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Islamklausel in Mietverträgen
#1
Guten Morgen,

ich habe heute Morgen etwas Zeit und stöber mal so a bissele im
Netz herum. Na, wie es so geht bin ich bei der Blöd - äh - Bildzeitung
gelandet und les folgendes: bild.de/BILD/news/2010/10/11/islam-klausel/mietvertrag-multi-kulti-hochhaus-regeln.htm

Nun hab ich da mal ne Frage (nicht dass ich die Bild ernst nehmen
würde - einfach nur so) wie das nun ausschaut, wenn ich diese
Klausel mit unterzeichne und jemand sieht wie ich meinen Kasten
Bier nach oben trage, ob ich dann aus meiner Wohnung rausgeworfen
werden darf, oder nicht.

Muss denn sowas sein? Ich finde so eine Klausel echt :bduh:

() Tao-Ho
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#2
Wie darauf hingewiesen, es handelt sich um gewerbliche Räume! Da kann ich als Vermieter mehr oder weniger alles ausschließen, was mir nicht passt.

Gruß
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#3
Naja, und ich muss mich ja nicht unbedingt als Brauerei dort anmelden.
Gelle? Occasion14

Aber seltsam ist es doch, wenn ich in Deutschland nicht mehr
vertreiben darf, was ich mag, nur weil da so eine Klausel im
Mietvertrag ist. Nicht dass ich dafür plädieren würde Pornos
zu vertreiben (die find ich selber baba). Aber man sollte doch
in Deutschland machen dürfen, wenn man will. Oder sind wir schon
so weit, dass dort kein, will mal sagen, deutsches Recht gilt?

Ich meine, in den deutschen Gerichten wird ja auch schon oft
genug per Sharia abgeruteilt. Mussmalgucken... Da war ein Fall
wo eine Frau per Gericht erreichen wollte, dass die marokkanische
Zweitfrau nichts von der Rente bekommt und hat verloren, da der
Mann per Sharia dazu verpflichtet ist auch seine Zweitfrau zu
versorgen. :bduh:

Naja, kommt davon wenn man aus Langeweile mal in die Bild
reinguckt...

() Tao-Ho
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#4
Immer wieder bemerkenswert, dass es die Bild schafft, aus allem irgendwie einen Reißer zu machen.
Ich kann darauf nur grundsätzlich antworten: Ich bin ganz im Allgemeinen für einen Schutz des Eigentumsrechts in jeglicher Hinsicht. Leider haben wir in Deutschland jüngst wieder einmal eine Beschränkung desselben erlebt (Nichtraucherschutzgesetz in Bayern), aber das ist ein anderes Thema.
M.E. gibt es keine wirkliche Alternative dazu. Wenn ich ein Geschäftsmann bin, der gewisse ethische Grundsätze in seinen Geschäftshäusern etablieren will, dann sollte ich alles Recht der Welt haben, das zu tun. Die Alternative wäre ein rechtlicher Eingriff in das Recht des Eigentümers. Nun, sowas haben wir mit dem Nichtraucherschutzgesetz gesehen, und es bestätigt nur, dass jeder hier lebende Mensch öffentliches Eigentum ist, und eben nicht autonome Entscheidungen treffen kann. Es wäre m.E. verfehlt, diese Regelung zu kultivieren und auf andere Bereiche zu übertragen bis dahin, dass ein gewerblicher Vermieter das Umfeld seines Geschäfts nicht mehr selbst bestimmen darf.
Ich sehe hier den Aufreger überhaupt nicht; aber jetzt, da alle auf den Integrationszug aufzuspringen geruhen, scheinen solche laschen Geschichtchen immerhin noch zur gut reißerischen Schlagzeile zu werden.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
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#5
(11-10-2010, 10:20)Tao-Ho schrieb: Ich meine, in den deutschen Gerichten wird ja auch schon oft genug per Sharia abgeruteilt

hab ich da in meinen drei wochen urlaub was verpaßt?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#6
(11-10-2010, 11:14)petronius schrieb:
(11-10-2010, 10:20)Tao-Ho schrieb: Ich meine, in den deutschen Gerichten wird ja auch schon oft genug per Sharia abgeruteilt

hab ich da in meinen drei wochen urlaub was verpaßt?

Nö, hast Du nicht. Vor einer Ewigkeit gab es da mal ein Vorkommnis, das im Nachhinein aber wieder revidiert wurde:
.tagesspiegel.de/politik/deutschland/scharia-in-deutschland/825384.html

Aber damals gab' es darum einen riesigen Wirbel und irgendwie steckt dieser Einzelfall vielen Leuten noch heute in den Knochen. "Oft genug" ist auch so eine Formulierung, die sehr dehnbar ist.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
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#7
danke für die info
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#8
Naja, war ja eh nur die Bild und wer diese Zeitung zu ernst nimmt ist
selber Schuld. Icon_smile

Hatte halt Langeweile - bin zufällig dahingezappt - und beim lesen
kam so halt das grübeln usw.

Ich meine, sowas ist ja im Gewerbe wohl gang und gäbe, solche und
ähnliche Klauseln. Was ist denn am Nichtraucherschutzgesetz
schlechtes? Wenn man das eine akzeptiert (Antibier- und
Antischweinefleischklausel), dann sollte man dem Nichtraucherschutzgesetz
eine Chance einräumen. Gleiches Recht für alle.

() Tao-Ho
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#9
(11-10-2010, 18:12)Tao-Ho schrieb: Ich meine, sowas ist ja im Gewerbe wohl gang und gäbe, solche und
ähnliche Klauseln. Was ist denn am Nichtraucherschutzgesetz
schlechtes? Wenn man das eine akzeptiert (Antibier- und
Antischweinefleischklausel), dann sollte man dem Nichtraucherschutzgesetz
eine Chance einräumen. Gleiches Recht für alle.

() Tao-Ho

Da ist ein fundamentaler Unterschied. Der Eigentümer erwirbt Räumlichkeiten, um sie zur gewerblichen Nutzung freizugeben. Da es sich dabei um seine Räumlichkeiten handelt, hat er selbstverständlich das Recht (zumindest sehe ich das so) über die Nutzung seiner Räumlichkeiten zu entscheiden. D.h., wenn er nicht will, dass sich da ein Tabak- und Whiskygeschäft befindet, dann hat er, vollkommen egal wie rational oder irrational seine Begründungen sind, das Recht, jemanden, der ein solches Geschäft zu errichten gesucht, keinen Mietvertrag zuzugestehen.
Das andere ist eine staatliche Intervention. Vereinfacht ausgedrückt: Das Recht des Eigentümers wird zugunsten des öffentlichen Rechts beschnitten. Extrem formuliert: In letzter Instanz ist nicht der Eigentümer selbst derjenige, der über sein rechtmäßig erworbenes Eigentum entscheidet, sondern sein Eigentum ist, wie auch er selbst, vielmehr öffentliches Eigentum. Das ist das Resultat einer Demokratie, in der es keine "freien" Menschen gibt, sondern nur Menschen mit eingeschränkten Freiheiten, die nicht mehr Eigentum des Kaisers, also einer konkreten Person, sondern öffentliches Eigentum sind, über das zu befinden Aufgabe stetig wechselnder Personen ist.
Rein aus meiner ideologischen Sicht (um das zu betonen), sehe ich hier einen eklatanten Unterschied. Jemand, der ein Eigentum rechtmäßig erworben hat, hat m.E. das endgültige Recht, über das Befinden desselben zu entscheiden. Der Staat, d.h. jeder andere Bürger dieses Landes, hat nichts zu dem Eigentum des Betreffenden beigetragen, weder im positiven noch im negativen Sinne, folglich sehe ich da einen definitiven Unterschied, der auch für Leute erkennbar sein dürfte, die die Demokratie und die damit verbundenen Unfreiheiten für gut befinden.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
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#10
@Tao
Was Du vertreibst oder produzierst, ist erst einmal Deine Sache. Die Räumlichkeiten dazu sind eben auch Deine Sache und nicht die eines möglichen Vermieters! Wenn der in seinen Räumlichkeiten keine Gaststätte will - aber Du -, bist auch am falschen Ort. Das bedarf nicht eines Vermieters muslimischer Religion.

Gruß
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#11
Stimmt. Es geht hier nicht um die Fragen von Eigentumsrechten oder Enteignung, sondern den "Schnittpunkt" zwischen Mieter und Vermieter. Gegen ein Bordell würden sich die meisten Vermieter zu Recht wehren, egal ob "gewerblich" oder - wie´s häufig passiert - in einem Wohngebäude, weil ein "Rotlichtbezirk" zuerst den Mietwert zuerst des ganzen Gebäudes und anschließend häufig auch der gesamten Umgebung massiv nach unten zieht (kein Wunder angesichts der typischen Folgen wie Belästigungen der "anständigen Mieter" durch Freier, Drogensüchtige, Kämpfe unter Zuhältern, Vandalismus etc...).
Auch eine Bierbrauerei oder Schnapsbrennerei wird ein Mieter kaum durchsetzen können (Geruchsbelästigung, Wasserverbrauch, Brandgefahr...), und ich glaube nicht, daß irgendwer allen Ernstes in einem gemieteten Bürogebäude einen Schweinestall betreiben möchte. Nein, es geht hier darum, daß potentielle Mieter eben darauf ausgeforscht werden, ob sie (anderswo) in solche Sachen verwickelt sind, etwa durch Beteiligung an landwirtschaftlichen Betrieben, Brauereien oder Banken mit "nicht scharia-konformen Geschäften". Das muß gar nicht erst ins Halbweltmilieu abdriften (Waffenhandel, Prostitution...). Von der Tatsache, daß islamische Länder sehr gern westliche Waffensysteme kaufen, mal ganz fromm abgesehen...
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#12
(11-10-2010, 18:12)Tao-Ho schrieb: Was ist denn am Nichtraucherschutzgesetz
schlechtes? Wenn man das eine akzeptiert (Antibier- und
Antischweinefleischklausel), dann sollte man dem Nichtraucherschutzgesetz
eine Chance einräumen. Gleiches Recht für alle.

wenn es dem inhaber einer immobilie zusteht, zu entscheiden, für welche zwecke sie zu nutzen ist, dann muß er sich auch dafür entscheiden können, sie rauchern zur verfügung zu stellen

gleiches recht für alle :icon_cheesygrin:

was ein generelles verbot des rauchens in lokalen der gastronomie noch mit "nichtraucherschutz" zu tun haben soll, verstehe ich sowieso nicht. nichtraucher sollen davor geschützt werden, gegen ihren willen rauch ausgesetzt zu werden. dies wird durch raucherlokale (in die sie ja ebensowenig gehen müssen wie ein lärmempfindlicher ins heavy-metal-konzert) nicht beeinträchtigt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#13
(12-10-2010, 13:39)petronius schrieb: was ein generelles verbot des rauchens in lokalen der gastronomie noch mit "nichtraucherschutz" zu tun haben soll, verstehe ich sowieso nicht. nichtraucher sollen davor geschützt werden, gegen ihren willen rauch ausgesetzt zu werden. dies wird durch raucherlokale (in die sie ja ebensowenig gehen müssen wie ein lärmempfindlicher ins heavy-metal-konzert) nicht beeinträchtigt

Die Argumentation geht ungefähr so:

Ich habe ein Recht in jedes Lokal reinzugehen und dort nicht verräuchert zu werden.

Wenn das nicht der Fall ist, werden meine Nichtraucherrechte beschnitten - denn dann kann ich meine Freunde nicht zwingen, mit mir in ein Nichtraucherlokal zu gehen, wenn wir weggehen.


N. B. Das ist nicht meine Argumentation - aber so habe ich sie in den entsprechenden threads bei SPON kennengelernt.
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#14
(12-10-2010, 14:39)agnostik schrieb: Die Argumentation geht ungefähr so:

Ich habe ein Recht in jedes Lokal reinzugehen und dort nicht verräuchert zu werden.

Wenn das nicht der Fall ist, werden meine Nichtraucherrechte beschnitten - denn dann kann ich meine Freunde nicht zwingen, mit mir in ein Nichtraucherlokal zu gehen, wenn wir weggehen.


N. B. Das ist nicht meine Argumentation - aber so habe ich sie in den entsprechenden threads bei SPON kennengelernt.

Ja, so ungefähr habe ich die Argumentation auch erlebt. Und schon der erste Satzteil ist falsch: "Ich habe ein Recht, in jedes Lokal 'reinzugehen" - nö. Aber das zeigt die Grundhaltung, die den öffentlichen Besitz, d.h. den sog. "Bürger" und seine potentiellen (!) Mehrheitsinteressen über den Privatbesitz stellen. Dem islamischen Geschäftsmann zugunsten potentieller Mehrheitsinteressen zu verbieten, seinen Besitz nach seinen Grundüberzeugungen zu verwalten, wäre nur eine konsequente Weiterentwicklung dieser Ideologie. Traurig, aber leider Realität.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
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#15
Übrigens, wenn einem Wohnungsvermieter Deine grün-gelb-roten Augen nicht passen oder die Nase zu krumm ist, ist er auch nicht verpflichtet, die Wohnung an Dich zu vermieten. Und bei gewerblichen Objekten kommt der Gebrauch auch noch dazu. Ist doch gerade zu fair, wenn er es auch noch gleich in die Zeitung setzt. Ersparst einen möglichen Besichtigungstermin.

Gruß
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