion verweigern.

Ich befürchte, daß sie dann andere Gründe bennen werden. In der heutigen Zeit und Arbeitsmarktlage dürften sich solche ohne Probleme finden lassen.
Zitieren
#11
qilin schrieb:Warum das Grundgesetz aber für Kirchen gelten soll, für Parteien und Gewerkschaften jedoch nicht, ist mir auch nicht recht einsichtig.

@ Shia: Jedes Gesetz ist eine Form von Zwang...

() qilin

Nur ohne Gesetze kommen wir leider nicht aus.

Das Grundgesetz gilt für alle.
Zitieren
#12
Die EU - Richtlinie ist schon lange keine Planung mehr.
Die gibts.

In Deutschland wurde letztes Jahr - ähnlich wie oben von England berichtet - ja versucht, ebenfalls ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen. Scheiterte am Widerstand der Kirchen.

Spricht man von der Situation in Deutschland, sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass zB das Betriebsverfassungsgesetz über den Ausschluß des § 118 II komplett für die Kirchen nicht gilt. Es gilt ein kirchliches Sonderarbeitsrecht.
Und zwar für 1.3 Millionen Beschäftigte, von denen etwa nur ein Viertel von den Kirchen auch aus eigenen Mitteln bezahlt werden.

Bei den Parteien und auch Gewerkschaften gilt aber nicht § 118 II, sondern der bedingte Ausschluß des § 118 I - ganz davon abgesehen, dass es sich hier um vergleichsweise wenige Arbeitnehmer handelt.
Kann man auch kritisieren, der Ausschluß des BetrVerfG bei Parteien und Gewerkschaften ist aber quantitativ wie qualtitativ geringer als bei den Kirchen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste