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Das Götzendienstverbot
#1
 
Eine der Grundlagen des Judentums, ist das Götzendienstverbot. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern steht »ganz oben auf der Liste« - Azeret haDibrot - auch als zehn Gebote bekannt...

Vorschriften betreffs Götzendienstes.

Kizzur Shulchan Aruch,
Rabbi Schelomo Ganzfried zt"l.
Victor Goldschmidt Verlag, Basel
Zitat:1. Von Götzen ist die Nutznießung verboten, sowohl von ihnen selbst als auch von ihren Gebrauchsgegenständen und ihrem Schmuck und ihren Opfern. Wenn eins von diesen Dingen selbst unter tausend Ertaubtes gekommen ist, macht es die ganze Vermischung zur Nutznießung verboten. (Siehe Jore Dea 139.)

2. Götzen, die einem Nichtjuden gehören, ebenso ihre Gebrauchsgegenstände und ihr Schmuck, können ungültig gemacht werden; wenn der Nichtjude sie mit seinen Händen ungültig macht, daß sie keine Götzen, keine Gebrauchsgegenstände und kein Schmuck für Götzen mehr sein sollen, (auch, wenn der Nichtjude selbst kein Götzendiener ist,) sind sie erlaubt.

3. Kerzen, die sie vor dem Götzen angezündet, und dann hat sie ein Nichtjude für sich ausgelöscht und einem Israeliten verkauft, sind erlaubt; denn, weil er sie für sich ausgelöscht hat, ist das ihr Ungültigmachen. Doch soll man davon keine Lichter für ein religiöses Gebot machen; und ebenso jede Sache, die von Götzen stammt, wenn sie auch ungültig gemacht worden und dem Privaten erlaubt ist, so ist sie doch für ein religiöses Gebot verboten, weil sie für etwas Heiliges unpassend ist.

4. Die Gewänder, mit denen die Priester sich bekleiden, wenn sie in den Götzentempel gehen, sagen manche, das sei ihr Schmuck und nicht Schmuck der Götzen und brauchten keine Ungültigmachung; manche verlangen Ungültigmachen.

5. Man darf einen Götzen und seinen Schmuck nicht betrachten, weil es heißt (Lev. 19, 4): wendet euch nicht den Götzen zu. Man muss sich von dem Haus und umso mehr von dem Götzen selbst vier Ellen fernhalten, um nicht. an ihm vorüberzugehen.

6. Wenn einem vor einem Götzen ein Dorn in den Fuß gedrungen oder Geld heruntergefallen ist, bücke er sich nicht, um den Dorn zu entfernen oder das Geld aufzuheben, weil es aussieht, als bücke er sich vor dem Götzen; auch, wenn es keiner sieht, ist es doch verboten. Sondern er kauere sich nieder oder wende seinen Rücken oder seine Seite zum Götzen hin und nehme sie dann.

7. Manche sagen, es sei verboten, zum Bau von Götzen oder für Schmuck oder Gebrauchsgegenstände Geld zu leihen, und umsomehr sei verboten, ihnen Gebrauchsgegenstände zu verkaufen; wer sich davon zurückhält, wird Segen haben; man binde nicht Bücher, die Götzendienst enthalten; nur Bücher der Richter und sonstiger Gelehrten; wenn man sich vor Feindschaft fürchtet, entzieht man sich jedenfalls, soweit man sich der Sache entziehen kann.

8. An einem Ort, wo sich Götzendiener versammeln und sagen, dort verzeihe man ihnen ihre Sünden, darf man mit ihnen keine Geschäfte machen. (So spricht der Ture Sahab, im Chochmat Adam Kap. 87 § 5 steht, es sei fraglich.)

9. Man darf den Namen von Götzen nicht aussprechen, weder für irgend einen Zweck, z. B., um zu einem Andern zu sagen: Warte auf mich neben dem und dem Götzenbild - noch ohne Zweck; denn es heißt (Ex. 23,13): »den Namen fremder G'tter dürft ihr nicht aussprechen!«. Es ist auch verboten, zu verursachen, dass ein Nichtjude den Namen der Götzen ausspricht; so heißt es dort: er werde nicht auf dein Geheiß vernommen; er werde nicht durch deine Verursachung gehört! Wenn ein Götzendiener ihm einen Schwur leisten muss, erleichtern manche, ihn schwören zu lasen. (Siehe Orach Chajim 156). Den Namen ihrer Festtage, die gleich Namen von Menschen sind, zu erwähnen, ist nicht verboten; nur spreche man sie nicht als feierliche Bezeichnung aus, wie die Götzendiener sie erwähnen.

10. Jede Verspottung ist verboten, außer der Verspottung von Götzendienst; diese ist erlaubt.

11. Einem Heiden von den sieben Völkern, (die einst in Erez Jisrael wohnten,) den man nicht kennt, darf man kein Geschenk geben, weil es heißt (Deut. 7,2): erweise ihnen keine Gunst, und das deuten wir: gib ihnen kein Geschenk! Wenn man ihn aber kennt, ist es kein Geschenk; denn auch er wird ihm dafür Gutes erweisen oder hat ihm schon erwiesen; dann ist es wie ein Verkauf.

12. Man darf nicht ihr Lob aussprechen, auch nur zu sagen: wie schön ist dieser Heide von Gestalt; und umsoweniger das Lob seiner Werke aussprechen oder ein Wort von seinen Worten rühmen; denn das gehört auch zur Regel: erweise ihnen keine Gunst, gib ihnen kein Lob l Wenn man aber mit seinem Lob beabsichtigt, den Heiligen, gel. sei Er, zu preisen, der ein so schönes Geschöpf erschaffen, ist es erlaubt.

13. Man darf ihre Armen ernähren, ihre Kranken besuchen, ihre Toten begraben und beklagen und um des Friedens Willen Ihre Trauernden trösten.

14. Ein Israelit sei nicht allein mit einem Heiden der sieben Völker, weil sie im Verdacht stehen, daß sie Blut vergießen; siehe Jore Dea 153.

15. Eine Heidin säuge nicht ein jüdisches Kind in Ihrem Hause, selbst, wenn andere dabei stehen; aber im Haus des Israeliten darf sie es säugen (siehe Kap. 165 § 8), wenn andere dabei stehen oder aus- und eingehen; nur lasse man es nicht allein bei ihr bei Nacht.
Die verbotenen Figuren
Zitat:1. Es steht geschrieben (Ex. 20,20): »Machet euch keine silbernen G'tter neben mir...« Dazu haben unsere Weisen s. A. empfangen, das ist eine Verwarnung, nicht Figuren gleich denen im himmlischen oder gleich denen im irdischen Heiligtum nachzubilden; das heißt: machet nicht gleich dem Ebenbild meiner Diener, die vor Mir dienen. Darum ist verboten, Ebenbilder der vier Antlitze am himmlischen Thron und Ebenbilder der Seraphim, Ophanim und Engel des Dienstes nachzubilden. Ebenso ist verboten, Figuren der Sonne, des Mondes und der Sterne nachzubilden; auch wenn sie nicht plastisch (greifbar) sind, darf man sie doch nicht machen; auch nicht für einen Nichtjuden; aber sie Im Hause zu haben, wenn sie nicht plastisch sind, ist erlaubt; nur heiße man nicht einen Nichtjuden, sie zu machen, weil, einen Nichtjuden zu heißen, bei allen Verboten wie bei den Sabbatverboten, verboten ist.

2. Ebenso ist verboten, die Gestalt eines Menschen zu formen. Sogar nur das Angesicht eines Menschen allein ist auch verboten; es zu besitzen, ist auch verboten, wenn er es nicht etwas verdirbt. Aber nur eine vollkommene Form, das ist mit zwei Augen und vollkommener Nase; wenn es aber nur die Hälfte der Form, die eine Seite ist, so, wie manche Bildner nur die eine Seite der Figur formen, das ist nicht verboten .

3. Wenn auf einem Ring ein Petschaft, die Form eines Menschen ist, wenn die Form hervorsteht, darf man sie nicht besitzen, darf aber damit siegeln, weil vertieft wird; wenn jedoch die Form vertieft ist, darf man sie besitzen, aber nicht damit siegeln, weil das Siegel hervorstehend wird.

4. Man darf nicht ein Haus bauen als Ebenbild des Heiligtums, gleich dem Maß seiner Höhe, Länge und Breite; eine Säulenhalle als Ebenbild der Vorhalle des Tempels, einen Hof als Ebenbild des Vorhofes; einen Tisch herstellen als Ebenbild des Tisches, der im Tempel war, einen Leuchter als Ebenbild des Leuchters, der im Tempel war; man darf aber einen Leuchter mit fünf oder sechs oder acht Armen herstellen; mit sieben darf man ihn nicht machen, (nicht aus Gold,) auch nicht aus anderen Arten von Metallen, auch nicht ohne Kelche, Knäufe und Blüten; auch, wenn er nicht achtzehn Handbreiten hoch ist; weil alle diese Dinge auch beim Leuchter im Tempel nicht unbedingt sein mussten.

5. Manche pflegen einen Leuchter für sieben Lichter, das heißt sechs in einem Kreis und eins in der Mitte, zu machen; aber viele Gesetzeslehrer verbieten das; man erschwere, weil es ein Zweifel bei einem Torah-Verbot ist.

6. Wer Salböl herstellt nach der Art und dem Gewicht, die in der Torah stehen, ist ausrottungsschuldig und, wenn in Unkenntnis, schuldig ein Sündopfer zu bringen; aber nur, wenn er es zum Salben herstellt. Wenn einer Räucherwerk herstellt aus den elf Wohlgerüchen, die in der Torah stehen, dem Gewichtsverhältnis entsprechend, wenn er auch nur die Hälfte oder ein Drittel davon herstellt, ist er ausrottungsschuldig; macht er es, um sich dadurch zu üben, ist er frei.
Diese Grundlagen aus dem Kizzur Schulchan Aruch stelle ich hier ein, da es immer wieder Missverständnisse, bis hin zum Streit, um das Thema Götzen gibt.

Noch ein paar Anmerkungen, die - zu meinem Bedauern - notwendig sind:

Manche meinen sich anderen gegenüber opportunistisch geben zu müssen, um bei ihnen gut angesehen zu sein. Aus Gefallsucht oder, ganz einfach aus Unwissen, erfinden sie irgendwelchen Unsinn um das Gegenüber zufrieden zu stellen. Unwahrheit kann jedoch weder Grundlage des gegenseitigen Verständnisses noch des Vertrauens sein.

Manche behaupten, das Kriterium »Monotheismus« bestimme ob ein Kult oder eine Religion für einen Juden verbotener Götzendienst ist oder nicht. Das ist irrelevant, denn auch in monotheistischen Kulten und Religionen kommen Götzen vor und um die geht es bei diesem Verbot.

Jüdische Gesetze und Regeln gelten für das Judentum und folglich für Juden.


Wer Zweifel hat oder es nicht weiß, der wende sich bitte an seinen Rabbi.
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#2
Ich habe mich an meinen "Rabbi" gewandt,
der sagt das auch.
Schön wenn man in seinem Bekenntnis so gefestigt ist,
dann muß man nicht mehr suchen, sondern findet nur noch.
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#3
In dem Zusammenhang von besonderer Bedeutung:
Zitat:»Jede Verspottung ist verboten, außer der Verspottung von Götzendienst - diese ist erlaubt«

Kizzur Shulchan Aruch,
Kapitel 167, §10.
von Rabbi Schelomo Ganzfried zt"l.
Victor Goldschmidt Verlag, Basel
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