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Verletzte bei Demonstration gegen Stuttgart 21
(13-11-2010, 19:12)alwin schrieb:
Zitat:unterlasse bitte rhetorisch begründete Unterstellungen
der Herr Oberlehrer spricht...

ach alwin...

Zitat:langsam frage ich mich allerdings, ob Du selber noch weißt, wogegen Du angehst

alwin, in bezug auf dich frag ich mich auch schon seit einiger zeit so einiges

wogegen ich angehe?

ganz einfach: gegen falsche darstellung von tatsachen (blockade ist nun mal nicht zwangsläufig nötigung" und gegen konstruktionen von zusammenhängen, die ich für falsch halte. und amüsiere mich darüber, wenn jemand im selben satz genau das selber tut, was er bei anderen kritisiert

das mag dir passen oder nicht - aber wenn du nichts zur sache zu sagen hast, dann tu halt genau das:

nichts sagen

danke, setzen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
(14-11-2010, 13:02)Ekkard schrieb: Formal hast du Recht. In dem Link ging es aber um den beginnenden Irak-Krieg, bei dem angemeldete und spontane Demonstrationen schließlich "in einen Topf" geworfen worden waren

bei der frage, ob blockade nötigung ist, geht es im wesentlichen nicht um die formalie, ob und welche demo angemeldet ist

Die Angeklagten haben keine Gewalt im Sinne von § 240 Abs.1 StGB ausgeübt. Gewalt ist nach neuerer Rechtsprechung eine wenn auch geringe Kraftentfaltung des Täters mit der Folge physischer Zwangswirkung bei dem Opfer (BVerfGE 92,1; Tröndle/Fischer, StGB, 52.Aufl., § 240 Rn.20 ff.).

Selbst wenn den Angeklagten die Entfaltung der Kraft zuzurechnen ist, die hier aufgewendet wurde, um den in erster Reihe im Stau unmittelbar vor der Gruppe der Sitzdemonstranten zum Stehen gekommenen LKW anzuhalten, so kann keine physische Zwangswirkung bei den (weiteren) Opfern, d.h. den Verkehrsteilnehmern ab der zweiten Reihe im Stau, festgestellt werden, die von den Angeklagten zu verantworten wäre

b) Die Angeklagten haben nicht verwerflich bzw. sozialwidrig i.S.v. § 240 Abs.2 StGB gehandelt


es geht darum, daß eine blockade noch kein gewaltakt ist oder ein verwerflicher oder sozialwidriger akt

Zitat:Es macht mir einfach Sorge, wie Rechtsauffassungen konstruiert werden und sich festsetzen, die jedem Terroristen, ja sogar ganz normalen Verbrechen entsprechen: "Ich sehe mein Handeln als gerechtfertigt, weil ...", und dann kommt irgendein partikuläres Interesse, was angeblich eine großzügige Rechtsauslegung legitimiert (nicht legalisiert)

ah - das urteil zur angeblichen nötigung durch blockade hat mit stuttgart 21 nichts zu tun, wohl aber "Terroristen, ja sogar ganz normalen Verbrechen"...

ekkard, du hast dich soeben endgültig ins aus geschossen. das ist nicht besser als der vergleich von polzisten mit mauerschützen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Wo steh' ich denn sonst schon die ganze Zeit? (Nur weil ich diese weite Rechtsauslegung als Rechtsbeugung betrachte!) Na ja, wer nicht hören will, bekommt die nächsten Einsätze zu spüren.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ich denke, was Ekkard gemeint hat, ist, dass RECHT (und Rechtsssicherheit) entweder für alle gilt, oder aber es besteht die Gefahr, dass es chaotisch oder gar anarchistisch wird. Und dann könne sich jeder Terrorist, jeder Verbrecher darauf berufen, dass er (oder seine Sache) ungerecht behandelt worden sei, die er ja nun durch sein Handeln nur "korrigiere".

So jedenfalls habe ich Ekkard verstanden, und so ganz falsch ist das ja nun wirklich nicht... Auf jeden Fall haben mich Ekkards Argumente hier genauso zum Nachdenken gebracht, wie z.B. die Sicht von d.n.

Gruss

DE
(14-11-2010, 16:48)Ekkard schrieb: Wo steh' ich denn sonst schon die ganze Zeit?

ich hab dich eigentlich als vernünftig abwägenden menschen kennengelernt bzw. eingeschätzt

der vergleich einer forderung nach freiem ausdruck der politischen willensbildung, und nähme sie auch gewaltfreie verstöße gegen das formale recht in kauf, mit "Rechtsauffassungen, die jedem Terroristen, ja sogar ganz normalen Verbrechen entsprechen" wirft darauf ein neues, ganz anderes licht

Zitat:Nur weil ich diese weite Rechtsauslegung als Rechtsbeugung betrachte!

damit ich hier nicht falsch verstehe: worauf konkret beziehst du dich damit?

meinst du das urteil, das eine blockade nicht zwangsläufig zur nötigung macht?

Zitat:Na ja, wer nicht hören will, bekommt die nächsten Einsätze zu spüren

genau das scheint mir kalkül auf der seite der durch demos herausgeforderten zu sein

ist ja auch viel einfacher, als sich vielleicht mal mit den anliegen der demonstranten ernsthaft auseinander zu setzen
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(14-11-2010, 17:32)Der-Einsiedler schrieb: Ich denke, was Ekkard gemeint hat, ist, dass RECHT (und Rechtsssicherheit) entweder für alle gilt

hat das jemand in frage gestellt?

wie ekkard selber ja sagt:

demos sind zulässig, gewaltexzesse nicht in ordnung

schwierig wirds halt nur dort, wo demos die formale zulässigkeit überschreiten, und inwiefern daraus gewaltexzesse erwachsen und ggf. gerechtfertigt werden
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Ich habe diesen Thread heute nochmals durchgesehen. Viele der wechselseitigen Vorwürfe wiederholen sich. Die Positionen sind festgefahren, Annäherungen wird es – so sieht es für mich aus – nicht geben. Neues wohl auch nicht.

Thema geschlossen!
MfG B.


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