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Wenn Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben
#16
Ich fühle mich auch nicht provoziert, weder hier noch anderswo ^^
Eigentlich hätte ich mir mein Beispiel nach deinem vorletzten post sparen können, da ich nichts anderes aussage als du vorher, aber ich hatte geschrieben, während du dein Post Nr. 13 eingestellt hast.
"fassen wir noch mal meinen standpunktzusammen: natürlich hat, wer mehr geld hat, in fast allem auch mehr möglichkeiten - indem er sich das bessere leisten kann. sei es beim essen, was bildung betrifft, oder eben in der rechtsvertretung"
Gruß
Motte

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#17
@Schmettermotte

Was die Verhängung von Bussgeldern anbelangt (Tagessätze), so sollte, laut Gesetz, bei der Höhe der Festsetzung, das Einkommen berücksichtigt werden. (Soziale Härte)
Erwerbslose ohne Einkommen werden in aller Regel mit 5 bis 10 Euro pro Tagessatz konfrontiert.
Darüber hinaus gibt es allgemein verbindliche Bussgeldkataloge, wie z.B. bei Bemantenbeleidigung oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht - wo das Einkommen keinerlei Berücksichtigung findet.

Ich habe als Erwerbsloser 250 Flugblätter verteilt, Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, gegen einen skrupellosen Immobilienhai gerichtet, der Sozialwohnungen billig erworben hatte, und dann zu verachtenden Mitteln griff, um Mieter los werden zu können.

Ein SPD-Anwalt hat mich dann übelst schriftlich beschimpft, ging dabei straffrei aus, während ich (zur Abschreckung) zu insgesamt 25 Tagessätze verdonnert wurde, a 200 Euro.

Sowohl ein Verteidiger, wie auch die Einlegung von Rechtsmitteln, wurde mir willkürlich verwehrt.
Ein Beschluss, so das LG-Giessen, sei unanfechtbar.

Die Beweise findet ihr hier:
http://kunterbunt.kohop.de/seite16.html

Wie ihr daraus ersehen könnt, habe ich keinerlei Probleme damit mich erkennen zu geben, warum auch?
Ach ja, verdonnert wurde ich zum einen dafür, das ich ein Flugblatt verteilt habe - zum anderen hat es aber kein Unterlassungsbeschluss gegeben.

Der Immobilienunternehmer fühle sich beleidigt, so seinerzeit die Argumentation der Giessener Justiz. Er fühle sich beleidigt, und nicht er wäre eindeutig beleidigt worden.
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden!
http://glaubensportal.npage.de/
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#18
Es wäre besser, wenn du diverse Namen von Angeklagten bzw Klägern und Anwälten unkenntlich machen würdest.
Gruß
Motte

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#19
@Schmettermotte

Da es sich hier um Personen des öffentlichen Leben handelt, beide Seiten kommunalpolitisch aktiv, frage ich dich, leben wir hier in Russland, China oder Nordkorea?
Dort ist es verboten (wie im III.-Reich und der DDR auch) die wahrheit zu veröffentlichen.
Ausserdem wurde mir hier im Forum vorgehalten, ich würde nicht mit offenen Karten spielen.
Da ich keiner alten Frau die Handtasche geklaut habe, keinen zusammengeschlagen habe, niemanden umgebracht habe, und das Finanzamt auch nicht betrogen habe, wovor sollte ich Angst haben?

Das einige hinterhältige Feiglinge angriffe auf die Presse- Informations- und Meinungsfreiheit starten? Damit kann ich gut leben, weil das jedesmal neu beweist, dass ich die Wahrheit sage und schreibe.
Wäre es anders, die Justiz hätte nur ein müdes Lächeln für mich übrig,- und hier im Forum würde man auch gelassener reagieren.

Wie sagte ein Giessener Staatsanwalt: "Wenn Sie keine Ruhe geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie!"
Sterben müssen wir alle früher oder später. dann stehe ich lieber auf Seiten derer, die ans Kreuz genagelt wurden, weil sie tiefgläubig waren und auch öffentlich gegen die Obrigkeit wetterten, als wie auf der Seite verlogener Gläubiger, die sich tägliche ihre Sünden selber vergeben!
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden!
http://glaubensportal.npage.de/
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#20
(15-05-2009, 15:44)Quetsche2000 schrieb: @Schmettermotte

Was die Verhängung von Bussgeldern anbelangt (Tagessätze), so sollte, laut Gesetz, bei der Höhe der Festsetzung, das Einkommen berücksichtigt werden. (Soziale Härte)
Erwerbslose ohne Einkommen werden in aller Regel mit 5 bis 10 Euro pro Tagessatz konfrontiert.
Darüber hinaus gibt es allgemein verbindliche Bussgeldkataloge, wie z.B. bei Bemantenbeleidigung oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht - wo das Einkommen keinerlei Berücksichtigung findet.

Ich habe als Erwerbsloser 250 Flugblätter verteilt, Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, gegen einen skrupellosen Immobilienhai gerichtet, der Sozialwohnungen billig erworben hatte, und dann zu verachtenden Mitteln griff, um Mieter los werden zu können.

Ein SPD-Anwalt hat mich dann übelst schriftlich beschimpft, ging dabei straffrei aus, während ich (zur Abschreckung) zu insgesamt 25 Tagessätze verdonnert wurde, a 200 Euro.

Sowohl ein Verteidiger, wie auch die Einlegung von Rechtsmitteln, wurde mir willkürlich verwehrt.
Ein Beschluss, so das LG-Giessen, sei unanfechtbar.

Die Beweise findet ihr hier:
http://kunterbunt.kohop.de/seite16.html

Wie ihr daraus ersehen könnt, habe ich keinerlei Probleme damit mich erkennen zu geben, warum auch?
Ach ja, verdonnert wurde ich zum einen dafür, das ich ein Flugblatt verteilt habe - zum anderen hat es aber kein Unterlassungsbeschluss gegeben.

Der Immobilienunternehmer fühle sich beleidigt, so seinerzeit die Argumentation der Giessener Justiz. Er fühle sich beleidigt, und nicht er wäre eindeutig beleidigt worden.

zu juristischen einzelfallentscheidungen werde ich nicht stellung nehmen - erstens, weil gillt: audiatur et altera pars, und zweitens, weil ich kein jurist bin (geschweige denn, daß wir das urteil samt begründung kennten)

nur eins fällt mir grade auf: fühlst du dich von dem "SPD-Anwalt übelst schriftlich beschimpft", oder ist das eindeutig so?

wie auch immer - vom eigenen fall auf die gesamtheit der deutschen justizlandschaft zu schließen, damit wäre ich sehr vorsichtig. daß man selbst sich ungerecht behandelt sieht, kommt übrigens häufig vor und ist wohl schon jedem von uns mal passiert
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#21
(15-05-2009, 16:39)Quetsche2000 schrieb: @Schmettermotte

Da es sich hier um Personen des öffentlichen Leben handelt, beide Seiten kommunalpolitisch aktiv, frage ich dich, leben wir hier in Russland, China oder Nordkorea?
Dort ist es verboten (wie im III.-Reich und der DDR auch) die wahrheit zu veröffentlichen

ob und was (im sinne des gerichts) die "wahrheit" ist, legst aber nicht du fest. wenn du also nicht über eindeutige beweise verfügst, läufst du mit solchen namensnennungen eben gefahr, dich der üblen nachrede etc. schuldig zu machen
wovor sollte ich Angst haben?

Zitat:Das einige hinterhältige Feiglinge angriffe auf die Presse- Informations- und Meinungsfreiheit starten?

auch "Presse- Informations- und Meinungsfreiheit" haben ihre grenzen, spätestens dort, wo der leumund dritter betroffen ist

Zitat:Damit kann ich gut leben, weil das jedesmal neu beweist, dass ich die Wahrheit sage und schreibe

es ist ein weit verbreiteter irrtum, deshalb schon recht zu haben, weil man widerspruch erntet
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#22
man kanns auch so sagen:

sich im recht fühlen ist nicht gleich recht haben

und: recht haben und recht bekommen sind noch mal zwei paar schuh
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