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Raqam 1064
#1
Jubdub Ibn Sufyân ® berichtete:
>> Der Gesandte Allâhs (s) hat gesagt:
"Derjenige, der das Morgengebet immer verrichtet hat, ist in Allâhs Schuld. So sollst du, Kind Adams, beachten, dass Allâh dich nicht nach der von dir noch zu bezahlenden Restschuld fragt." <<

(Muslim)
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