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beten in der schule
#1
Ein muslimischer Schüler hat das Recht, in Unterrichtspausen im Schulgebäude zu beten. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht Berlin einer entsprechenden Klage des 16-jährigen Moslems Yunus M. statt. Der hatte die Diesterweg-Oberschule im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen verklagt, weil die ihm verboten hatte, dort sein Mittagsgebet zu verrichten

Die Entscheidung sei aber nicht so zu verstehen, dass ihm oder anderen ein Gebetsraum eingerichtet werden müsse. M.s Gebetswunsch habe sich vielmehr in den organisatorischen Rahmen der Schule einzuordnen


http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/...ressort=in&dig=2009%2F09%2F30%2Fa0160&cHash=8bff55134b

hört sich nach einem vernünftigen urteil an. warum sollte der junge mann nicht in den pausen beten dürfen, wenns ihm spaß macht oder ein anliegen ist?

warum jetzt aber, wie in den medien kolportiert, in ganz berlin die möglichkeit geprüft wird, in den schulen gebetsräume einzurichten – das erschließt sich mir nicht
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#2
Jo, glaube auch dass es so vernünftig ist
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#3
Es geht wohl nicht darum, dem Schüler das Beten an sich absprechen zu wollen, sondern Diskussionsgrund ist unter anderem der Aufwand für die einzuhaltende Aufsichtspflicht. Wenn ein oder mehrere Schüler sich nicht auf dem pausenhof befinden, wo sich ein oder mehrere Lehrer als Aufsicht befinden, entzieht er sich der Aufsichtspflicht. Deswegen werden die Schulen in den Pausen komplett leer geräumt und jeder Schüler muß nach draußen.
Wenn nun dieser oder später mehrere Schüler einen anderen Raum zum Beten aufsuchen, muß sich auch dort eine Aufsichtsperson befinden. Aus Sicht der Schule besteht die realistische Möglichkeit, dass bei dem hohen Ausländeranteil bald ein so großer Raum wie eine durchschnittliche Turnhalle zweckentfremdet werden muß, was aus Sicht der Schule umständlich und mit Mühen verbunden ist. Außerdem ist der Punkt der Gleichberechtigung dann nicht mehr gegeben, denn wenn muslimische Schüler einen Raum zum beten bekommen, müßte dieser auch für andersgläubige Kinder vorhanden sein und das nicht nur für Christen, sondern auch für Juden und jede kleine Religionsgemeinschaft. Gleiches Recht für alle.

Das ist eben nicht zu machen.

(Das ist hier nicht meine Ansicht, ich gebe nur wieder, was ich in den Nachrichten mitverfolgt habe)
Gruß
Motte

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#4
Der Standpunkt ist aber nachvollziehbar.
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#5
(30-09-2009, 17:23)SchmetterMotte schrieb: Es geht wohl nicht darum, dem Schüler das Beten an sich absprechen zu wollen, sondern Diskussionsgrund ist unter anderem der Aufwand für die einzuhaltende Aufsichtspflicht. Wenn ein oder mehrere Schüler sich nicht auf dem pausenhof befinden, wo sich ein oder mehrere Lehrer als Aufsicht befinden, entzieht er sich der Aufsichtspflicht. Deswegen werden die Schulen in den Pausen komplett leer geräumt und jeder Schüler muß nach draußen

oha

so streng sind die sitten in d?

war zu meiner zeit in a noch ganz anders. da sind wir in der pause ohne lehrerbegleitung aufs klo gegangen oder auch mal auf ein schnelles bier

Zitat:Wenn nun dieser oder später mehrere Schüler einen anderen Raum zum Beten aufsuchen, muß sich auch dort eine Aufsichtsperson befinden. Aus Sicht der Schule besteht die realistische Möglichkeit, dass bei dem hohen Ausländeranteil bald ein so großer Raum wie eine durchschnittliche Turnhalle zweckentfremdet werden muß, was aus Sicht der Schule umständlich und mit Mühen verbunden ist

nun hat ja aber das gericht gerade nicht entschieden, "dass ihm oder anderen ein Gebetsraum eingerichtet werden müsse"

wenn er beten will, kann er sich ja einen fußabtreter in die ecke des schulhofs legen und sich darauf gen mekka verbeugen. haben die verkehrspolizisten in jordanien ja auch nicht anders gemacht (kleiner teppich auf den mittelstreifen der straße, und los gehts), die ich dort beobachten konnte

Zitat:Außerdem ist der Punkt der Gleichberechtigung dann nicht mehr gegeben, denn wenn muslimische Schüler einen Raum zum beten bekommen, müßte dieser auch für andersgläubige Kinder vorhanden sein und das nicht nur für Christen, sondern auch für Juden und jede kleine Religionsgemeinschaft. Gleiches Recht für alle.

Das ist eben nicht zu machen.

(Das ist hier nicht meine Ansicht, ich gebe nur wieder, was ich in den Nachrichten mitverfolgt habe)

da sieht mans eben wieder. kaum gehts um den islam, wird in den mainstreammedien der reine blödsinn verbreitet. muß man denn wirklich erst taz lesen, um zu erfahren,w as eigentlich sache ist?

die "Nachrichten" (vielleicht auch die berliner schulbehörden, keine ahnung) setzen eine komplett falsche prämisse in den raum und spekulieren von dort aus wild drauflos, bis am ende "bald ein so großer Raum wie eine durchschnittliche Turnhalle zweckentfremdet werden muß", um den muslimen das ungestörtsein zu ermöglichen

und was tun muslime, wenn sie ungestört und unter sich sind?

wissen wir doch alle:

haß predigen, "tod den juden" schreien und bomben bauen - eh kloar

nein, so was können wir auf gar keinen fall zulassen. ich fordere sofortiges betverbot für muslime! bei zuwiderhandlung erfolgt sofortige abschiebung in den sudan...


wer die letzten sätze als ernst gemeint auffaßt, ist übrigens selber schuld




ps:

seltsamerweise lautet sogar hier

http://www.kostenlose-urteile.de/Gebetsr...ws8539.htm

die überschrift irreführender weise "Gebetsraum für islamisches Gebet in der Schule", obwohl im folgenden text davon keine rede ist

deutschland, deine islamophobie...

allerdings heißt es im text zum vorläufigen beschluss vom 10.03.2008
[Aktenzeichen: VG 3 A 983.07]:

Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen und so der von ihr gesehenen Gefahr einer demonstrativen bzw. werbenden Präsentation des Gebets begegnen

das ist dann ja nun wieder catch 22 vom feinsten:

betet der arme öffentlich, macht er unzulässige werbung für seinen glauben (wie weltfremd ist das eigentlich? eher wohl macht er sich zum gespött der klasse). weist man ihm dafür einen extraraum zu, entzieht er sich der schulaufsicht

deutschland, deine juristen...
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#6
(30-09-2009, 17:48)petronius schrieb: da sieht mans eben wieder. kaum gehts um den islam, wird in den mainstreammedien der reine blödsinn verbreitet. muß man denn wirklich erst taz lesen, um zu erfahren,w as eigentlich sache ist?

Offensichtlich. Denn in der TAZ steht folgendes:
"Zwar werde der Glauben respektiert - aber nur im privaten Bereich. M. wehrte sich und bekam 2008 in einer Eilentscheidung Recht. Seitdem betet er in einem nicht benutzten Computerraum."
Wenn er also den Computerraum laut Urteil benutzen darf, (wovon ja auszuegehen ist), so birgt das- hier in NRW ist das zumindest so- dieselben Aufsichtsprobleme, die SchmetterMotte erwähnt hat, (deswegen werden hier die Korridore abgesperrt und mit Aufsichten bedacht), sowohl auch eine Ungleichbehandlung, denn alle anderen Schüler müssen draußen bleiben. Zugegeben, wie diesbezüglich die Gesetzeslage in Berlin ist, weiß ich nicht-- die Regelung der Aufsichtspflicht allein unterscheidet sich naturgemäß von Bundesland zu Bundesland. Während Du in NRW theoretisch als Lehrer in einer Kneipe dafür sorgen müsstest, dass Dein betrunkener Oberstufenschüler, der zufälligerweise anwesend ist, unbeschadet nach Hause kommt, sehen die Regelungen in Hessen da wesentlich vernünftiger aus.
Da er also Schulräumlichkeiten benutzt, ist Dein Argument mit dem Teppich auf dem Schulhof hinfällig.

Zitat:die "Nachrichten" (vielleicht auch die berliner schulbehörden, keine ahnung) setzen eine komplett falsche prämisse in den raum und spekulieren von dort aus wild drauflos, bis am ende "bald ein so großer Raum wie eine durchschnittliche Turnhalle zweckentfremdet werden muß", um den muslimen das ungestörtsein zu ermöglichen

Wenn in dem Gesetzesurteil, wovon ja auszugehen ist, die Nutzung des Computerraums erlaubt wird, dann wird es in Berlin unweigerlich Aufrufe geben, die in diese Richtung deuten werden. Und dieses Urteil hat ja dann auch eine Präzedenz geschaffen.

Die Polemik Deinerseits in dem weiteren Verlauf des Beitrages halte ich für ziemlich abgehoben. Dass entsprechend motivierte Kreise (fundamentale Rechte oder die als "Islamkritiker" verkleideten Scharfmacher) darauf reagieren, dürfte klar sein- aber das hat mit einer sachlichen Kritik nichts zu tun. Zu kritisieren ist die unklare Auslegung der Aufsichtspflicht, die Tatsache, dass eine Ungleichbehandlung stattfindet, wenn Schüler aufgrund religiöser Motive Räume zu Zeiten aufsuchen dürfen, die andere Schüler nicht aufsuchen dürfen und auch die Frage nach der kirchlichen Reaktion. Die Kirchen werden, sollte dieses Beispiel generell Schule machen, ebenfalls versuchen, sich wieder mehr in den Schulen einzugliedern, was m.E. nicht gerade zur Säkularisierung beiträgt. Wenn unsere Freunde der katholischen Kirche auch ihr Süppchen kochen wollen- und das werden sie- dann werden die lokalen Schulen schnell zu einem religiösem Spielball, indem es eben nicht mehr möglich ist, dass sich Kinder objektive Werturteile bilden können- was ja mit der Einführung des Ethikfachs in Berlin eigentlich erreicht werden sollte.

Und, um das nochmal zu ergänzen, gerade weil die extreme Islamkritik auf Basis einer obskuren Leitkultur, die nicht all zu selten mit dem Christentum, und nicht mit einer säkularisierten Gesellschaft begründet wird, könnte es zu einer breiten Aktion kommen, die nicht nur den Islam in Mißkredit bringt, sondern auch die Leute auf den Plan ruft, die sich für "Pro Reli" eingesetzt haben und die dann versuchen, den Einfluß der Kirche in den Berliner Schulen durch Errichtung von "Gemeindezimmern", in denen man sich in den Pausen trifft (eben "nichtgenutzte" Klassenzimmer) wieder zu reinstallieren. Und da ja der Schüler weiterhin den nicht genutzten Computerraum als "Betraum" nutzen darf (was ja ein Scherz an sich ist- denn in den Pausen sind naturgemäß selten Unterrichtsräume in Benutzung), wird es auch niemanden geben, der die dahingehende Interpretation des Urteils in Zweifel zieht.
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#7
(30-09-2009, 11:40)petronius schrieb: in ganz berlin die möglichkeit geprüft wird, in den schulen gebetsräume einzurichten – das erschließt sich mir nicht
Ich halte das für versuchte Verhinderungsstrategie durch Aufblähung von christlichen Fundis, denen muslimisches Gebet Angst macht ... Wer beten will, findet schon einen geeigneten Raum dafür, wenn man pragmatisch behilflich ist ohne Verwaltungshysterie ...
Die Frage ist nur, die einen beten zu Allah oder Gott oder sonstwas,
andere wollen Parteipolitik bewerben,
andere dann missionieren ...

und das alles in staatlichen Schulen, die eigentlich weltanschauungsneutral sein sollten.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#8
(30-09-2009, 19:03)Franziskus schrieb: in der TAZ steht folgendes:
"Zwar werde der Glauben respektiert - aber nur im privaten Bereich. M. wehrte sich und bekam 2008 in einer Eilentscheidung Recht. Seitdem betet er in einem nicht benutzten Computerraum."
Wenn er also den Computerraum laut Urteil benutzen darf, (wovon ja auszuegehen ist), so birgt das- hier in NRW ist das zumindest so- dieselben Aufsichtsprobleme, die SchmetterMotte erwähnt hat

das ist dann problem dieser schule, wie sie organisiert, was sie haben will

aus dem urteil heraus ist sie offenbar (den urteilstext hab ich ja auch nicht lesen können, nur wie er referiert wurde) nicht dazu verpflichtet, diesem schüler den computerraum zur verfügung zu stellen

Zitat:Da er also Schulräumlichkeiten benutzt, ist Dein Argument mit dem Teppich auf dem Schulhof hinfällig

wieso?

auch der pausenhof ist eine "schulräumlichkeit"

Zitat:Wenn in dem Gesetzesurteil, wovon ja auszugehen ist, die Nutzung des Computerraums erlaubt wird, dann wird es in Berlin unweigerlich Aufrufe geben, die in diese Richtung deuten werden. Und dieses Urteil hat ja dann auch eine Präzedenz geschaffen

wenn dieser raum nicht explizit bestandteil des urteils ist - worauf bisher afaik nichts hindeutet - sehe ich auch keine präzedenz gegeben
.

Zitat:Die Polemik Deinerseits in dem weiteren Verlauf des Beitrages halte ich für ziemlich abgehoben

weil du anscheinend meine position nicht verstanden hast bzw. wie ich das urteil verstehe

beten ist erlaubt, solange es sich in den schulablauf einfügt. ein eigener raum ist nicht erforderlich (würde sich imho eher mit dem einfügen in den normalen schulablauf beißen). wenn der schüler seine große pause nutzen will, um den gebetsteppich aufzurollen, ist das seine sache und kann ihm nicht verboten werden - die religionsfreiheit als recht auf ausübung der eigenen religion nicht verletzt

sollte mein verständnis des urteils, so wie es referiert wurde, falsch sein, wäre ich auf die juristische begründung aus dem urteilstext gespannt. vielleicht hat ihn ja jemand - aktenzeichen ist in meinen links angegeben

Zitat:Und da ja der Schüler weiterhin den nicht genutzten Computerraum als "Betraum" nutzen darf (was ja ein Scherz an sich ist- denn in den Pausen sind naturgemäß selten Unterrichtsräume in Benutzung), wird es auch niemanden geben, der die dahingehende Interpretation des Urteils in Zweifel zieht

und die schulbehörde tut alles weitere dazu, indem sie nun anscheinend überall in berlin nach geeigneten räumen sucht

nur warum - das verstehe ich aus dem urteil heraus nicht
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#9
(30-09-2009, 19:18)Fritz7 schrieb:
(30-09-2009, 11:40)petronius schrieb: in ganz berlin die möglichkeit geprüft wird, in den schulen gebetsräume einzurichten – das erschließt sich mir nicht
Ich halte das für versuchte Verhinderungsstrategie durch Aufblähung von christlichen Fundis, denen muslimisches Gebet Angst macht ...

könnte schon sein, auch wenns etwas verschwörungstheoretisch daherkommt. wahrscheinlicher ist für mich schlichte dummheit in form vorauseilenden gehorsams aus angst vor wem und was auch immer

(30-09-2009, 19:18)Fritz7 schrieb: Wer beten will, findet schon einen geeigneten Raum dafür, wenn man pragmatisch behilflich ist ohne Verwaltungshysterie ...

wie gesagt: ich seh auch kein problem darin, das gebet auf dem schulhof zu erlauben. wo ein wille ist, ist auch eine gebetsmatte

Zitat:Die Frage ist nur, die einen beten zu Allah oder Gott oder sonstwas,
andere wollen Parteipolitik bewerben,
andere dann missionieren ...

klar. aber um sich von einem harmlos betenden anmissioniert zu fühlen, muß man schon auch etwas schräg drauf sein

Zitat:und das alles in staatlichen Schulen, die eigentlich weltanschauungsneutral sein sollten.

sind sie imho auch und gerade, wenn jeder schüler seine weltanschauung leben darf
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#10
@petronius:

Nun, zusammenfassend ist die Frage schlußendlich, ob es sich um ein Grundsatzurteil zu dem Thema handelt, ob die Handlung des Betens grundsätzlich innerhalb der Pausen erlaubt ist (wovon, sofern ich das richtig verstehe, Du ausgehst), oder aber ob in dem Urteil explizit (was ich vermutete) ausgeschrieben ist, dass der betreffende Computerraum (oder ein beliebiger Raum) dafür in den Pausen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Frage erklärt sich mir durch den TAZ-Artikel nicht wirklich. Wenn Deine Version stimmt, dann gibt's natürlich keinen Präzedenzfall für eine gesonderte "Beträumlichkeit", d.h. meine Einwände sind hinfällig. Das Problem, dass ein Schüler einen Raum nutzt, der eigentlich aufgrund der Aufsichtspflicht in den Pausen nicht zugänglich ist (wie gesagt, zumindest in NRW; also auch hier nur mit Einschränkungen- ich kenne die Lage in Berlin nicht) stünde aber immer noch im Raume.
Ich werde mal nächste Woche diesbezüglich versuchen, einiges herauszufinden (also das Urteil und das Schulrecht in Berlin betreffend), da es mich selbst doch etwas neugierig gemacht hat.
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#11
(30-09-2009, 20:45)Franziskus schrieb: Nun, zusammenfassend ist die Frage schlußendlich, ob es sich um ein Grundsatzurteil zu dem Thema handelt, ob die Handlung des Betens grundsätzlich innerhalb der Pausen erlaubt ist (wovon, sofern ich das richtig verstehe, Du ausgehst), oder aber ob in dem Urteil explizit (was ich vermutete) ausgeschrieben ist, dass der betreffende Computerraum (oder ein beliebiger Raum) dafür in den Pausen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Frage erklärt sich mir durch den TAZ-Artikel nicht wirklich

taz:

Die Entscheidung sei aber nicht so zu verstehen, dass ihm oder anderen ein Gebetsraum eingerichtet werden müsse. M.s Gebetswunsch habe sich vielmehr in den organisatorischen Rahmen der Schule einzuordnen

kostenlose urteile:

Sie (die Neutralitätspflicht des Staates, anm. petronius) gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen. Dies gelte jedenfalls solange, wie durch organisatorische Vorgaben eine ungewollte Konfrontation vermieden werden könne.

Das Gericht konnte im konkret zu prüfenden Einzelfall nicht erkennen, dass die vom Beklagten beschriebenen Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des Klägers verursacht oder vertieft werden


du hast recht: das könnte so verstanden werden (präzedenzfall), wie du gesagt hast - und somit der taz-interpretation widersprechen

schauen wir uns die "kostenlose urteile"-synopse des vorangegangenen vorläufigen urteils [Aktenzeichen: VG 3 A 983.07] an:

Insbesondere würden Mitschüler oder Angehörige des Lehrpersonals der Verrichtung des Gebets durch den Antragsteller nicht unentziehbar ausgesetzt. Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen und so der von ihr gesehenen Gefahr einer demonstrativen bzw. werbenden Präsentation des Gebets begegnen. Im Übrigen erfordere das friedliche Zusammenleben in einer bekenntnisfreien Schule, dass die Schüler lernten, die religiöse Überzeugung anderer zu tolerieren und zu respektieren

das ist schon wieder zweideutig: einerseits ist davon die rede, "durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes zu ermöglichen", andererseits müssen "Schüler lernen, die religiöse Überzeugung anderer zu tolerieren und zu respektieren". dazu würde imho auch die überzeugung gehören, regelmäßige gebete zu verrichten. denselben "unentziehbar ausgesetzt" sind die mitschüler imho auch auf dem schulhof nicht - muß ja keiner hinschauen

aber das mögen juristen anders sehen. schaun wir also mal, was dabei letzlich herauskommt

als juristischer laie: mir scheint die gebetsmatte auf dem schulhof immer noch praktikabel. beten auch an ungemütlichen stellen ist im islam nichts unübliches, und die zwangsmissionierende wirkung auf eventuelle zuseher sehe ich nicht als gegeben

eine extrawurscht im sinne der verpflichtung, einen unbeobachteten raum zur verfügung zu stellen, würde ich nicht befürworten
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#12
grade eben wurde in der dlf-sendung "von tag zu tag" (podcast unter http://www.dradio.de/dlf/sendungen/dlfpodcast/592674/) der vorsitzende richter zitiert:

es sei eine einzelfallentscheidung, kein präzedenzfall. es könne aus dem urteil nicht abgeleitet werden, daß jede schule entsprechende räumlichkeiten zur verfügung zu stellen habe. es müsse immer im einzelfall betrachtet und entschieden werden, ob und wie sich das gebet in den schulablauf einfügen lasse

auslöser war ja wohl das verbot des gebets durch die schule mit der begründung, die negative religionsfreiheit der mitschüler werde durch das "demonstrative" gebet verletzt. dies wurde seitens des gerichts zurückgewiesen
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#13
(30-09-2009, 20:16)petronius schrieb:
(30-09-2009, 11:40)petronius schrieb: in ganz berlin die möglichkeit geprüft wird, in den schulen gebetsräume einzurichten – das erschließt sich mir nicht
Fritz7 schrieb:Ich halte das für versuchte Verhinderungsstrategie durch Aufblähung von christlichen Fundis, denen muslimisches Gebet Angst macht ...
könnte schon sein, auch wenns etwas verschwörungstheoretisch daherkommt. wahrscheinlicher ist für mich schlichte dummheit in form vorauseilenden gehorsams aus angst vor wem und was auch immer
Dummheit und nicht Gehorsam, sondern verwaltungsformalistische Unbeweglichkeit, gepaart mit dumpfer Angst, dass ein bisschen pragmatischer Kompromiss den bösen (islamistischen) Muslimen alle Tore öffnet zu was auch immer ...
Dabei gehts hier nach den Worten des rechtsprechenden Richters ausdrücklich um einen Einzelfall unter Ausschluss der Verpflichtung der Schule zur Raumbeschaffung (wenn die nich eh reichlich da wären in unterrichtsfreier Zeit)
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#14
Herzlichen Dank für den Link, petronius. Und er hat auch meine Zweifel im Gröbsten ausgeräumt, zumal die Raumregelung offensichtlich nicht Gegenstand der Forderung des Schülers war, sondern von der Schule beanschlagt wurde, damit ebenjener Schüler die anderen Anwesenden nicht durch sein Gebet "belästige"- eine für mich vollkommen aus der Luft gegriffene Unterstellung. Die Sache mit der Raumregelung obliegt also offensichtlich der Schule, insofern stellt sich die Frage der am Ende zitierten Schulleiterin nur in dem Rahmen ihrer eigenen Forderung, den Schüler von den Anderen zu isolieren.
Hier sehe ich im Übrigen auch keinen Raum für eine ernsthafte, nicht-polemische Islamkritik. Es gibt gerade in Berlin weiß Gott (oder Fitzliputzli *g*) größere Probleme, als sich mit so einem- sorry- Blödsinn zu beschäftigen. Ich zweifle auch ernsthaft an dem Geisteszustand der Behörden, wenn jemand, der eine im Kern nicht der Beeinflussung dienende religiöse Handlung ausführen möchte, erst einmal klagen muss, um dies zu erreichen. Wenn man eine Beeinflussung schon an jeder Einzelhaltung, nicht an ihrer Intention, mißt, dann könnten wir in den anderen Bundesländern jeden Religionslehrer aus dem Schulbetrieb entfernen, zumal der Religionsunterricht schon von seiner Prägung her (zumindest hier in NRW) der Indoktrination dient und die Unterrichtenden nicht an der Universität, sondern von den einzelnen Kirchen geprüft werden.
Den Zusammenhang finde ich allerdings immer noch bemerkenswert. Erst vor einigen Monaten ist die Bewegung "Pro Reli" mit ihrer Forderung der Wiedereinführung des missionierenden Religionsunterricht zu Ungunsten des ungeprägten Ethikunterrichts, den man in Berlin eingeführt hat, gescheitert, und jetzt plötzlich erlangt dieser Einzelfall eine solche mediale Aufmerksamkeit... Ein Schelm, der dabei "Böses" denkt...
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#15
(01-10-2009, 15:16)Franziskus schrieb: Herzlichen Dank für den Link, petronius. Und er hat auch meine Zweifel im Gröbsten ausgeräumt, zumal die Raumregelung offensichtlich nicht Gegenstand der Forderung des Schülers war, sondern von der Schule beanschlagt wurde, damit ebenjener Schüler die anderen Anwesenden nicht durch sein Gebet "belästige"- eine für mich vollkommen aus der Luft gegriffene Unterstellung. Die Sache mit der Raumregelung obliegt also offensichtlich der Schule, insofern stellt sich die Frage der am Ende zitierten Schulleiterin nur in dem Rahmen ihrer eigenen Forderung, den Schüler von den Anderen zu isolieren

ja, deren "schlußwort" war schon heftig. es ist aber auch wirklich besonders blöd, wie nun die schulbehörde reagiert - hier werden vielleicht doch schlafende hunde bzw. begehrlichkeiten geweckt, die vom gericht eigentlich nicht intendiert waren

Zitat:Ich zweifle auch ernsthaft an dem Geisteszustand der Behörden, wenn jemand, der eine im Kern nicht der Beeinflussung dienende religiöse Handlung ausführen möchte, erst einmal klagen muss, um dies zu erreichen

stimmt. so werden märtyrer geschaffen

Zitat:Wenn man eine Beeinflussung schon an jeder Einzelhaltung, nicht an ihrer Intention, mißt, dann könnten wir in den anderen Bundesländern jeden Religionslehrer aus dem Schulbetrieb entfernen, zumal der Religionsunterricht schon von seiner Prägung her (zumindest hier in NRW) der Indoktrination dient und die Unterrichtenden nicht an der Universität, sondern von den einzelnen Kirchen geprüft werden

der kleriker im habit (gut, gibts nicht mehr allzu häufig), aber auch der religionslehrer mit kreuz am revers ist ja auch nicht zu übersehen, wenn er über den pausenhof geht. einschränkung der negativen religionsfreiheit?

Zitat:Den Zusammenhang finde ich allerdings immer noch bemerkenswert. Erst vor einigen Monaten ist die Bewegung "Pro Reli" mit ihrer Forderung der Wiedereinführung des missionierenden Religionsunterricht zu Ungunsten des ungeprägten Ethikunterrichts, den man in Berlin eingeführt hat, gescheitert, und jetzt plötzlich erlangt dieser Einzelfall eine solche mediale Aufmerksamkeit... Ein Schelm, der dabei "Böses" denkt...

jetzt, wo du es sagst...
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