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Vorraussetzungen für islamisches Recht
#1
Salamunalaikum!

In einem anderen Thread wurden verschiedene islamische Strafen als nicht angemessen empfunden.

Diese Meinung ist weit verbeitet und zielt auf die sog. Körperstrafen ab.

Was viele nicht wissen ist, daß das Strafrecht bezüglich Körperstrafen nicht so einfach umzusetzen ist.

1. Körperstrafen sind prinzipiell Höchststrafen.
2. Sie sind nur dann anzuwenden, wenn der Täter absolut ohne Zwang gehandelt hat.
3. Der Richter ist angehalten diese Strafen nach Möglichkeit niht zu verhängen.

Beispiele:
1. Handabhacken bei Diebstahl:
Wird nur durchgeführt, wenn der Täter absolut ohne Geldnot gestohlen hat und eine ander Existenz dadurch zerstört.
2. Steinigung/Auspeitschen bei Ehebruch:
Meiner Meinung anch fehlt es für die Steinigung an jeglicherrechtlicher Grundlage. Dennoch:
Es braucht vier Zeugen, die vollkommen unabhängig voneinander die Tat gesehen haben (und zwar deutlich: Stöhnen, Bewegungen sind nicht deutlich; deutlich ist das Sehen des Eindringens von Penis in Vagina; bloßes berühren kann nicht zur Höchstrafe führen!!).
Daraus folgt, daß es sich nicht bloß um Erregung öffentlichen Ärgernisses handelt, wie in dem anderen Thread versucht wurde tiefzustapeln, sondern um bewußte Provokation und Gesetzesübertretung ohne jegliche Notwendigkeit.
3. Strafe für homosexuelle Handlungen sind nur gegeben, wenn sie die oben genannten Bedingenungen erfüllen. Damit wird nicht die Neigung bestraft!! Die Neigung kann man im privaten Ausleben wie man will!

Ich persönliche halte die Strafen unter diesen Bedingungen für durchaus angemessen.

Wa salam,

Ahmad

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#2
Körperliche Strafen sind nie angemessen.

Lea
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#3
Hallo Lea!

Das ist eine berechtigte Sichtweise, aber keine, die Absolutheit beanspruchen kann.

Mfg,

Ahmad

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#4
Sure 31 nach Paret
27 Und wenn (alles), was es auf der Erde an Bäumen gibt, Schreibrohre wären, und das Meer (Tinte und), nachdem es erschöpft ist, sieben (weitere) Meere als Nachschub erhielte (damit die Worte Allahs alle niedergeschrieben werden können), würden die Worte Allahs nicht zu Ende gehen. Allah ist mächtig und weise.


Hallo Ahmad,
wenn du dich schon bei den Körperstrafen (die wohl doch auch die Todesstrafe beinhalten) nicht wohl fühlst, warum diese nicht gleich im Islam abschaffen?
Dann kann man sich den Eiertanz um...

Zitat:3. Der Richter ist angehalten diese Strafen nach Möglichkeit niht zu verhängen.

...gleich sparen und es entstünde Rechtssicherheit.

Körperstrafen sind und bleiben Sünde an Mensch und Gott.

Viele Grüße
Lhiannon
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#5
Hallo Lhiannon!

Ich habe lediglich die klassische islamische Meinung wiedergegeben; das hat nichts mit wohlfühlen oder nicht wohlfühlen zu tun.

Im übrigen sind die Strafen der Hölle weitaus schlimmer, als alles irdische. Was man aber im Disseits erleiden muß, das wird einem im Jenseits angerechnet. So gesehen ist eine Körperstrafe eher noch etwas gutes.

Zitat:Körperstrafen sind und bleiben Sünde an Mensch und Gott.

Kann ich absolut nich nachvollziehen und es gibt dafür meinem Wissennach auch keine plausible Begründung. Nur die persönliche Meinung. Die darfst Du gerne haben. Ich habe eine andere.

Mfg,

Ahmad

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#6
aAHMADh schrieb:...Was man aber im Disseits erleiden muß, das wird einem im Jenseits angerechnet. So gesehen ist eine Körperstrafe eher noch etwas gutes
Klar, Ahmad,
also immer druff auf deinen Nächsten.
Je mehr du ihn verprügelst, demütigst und leiden lässt, desto besser wird er es im Jenseits haben. Was ihm da alles erspart bleibt!!!
Jetzt verstehe ich erst einmal die tiefe Liebe von Tätern, die wie du denken, zu ihren malträtierten Opfern.

[Bild: pruegel.jpg]
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche!" (Gustav Mahler nach Thomas Morus)
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#7
Hallo Mandingo!

Zitat:Klar, Ahmad,
also immer druff auf deinen Nächsten.
Je mehr du ihn verprügelst, demütigst und leiden lässt, desto besser wird er es im Jenseits haben. Was ihm da alles erspart bleibt!!!
Jetzt verstehe ich erst einmal die tiefe Liebe von Tätern, die wie du denken, zu ihren malträtierten Opfern.

Dir ist schon klar, daß derlei im Zuge einer festgesetzten Strafe vollzogen wird und nicht an der nächsten Ecke mit jedem Beliebigen.


Strafen im Diesseits ersparen Strafen im Jenseits, aber weil man Schaden nimmt kriegt man keinen besseren Paradiesplatz.


Mfg,

Ahmad

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#8
aAHMADh schrieb:Beispiele:
1. Handabhacken bei Diebstahl:
[...]
2. Steinigung/Auspeitschen bei Ehebruch:
[...]
Ich persönliche halte die Strafen unter diesen Bedingungen für durchaus angemessen.

Wa salam,

Ahmad

Völlig losgelöst von der notwendigen Beweiserbringung, wie du sie geschildert hast, ist eine solche Haltung hierzulande schlicht verfassungsfeindlich.

Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
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#9
Hierzulande ist jede Einflussnahme von religiösen Vorstellungen auf die Gerichtsbarkeit,
also Bestrafung für Sünden, schlicht verfassungsfeindlich. Das ist eine grundlegende
Schwierigkeit beim Islam, wo staatliche und religiöse Gesetzgebung programmgemäß
nicht getrennt werden sollen...
() qilin
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#10
Doch Achmad, das hat Absolutheitsanspruch - die Unversehrheit an Leib und Seele. Denn, der Himmel und Hölle ist ja mitten unter uns. In Gott gibt es kein Heute und Morgen, sondern immer nur ein Jetzt. Und auch das ist nur Anleihe und bleibt Geheimnis.
Das sind unveräusserliche Menschenrechte, die auch nicht von Religionen verbogen werden dürfen. Lebt denn ein Teil der Menschen im geistigen Mittelalter?
Steinigung, ich bitte dich doch recht herzlich. Hier kann ich nur von Wahnsinn und Omnipotenz/Hybris sprechen, die Menschen mit fehlgeleiteten Machtfantasien befällt. Nur Einer kann richten.

Lea
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#11
Hallo Moski!

Zitat:Völlig losgelöst von der notwendigen Beweiserbringung, wie du sie geschildert hast, ist eine solche Haltung hierzulande schlicht verfassungsfeindlich.

Ich habe kein Problem mit unserer Verfassung, ich halte sie lediglich nicht für das Non-Plus-Ultra.

Mfg,

Ahmad

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#12
Hallo Lea!

Zitat:Doch Achmad, das hat Absolutheitsanspruch - die Unversehrheit an Leib und Seele. Denn, der Himmel und Hölle ist ja mitten unter uns. In Gott gibt es kein Heute und Morgen, sondern immer nur ein Jetzt. Und auch das ist nur Anleihe und bleibt Geheimnis.
Das sind unveräusserliche Menschenrechte, die auch nicht von Religionen verbogen werden dürfen. Lebt denn ein Teil der Menschen im geistigen Mittelalter?
Steinigung, ich bitte dich doch recht herzlich. Hier kann ich nur von Wahnsinn und Omnipotenz/Hybris sprechen, die Menschen mit fehlgeleiteten Machtfantasien befällt. Nur Einer kann richten.

Keinen höheren, als jede andere Vorstellung.

Mfg,

Ahmad

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#13
aAHMADh schrieb:Strafen im Diesseits ersparen Strafen im Jenseits, aber weil man Schaden nimmt kriegt man keinen besseren Paradiesplatz.

Wenn ein Muslim meint, in Angst vor den Höllenqualen, im Diesseits bestraft werden zu müssen, dann kann er sich immer noch selbst geißeln oder töten.

Warum also muss das Grauen denn noch Gesetz werden ????????
Ein Grauen, das an Menschen verübt wird, die das (MIT RECHT) nicht mit sich machen lassen wollen.

:doh:

Es reicht doch, wenn der gläubige Muslim sich selbst verstümmelt, verprügelt oder tötet.

Und solch einen persönlichen Blödsinn kann auch hierzulande jeder machen.

:bduh:

Lhiannon
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#14
Du kannst es doch auch als Grauen empfinden, aber die meisten Muslime tun das eben nicht!

Wieso ist das so schwr zu kapieren?

Es gibt sogar überlieferungen, die belegen, daß Menschen sich steinigen lassen wollten!

Vielleicht mal etwas toleranter sein!

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#15
aAHMADh schrieb:Du kannst es doch auch als Grauen empfinden, aber die meisten Muslime tun das eben nicht!

Die können sich ja gern selbst verstümmeln, schlagen oder töten. Hatte ich ja bereits gesagt.

Zitat:Wieso ist das so schwr zu kapieren?

Du scheinst nicht kapieren zu wollen, dass Folter und Todesstrafe inakzeptabel ist.

Zitat:Es gibt sogar überlieferungen, die belegen, daß Menschen sich steinigen lassen wollten!

Schön. Die können sich ja gern selbst verstümmeln, schlagen oder töten. Hatte ich ja bereits gesagt.

Doch die meisten Muslime finden eine solche Strafe sicher nur dann gut, wenn sie ihnen nicht blüht und sie sich aufs Zuschauen beschränken können.
Werden sie zu solchen Strafen verurteilt, behaupten sie gern, das Urteil sei, islamisch gesehen, nicht rechtmäßig.

Schon dein Satz...
Zitat:3. Der Richter ist angehalten diese Strafen nach Möglichkeit niht zu verhängen.
... zeigt dieses Dilemma. Denn jeder Schuldspruch läßt sich mit deinem Zitat vom Tisch wischen. Der Verurteilte wird sich darauf berufen und damit ist die Körperstrafe vom Tisch.


Würden Muslime solche Urteile wirklich gut finden, dann würden sie doch in islamische Staaten auswandern, die solche Urteile verhängen und vollstrecken.
Doch das Gegenteil ist der Fall.
Sie kommen in christlich-humanistische Länder und wollen dort das durchsetzen was ihnen in den islamischen Ländern nicht gefällt.

Gerade dieses Dilemma sollte doch deutlich machen, dass Menschen niemals für Gott Recht sprechen können. Schon garnicht wenn es um Verstümmelungen, Folter und Todesstrafe geht.

Zitat:Vielleicht mal etwas toleranter sein!

:bduh::bduh::bduh:

Gegenüber Folter- und Todesstrafenbefürwortern bin ich intolerant.
:hand::naughty:


Lhiannon
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