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Organisation des NS Staats
#1
Hallo zusammen,

ich habe gerade ein kleines problem. Eigentlich ist das hier ja kein Forum für geschichtliche Themen, aber ich kann gerade nicht denken (Bronchitis) und muß bis Heuteabend eine Frage für ein Referat beantwortet haben und komme selbst nicht drauf.

>Es geht um die Organisation des NS Staats. Über allem und mit voller Machtbefugnis steht Hitler, ganz klar. Darunter (siehe angehängte Tabelle) steht der Staat und die NSDAP mit verschiedenen Instanzen sich gegenüber. Bei Wikipedia habe ich gelesen (organisation der NSDAP) dass sich die Machtbefugnisse von Staat und NSDAP fast immer überschnitten haben und es dadurch fast immer Machtgerangel gab, die von Hitler beabsichtigt waren. ZB konnte es passieren, dass für eine Angelegenheit gleichzeitig Reichsstadthalter und Gauleiter zuständig waren.

Ich finde dafür aber keine Begründung. Warum gab es diese Zuständigkeitsüberschneidungen?


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Gruß
Motte

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#2
Gute Besserung, Schmettermotte !

Die Parallelstrukturen begründen sich vermutlich damit, dass die NS-Machthaber "dem Staat" als eigenständige "Organisationsform" nicht "über'n Weg getraut haben"..

Im Prinzip hätte Hitler nach der Machtergreifung sofort seine Position dadurch festigen müssen, das es das Staatsgebilde der Weimarer Republik durch Verfassungsänderung vollständig an die "Verfassung" der NS-Partei angliedert. Das ist unterblieben - vermutlich deshalb, weil die etwas intelligenteren Nazi's darauf verwiesen haben, das sich ja erstmal eine dem Staat entsprechende Organisationsform der NS-Partei herausbilkden müsse. Als das dann soweit war - schmiedete Hitler schon Kriegspläne und hatte für die verfassungsmässige Umgestaltung wohl wenig Interesse. Faktisch bestand auch keine direkte Notwendigkeit dafür; die Ministerpräsidenten und deren "UIntergebene" waren allesamt Mitglieder der Nazi-Partei.
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#3
Doppelzuständigkeiten und Kompetenzüberscheidungen dienten der besseren Kontrolle der in den Institutionen tätigen Menschen (und auch deren Verunsicherung). In einer Atmosphäre des gegenseitigen Misstrauens sind Verselbständigungen einzelner Verwaltungsbereiche (die sich so der unmittelbaren Kontrolle entziehen könnten) eher nicht zu erwarten.
MfG B.
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#4
dankeschön.

Das klingt ein wenig nach DDR. Aber das hat etwas logisches. Vermutlich kann sich ein Diktator, der ja sowieso letztendlich selbst entscheiden könnte, einfach denjenigen heraussuchen, der am ehesten nach seiner Nase handelt wenn es mehrere mögliche Zuständigkeiten gibt.

Wenn ech noch irgendetwas zur Organisation und dem Aufbau einfällt, immer her damit :)
Gruß
Motte

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#5
Gutes Besserung, Schmettermotte. Inhaltlich hätte ich wie Bion geantwortet, aber das brauche ich ja jetzt nicht mehr Icon_smile

Leider hast Du keine Zeit mehr, aber falls das Thema an sich Dich interessiert, empfehle ich das auch nach vielen Jahrzehnten immer noch lesenswerte Buch "Der SS-Staat" von Eugen Kogon. Ist zwar in erster Linie auf die Strukturen der KZs bezogen, aber manches lässt sich auf den gesamten NS-Staat übertragen.

Lieben Gruss

DE
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#6
Tja, die "DDR" hat viel vom Faschismus "gelernt".....:icon_evil:
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#7
Meine Frist hat sich vorhin bis Freitag verlängert. Gott sei Dank.
Für das ganze Buch reicht es zwar nicht, aber nun kann ich zumindest noch ein wenig was dazu lernen.
Ich muß allerdings gestehen, dass mir nicht so wahnsinnig viel für dieses Thema einfällt. Die Tabelle erklärt es schon ganz gut, dazu ein paar Anmerkungen und eine weitere Tabelle mit der Splittung wie die NSDAP die Bürger in verschiedene Organisationen einteilt (Hitlerjugend usw) mit der Zielsetzung, dass diese durch möglichst viele Aktivitäten von ihrer politischen Unmündigkeit abgelenkt werden.
Außerdem werde ich noch Himmler erwähnen, der mit der Zeit Polizei, SS, Gstapo und SS unter sich vereint sowie die Art und Weise, wie Prozesse geführt wurden.
Wenn jemandem noch etwas erwähnenswertes einfällt, immer her damit.
Gruß
Motte

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#8
Dazu zwei Beiträge. Vielleicht kannst Du damit was anfangen.

Von den Anfängen des NS-Regimes (bis zum Reichstagsbrand)

In der NS-Terminologie galt der 30.1.1933 als das Datum der "Machtergreifung".

Das ist irreführend. Die passenderen Bezeichnungen für diesen Tag findet man in der neueren Literatur auch mit "Machtübergabe", "Auslieferung des Staates" u.a. wiedergegeben.

Die eigentliche "Machtergreifung" fand in den Wochen und Monaten nach dem 30.1.1933 statt. In diesen Wochen und Monaten wurde als prozesshaftes Ganzes die NS-Herrschaft mit äußerster Zielstrebigkeit etabliert. Pseudolegale Maßnahmen der Regierung wurden durch terroristischen Druck der Kampfverbände der Partei unterstützt. Die letzten noch vorhandenen Fundamente des demokratischen Verfassungsstaats wurden in kürzester Zeit zerschlagen.

Der Aufbau der "neuen (nationalsozialistischen) Ordnung" ging weniger rasch über die Bühne. Ein wesentlicher Grund dafür ist in dem Umstand zu suchen, dass die Verbände und Kampfgruppen der Partei - abgesehen von der mit nahezu religiöser Verehrung ihres "von der Vorsehung" auserwählten Führers und der Hoffnung auf ein möglichst rasches Fortkommen in der Hierarchie und damit verbundenen ertrag- und einflussreichen Positionen im Apparat - vorerst kaum deckungsgleiche ideologische Ausrichtungen hatten. Dazu waren die Konzepte, die anfangs kollaborierenden nationalkonservativen Elemente ganz auf nationalsozialistische Linie zu bringen, nicht erfolgreich.

Am 4.2.1933 wurde die - noch von der "Regierung Papen" (unter dem Eindruck des Berliner Verkehrsstreiks) entworfene, dann aber zurückgehaltene - "Notverordnung zum Schutze des deutschen Volkes" (Schubladenverordnung) verlautbart. Mit dieser Verordnung war u.a. die Vollmacht zur Einschränkung der "Versammlungs- und Pressefreiheit" gegeben.

Da die Nationalsozialisten in einigen kleineren Ländern - etwas später aber auch in Preußen - die Polizei in der Hand hatten, erwiesen sich die dehnbaren Begriffe der Notverordnung als hervorragendes Werkzeug, eine Willkürherrschaft einzurichten.

Von den meisten demokratisch-republikanisch gesinnten Beamten war der Polizei- und Verwaltungsapparat schon seit Juli 1932 (Preußenschlag) gesäubert worden. Nunmehr wurden auch die letzten Spitzenbeamten, die den Sozialdemokraten, dem Zentrum oder der Staatspartei nahestanden, abgelöst. Die Nationalsozialisten mussten zwar vorläufig noch auf die Nationalkonservativen Rücksicht nehmen, die Schüsselpositionen aber wurden mit treuen Gefolgsleuten besetzt. Leute wie der Berliner SS-Gruppenführer Kurt Deluege (als Chef der Berliner Polizei) erwiesen sich später als besonders nützlich und durchschlagskräftig.

Göring ging als geschäftsführender preußischer Innenminister gegen die politischen Gegner besonders scharf vor. Vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten hatten ständig mit schikanösen Hausdurchsuchungen, Zeitungsbeschlagnahmen, Versammlungsverboten und durch von der Polizei geduldete Übergriffe der SA- und SS-Schlägertrupps zu leiden.

Zwar saßen im Leipziger Reichsgericht noch ein paar aufrechte Juristen, die einige besonders grob rechtswidrige Erlässe wieder aufhoben, doch ließ sich Göring dadurch nicht beirren und verordnete der Polizei am 17.2.1933 einen Schießerlass, um gegen staatsfeindliche Organisationen rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Am 27.2.1933 stand das Berliner Reichstagsgebäude in Brand.

Ein holländischer Kommunist, Marinus van der Lubbe, wurde verhaftet und gestand, den Reichstag in Brand gesteckt zu haben.

Die preußische Polizei reagierte noch in derselben Nacht.

Kommunisten wurden (mit Hilfe bereits vorbereiteter Listen) verhaftet, ihre Zeitungen wurden unbefristet verboten, sozialdemokratische Zeitungen vorläufig auf die nächsten 14 Tage.

Flugblätter mit der Aufforderung "zerstampft den Kommunismus, zerschmettert die Sozialdemokratie" wurden sofort in Umlauf gebracht.

Hindenburg unterzeichnete schon am nächsten Tag eine von der Regierung vorgelegte Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung), die wichtigsten Grundrechte der Weimarer Verfassung (Freiheit der Person, Recht auf Meinungsäußerung, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, etc.) wurden außer Kraft gesetzt.

Das war der entscheidende Schritt des (damals noch nicht allmächtigen) Hitler-Regimes in Richtung Diktatur.

Der Politikwissenschafter Ernst Fraenkel nannte die Reichstagsbrandverordnung "Constitutional Charter" (Verfassungsurkunde) des Dritten Reichs.

Der behördlichen Willkür waren nun kaum Grenzen gesetzt. Polizei und, was noch schlimmer war, die SA/SS-Hilfspolizei konnten mit "vorbeugenden Maßnahmen" politisch unliebsame Personen in "Schutzhaft" nehmen und das Vorgehen in diesem Zusammenhang jeder rechtsstaatlichen Kontrolle entziehen.

Bis Mitte März wurden alleine in Preußen etwa 10000 Personen verhaftet.
MfG B.
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#9
Es sei noch angemerkt, das es bis etwa 1936/37 vereinzelt recht phantasievollen Widerstand gab. In Berlin-Moabit und Köln-Ehrenfeld traute sich die SA nicht offen auf dem Bürgersteig zu gehen - egal ob in der Gruppe oder einzeln uniformiert. Zu gross war die Gefahr, dass - selbstverständlich versehentlich beim Fenster-putzen - ein Tontopp mit Zierpflanzen vom Fensterbrett fiel... IIn Frankfurt (Main)-Bockenheim musste die SA ihre eigenen Fahrzeuge auf öffentlichem Strassenland bewachen - zugross war die Gefahr, dass irgendjemand mit Schmackes eine rohe Kartoffel in den Auspuff quetschte und folglich das Fahrzeug auch durch Anschieben nicht mehr ansprang....

Je mehr Sozialdemokraten und Kommunisten im KZ "verschwanden", um so seltener wurden diese Aktionen.
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#10
Der Nationalsozialismus an der Macht

Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat", das die Regierung Hitler am 1.12.1933 verkündet wurde, wurde öffentlich, was faktisch bereits eingetreten war: Der Nationalsozialismus befand sich an der Macht. Es musste auf niemand mehr Rücksicht genommen werden.

Der § 1 des Gesetzes lautete:

„Nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Satzung bestimmt der Führer.“

Zwar war die Partei dem Staat nicht übergeordnet - als Körperschaft öffentlichen Rechts unterstand sie grundsätzlich der Aufsicht durch den Staat (was zugleich den Vorteil hatte, dass sie durch den Staat zu finanzieren war) -, doch war sie, zumal Hitler an der Spitze sowohl des Staats als auch der Partei stand, ein Instrument des Diktators, nach Belieben Kontrollfunktionen einzurichten und sie zu benutzen.

Die Partei übte auf staatliche Institution ebenso Kontrolle aus, wie das auch umgekehrt der Fall war, wenn es dem Diktator opportun erschien.

Anfang Februar 1934 sprach Hitler in einer Rede, die er vor Gauleitern gehalten hatte, die Rolle an, die er sich für die Partei ausgedacht hatte: das Volk solle mit Hilfe der Partei für Maßnahmen, die die Regierung für nötig erachte, aufnahmefähig gemacht werden, habe die Maßnahmen der Regierung zu unterstützen und zu sorgen, dass getroffene Beschlüsse durchgesetzt werden.

1935 wurden mittels zweier Durchführungsverordnungen zu dem genannten Gesetz die Unterscheidungen der zur NSPAD gehörigen Organisationen getroffen:

Danach waren Gliederungen der NSDAP (ohne eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen): SA, SS, Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK), Hitlerjugend, NS-Dozentenbund, NS-Studentenbund und NS-Frauenschaft;

dazu angeschlossene Verbände (mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Aufsicht des Reichsschatzmeisters der NSDAP): NS-Volkswohlfahrt, Deutsche Arbeitsfront, NS-Ärztebund, NS-Juristenbund und ein paar weitere berufsständische Vereinigungen.

Dazu existierten noch eine Reihe weiterer, durch die NSDAP kontrollierter Vereinigungen. Eine Einsicht dazu gibt das Kontrollratsgesetz vom 2.10.1945, in dem 62 von der Partei abhängige Organisationen aufführt sind, die aufzulösen waren.

Organisiert war die NSDAP extrem hierarchisch, bürokratisch und damit außerordentlich schwerfällig, wenn es galt, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Das heißt: eigenständiges Handeln durch Funktionsträger der Partei fanden praktisch nicht statt.

Klare Anordnungsstrukturen und geordnete Instanzen gab es nicht.

Das Herrschaftssystem bestand aus einem Gewirr von Ämtern, Sonderbehörden und so unklaren Instanzen, die sich dazu gegenseitig behinderten und bespitzelten, dass - ohne Rückversicherung bei den von Hitler direkt abhängigen Machträgern (oder bei Hitler selbst) - Entscheidungen nicht zustande kamen.

An der Spitze der Partei stand Hitler. Er war mit unbeschränkten Machtbefugnissen ausgestattet. Die Organisation der Partei war vertikal gegliedert. Nach außen sollte der Stellvertreter des Führers (StdF) auftreten, dem zwar weitreichende Vollmachten übertragen waren (in allen Fragen der Partei zu entscheiden), dem aber eine klar definierte Weisungsbefugnis fehlte und seine Macht somit nur auf dem Papier bestand. Dieser Stellvertreter war seit April 1933 Rudolf Heß. Durch den unmittelbaren Zugang M. Bormanns, dem Chef des StdF-Stabes, zu Hitler, wurde Heß, der überdies immer sonderlicher wurde, nach und nach "entmachtet".

Als oberste Politische Leiter fungierten 18 Reichsleiter mit unterschiedlicher Machtfülle (diese Macht war vom Zugang zu Hitler und der parteiinternen Hausmacht abhängig). Zwischen Heß und den Reichsleitern spielte sich ein zermürbender, von Hitler oft belustigt beobachteter Kampf um Macht und Einfluss ab.

Einer der mächtigsten Parteifunktionäre war Franz Xaver Schwarz. In der öffentlich weitgehend unbekannt, war er als Reichsschatzmeister Herr über die Finanzen und alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Partei (und die der Partei angeschlossenen Verbände). Dazu hatte er auch das Mitgliederwesen unter sich.

Weitere einflussreiche Funktionäre waren der Reichsorganisationsleiter Ley (der auch der Chef der Deutschen Arbeiterfront war), Reichspropagandaleiter Goebbels und der Reichsführer-SS, Himmler.

Göring, der zweite Mann im Staat, übte kein Parteiamt aus.

"Hoheitsträger" der Partei waren (im Gegensatz zu den Politischen Leitern) für ein ihnen unterstelltes "Hoheitsgebiet" verantwortlich und dort mit weitreichenden Machtbefugnissen ausgestattet.

Oberste NS-Führer in solchen "Hoheitsgebieten" waren die Gauleiter, die in der Regel von Hitler aus der Gruppe der "alten Kämpfer" ernannt wurden und von ihm direkt abhängig waren.

Nach Beseitigung Röhms und dem Tod Hindenburgs bestand praktisch keine institutionelle (oder formelle) Einschränkung der Machtstellung Hitlers mehr. Die folgenden Jahre waren von einem Zerfall zentraler staatlicher Macht gekennzeichnet.

Die "Regierung" bestand nur auf dem Papier, Gesetzgebung und staatliche Anordnungen waren alleine von Hitler (durch sein Wollen und Dulden) abhängig.

Fanden 1933 noch 72 Regierungssitzungen statt, waren es 1935 nur mehr 12 und 1937 gar nur mehr sechs. Das letzte Mal kam die Regierung 1938 zusammen.

Göring gab bei seinen Vernehmungen zu Protokoll: Im Ministerrat sei niemals eine politische Entscheidung von Tragweite erörtert worden.

Nach einem der führenden Staatsrechtler der NS-Zeit, Ernst Rudolf Huber, war Recht nichts anderes als der vom Führer ausgehende Ausdruck der Gemeinschaftsordnung, in der das Volk lebt. Daher könne man die Gesetze des Führers nicht an einer übergeordneten Rechtsidee messen, man möge auch nicht von Staatsgewalt, sondern von Führergewalt sprechen.
MfG B.
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#11
Legislative, Judikative und Exekutive waren alle unter der Kontrolle des Führers und dessen Esteblishment. Die Trennung bzw. die Aufteilung war nur formal, praktisch ging alle Macht von einer Machtelite aus, der Partei und ihre Organisationen.
Das Auswärtige Amt (um ein aktuelles Beispiel zu nennen) war genauso verwickelt wie andere Organe des Staates auch, was die Beteiligung und Verantwortung am Mord und Verschleppung von Menschen betrifft. Ehemalige Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes wurden nach dem Krieg wieder eingestellt. Mit den Richtern am Gerichtshof verhielt es sich ähnlich. Keiner der Richter wurde wegen der erteilten Urteile gerichtet oder verurteilt. Andere Vollstrecker mußten sich ihrer Vergangenheit und Handeln stellen. Man kann sagen, das Netz der Kontrolle und Vollstreckung von Gesetzen usw..., lag in einer Hand. Das sind Grundvoraussetzungen für ein totalitäres Regime, einer Diktatur.
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#12
(09-11-2010, 14:04)Schmettermotte schrieb: Meine Frist hat sich vorhin bis Freitag verlängert. Gott sei Dank.
Für das ganze Buch reicht es zwar nicht, aber nun kann ich zumindest noch ein wenig was dazu lernen.
Ich muß allerdings gestehen, dass mir nicht so wahnsinnig viel für dieses Thema einfällt. Die Tabelle erklärt es schon ganz gut, dazu ein paar Anmerkungen und eine weitere Tabelle mit der Splittung wie die NSDAP die Bürger in verschiedene Organisationen einteilt (Hitlerjugend usw) mit der Zielsetzung, dass diese durch möglichst viele Aktivitäten von ihrer politischen Unmündigkeit abgelenkt werden.
Außerdem werde ich noch Himmler erwähnen, der mit der Zeit Polizei, SS, Gstapo und SS unter sich vereint sowie die Art und Weise, wie Prozesse geführt wurden.
Wenn jemandem noch etwas erwähnenswertes einfällt, immer her damit.

Nicht zu vergessen, das sich Himmel für eine kurze Zeit noch zum Befehlshaber über die Ostfront machen konnte, dann allerdings durch Abwesenheit an derselben auffiel und sich lieber westseits der Oder aufhielt, als die Kämpfe in der Neumark tobten,.....
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#13
(11-11-2010, 10:18)Polski schrieb: Nicht zu vergessen, das sich Himmel für eine kurze Zeit noch zum Befehlshaber über die Ostfront machen konnte

Gut dass da auch der Text von Schmettermotte zitiert war, sonst hätte ich mich noch
weiter fragen müssen, wann denn die Ostfront unter himmlischem Oberbefehl stand... :icon_mrgreen:
() qilin
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#14
(11-11-2010, 10:18)Polski schrieb: Nicht zu vergessen, das sich Himmel für eine kurze Zeit noch zum Befehlshaber über die Ostfront machen konnte, dann allerdings durch Abwesenheit an derselben auffiel und sich lieber westseits der Oder aufhielt, als die Kämpfe in der Neumark tobten,.....

Als 1944 die militärische Lage hoffnungslos wurde und Hitler zur Überzeugung kam, dass nur mehr härtestes Durchgreifen die Katastrophe verhindern könne, setzte er seine Hoffnung auf Himmler und übertrug ihm vorerst die militärische Leitung des "Volkssturms".

Hinter den zusammenbrechenden Fronten organisierte Himmler "SS-Jagdkommandos", die gemeinsam mit "fliegenden Feldgerichten" Desserteure aufzuspüren und an Ort und Stelle zu liquidieren hatten.

Nach Hitlers Willen sollte Himmler seine Radikalität und Härte auch militärisch unter Beweis stellen. Er wurde mit dem Oberbefehl über zwei Heeresgruppen – zuerst am Oberrhein, danach an der Weichsel – betraut. Seine "militärische Laufbahn" war kurz und endete katastrophal. Himmlers Fronten brachen ebenso zusammen, wie die der anderen Befehlshaber.

Danach wurde Himmler seines Kommandos wieder enthoben.
MfG B.
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#15
Bleibt noch anzumerken, das Himmler - feige wie er war - sich durch eine Zyankalikapsel das Leben nahm, nachdem die Engländer ihn entdeckt hatten.
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